Bestimmung Feuerwerk im Landschaftsschutzgebiet

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Phenylalaninquelle, 28. Dezember 2020.

  1. Hallo, ich hätte eine Frage an die Experten bezüglich der Abweisung einer Anzeige eines Feuerwerks in einem Landschaftsschutzgebiet.

    Ich wollte in einem Landschaftsschutzgebiet in der Oberpfalz ein Feuerwerk anzeigen (§27 Schein, F2+F3), welches mir allerdings verwehrt wurde mit dem vagen Argument das würde die Natur- und Tierwelt beunruhigen (Sicherheitsabstände, waldrechtlichen Schutzabstand, Brandschutz etc. hätte ich alles eingehalten).

    Normalerweise spricht ja per se nichts gegen ein Feuerwerk in einem Landschaftsschutzgebiet, wozu es auch ein Urteil des OLGs Karlsruhe gab:
    https://www.kanzlei-wuebbe.de/_documents/OLG_Karlsruhe_1_U__81-14.pdf
    D.h. normalerweise braucht es für die Abweisung einen konkreten Grund (z.B. signifikante Störung bestimmter Tierarten), ein allgemeiner Verweis auf Belästigung der Umwelt reicht nicht.

    Ich habe jetzt allerdings mal in die für den Bereich relevante Landschaftsschutzgebietsverordnung geschaut, und dort ist unter anderem Feuerwerk als erlaubnispflichtig aufgeführt:
    https://furth.de/wp-content/uploads/2018/10/A521_erlaubnis_np-verordnung_antrag_verteilt.pdf
    Hat man in diesem Fall dann grundsätzlich keine Chance dort jemals ein Feuerwerk abbrennen zu dürfen, es sei denn die Verordnung würde umgeschrieben werden, oder?

    Mir geht es nicht darum, dort ein Feuerwerk zu erzwingen, sondern darum, die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten zu verstehen.

    Danke schon mal.
     
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