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Feuerwerk in Mönchengladbach anzünden
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<p>[QUOTE="BMWM3, post: 1035755, member: 6214"]Also ich entnehme dem zuständigen Bezirksbeamten da was ganz anderes!</p><p><br /></p><p>Sehr geehrter Herr .....</p><p><br /></p><p> </p><p><br /></p><p>grundsätzlich darf an diesen beiden Tagen zu jeder Zeit Feuerwerk abgebrannt werden.</p><p><br /></p><p>Die sonst geltenden Zeiten für Nachtruhe sind aus dem gegebenen Anlass aufgehoben.</p><p><br /></p><p> </p><p><br /></p><p>Einzige Ausnahme stellen hier die Sprengkörper mit ausschließlicher Knallwirkung dar, die typischen Böller.</p><p><br /></p><p>Diese dürfen an beiden Tagen erst nach 18 Uhr gezündet werden.</p><p><br /></p><p> </p><p><br /></p><p>Es wird Ihnen also niemand verbieten können schon etwas früher anzufangen, damit Ihre Kinder auch etwas davon haben.</p><p><br /></p><p> </p><p><br /></p><p>Mit freundlichen Grüßen</p><p><br /></p><p> </p><p><br /></p><p>Im Auftrag</p><p><br /></p><p> </p><p><br /></p><p>Max Jendrasch</p><p><br /></p><p> </p><p><br /></p><p>Stadt Mönchengladbach</p><p><br /></p><p>Ordnungsamt</p><p><br /></p><p>Hauptstraße 162-168[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="BMWM3, post: 1035755, member: 6214"]Also ich entnehme dem zuständigen Bezirksbeamten da was ganz anderes! Sehr geehrter Herr ..... grundsätzlich darf an diesen beiden Tagen zu jeder Zeit Feuerwerk abgebrannt werden. Die sonst geltenden Zeiten für Nachtruhe sind aus dem gegebenen Anlass aufgehoben. Einzige Ausnahme stellen hier die Sprengkörper mit ausschließlicher Knallwirkung dar, die typischen Böller. Diese dürfen an beiden Tagen erst nach 18 Uhr gezündet werden. Es wird Ihnen also niemand verbieten können schon etwas früher anzufangen, damit Ihre Kinder auch etwas davon haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Max Jendrasch Stadt Mönchengladbach Ordnungsamt Hauptstraße 162-168[/QUOTE]
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