Bestimmung feuerwerk ohne ausnahmegenemigung

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von nitrat, 3. Mai 2008.

  1. hy ihr dort draußen
    mal einen frage ich hoffe das es in diese rubrik passt ?

    wenn ich ca. 5 hektar privatgrundstück zur verfühgung habe also befriedeter besitztum, mit hausrecht, darf ich dort ein feuerwerk der klasse 2 abbrennen , auch ohne ausnahmegenemigung ??????????????????

    ich danke vielmals für die info viele grüße nitrat
     
  2. Die Größe des Grundstücks ist unerheblich. Solange Du dich auf dem Gebiet der BRD befindest, brauchst Du eine Ausnahmegenehmigung...

    Das Sprengstoffgesetz kennt da keine Ausnahmen..
     
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  3. @ bo: Mensch, 2. Fehler heute Abend! :p

    Es gibt einen Zeitraum in dem Du ohne Ausnahmegenehmigung auf Privatgrund ein Feuerwerk abrrennen darfst: den 31.12. eines jeden Jahres bis 1.1. des darauf folgenden. Nitrat hat ja nicht explizit nach einem Zeitraum außerhalb Silvesters gefragt.
     
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  4. Taschentuch? ;)

    Das man an Silvester Feuerwerk schießen darf, dürfte JEDER mitbekommen haben.. Ausser er ist Taub UND Blind, dann besteht ne Chance das nicht....

    Wer weiß, dass es eine Ausnahmegenehmigung gibt, wird wohl auch das wissen, meinste nich?
     
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  5. hy again es handelt sich nicht um silvester !
    also brauche ich eine genehmigung !
    wenn diese vorliegt steht dem vergügen außerhalb der gesetztlichen tage also nicht im wege ? oder
    würde es dann einen zeitliche begrenzung zum abschießen geben oder könnte mann vorrausgezetzt genehmigt dann den ganzen tag bzw. abend abbrennen ??????????
    vielen dank nitrat
     
  6. Du bekommst eine Genehmigung eigentlich nur für einen bestimmten Anlaß ausgestellt, so z.B. Familienfeste, Jubiläen o.Ä. Es wird dabei oft nicht nur ein Tag spezifiziert, sondern ganz genau der Ort und der Zeitraum (Feuerwerk am Stadtplatz 1 von 21:00 bis 22:00 10 min Feuerwerk). Oft gibt es auch noch zusätzliche Einschränkungen, die Dir reine Knalleffekte untersagen. Des Weiteren ist eine Genehmigung auch kostenpflichtig.

    In der Summe kann man sagen, daß außer einem choreografiertem Feuerwerk vor dem passenden Publikum kaum eine Kl.2 Genhmigung abgegeben wird, geschweige denn Sinn macht. Das reine 'rumgeknalle ist leider damit nicht möglich!
     
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  7. Du musst i.d.R. auf der Ausnahmegenehmigung den geplanten Zeitraum angeben.. Wenn Du da von 19.00 bis 22.00 Uhr angibst, wir das wohl eher abgelehnt denke ich..

    Ausserdem brauchst Du i.d.R. einen "guten" Grund um eine AG zu bekommen.. Runder Geburtstag, Hochzeit oder ähnliches.. Einfach mal ballern wollen reicht da nicht.

    Des weiteren schließen viele Behörden Böller und Raketen explizit aus.. Die AG ist kein "Freifahrtschein" wie Du ihn dir evtl. vorstellst....
     
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  8. in welcher zeit leben wir wo wir für alles eine ausnahmegehmigung brauchen...
     
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  9. Bananen..... äh Bundesrepublik Deutschland, Anno Domini 2008
     
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  10. Diese Diskussion würde denk ich hier zu weit führen.... Es ist so, damit müssen wir leben....
     
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  11. ok danke ;) verstanden
    also darf mal in d noch nicht einmal auf seinen eigenen grundstück machen was man:bad: will !
    ok also abwarten bis die oma 70 wird noch rasch eine kleine gebühr beim ordnugsamt bezahlt und
    dann braf in einer begrenzten zeit ein paar batts. schießen, ohne böller und raketen !
    danke für die infos nitrat :)
     
  12. Über die Bananen...ähh Bundesrepublik haben wir uns doch schon so oft geärgert. Wenns denn nur ne Genehmigung wäre würd ich mich ja nicht so drüber ärgern und es sogar noch verstehen aber sowas nennt sich ja in D nicht Genehmigung sondern was in meinen Augen viel schlimmer ist, ist die Sache das alles verboten wird und diese AG ja eigentlich "nur" eine Aufhebung des VERBOTES ist.
     
  13. Leute, ihr wisst doch... Diese Diskussion führt zu rein gar nichts !

    Gesetze sind nun mal so, wie sie sind.. Stellt euch vor, ihr müsstet mit Feuerwerk euren Lebensunterhalt verdienen, wie die Profis hier..

    Ich für meinen Teil finde nichts schlimmes daran, dass man eine AG braucht.. Einzig die Vergabe selbiger sollte bundeseinheitlich geregelt sein..

    Wenn man jeden Tag ohne irgendwelche Auflagen ballern dürfte hätte das im großen 2 Auswirkungen:

    1. Würde die Toleranz beim "nicht-Pyro" noch weiter sinken, als dies ohnehin schon der Fall ist
    2. Wäre es nicht mal Ansatzweise mehr was besonderes.....
     
  14. wenn wir uns alle lieben würden, bräuchten wir keine gesetze mehr ;)

    vielleicht sollten wir uns nicht fragen: wieso hat deutschland so viele verbote.
    sondern: warum sind wir hier alle so lieblos zueinander? ;)

    aber das wäre ja schon fast wieder zu einfach... ;)
     
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  15. Na ja, "zwischenmenschliche Liebe" hat noch nie Gesetze verändert.
     
  16. Eigentlich schon, beispielsweise in den Prostitutions-Paragraphen ;)
     
  17. Nicht viele Verbote, sondern viele Erlaubnisse. Grundsetzlich ist erst einmal alles verboten, sei denn es wird ausdrücklich erlaubt. Fahrerlaubnis, Erlaubnis noch SprengG, Pilotenlizens usw. :D
     
  18. ich glaube nicht, dass liebe wirklich ein gesetzt nötig hat.
    das sexuelle würd ich auch nicht zur liebe zählen, da werden triebe befriedigt ;)
     
  19. Jetzt haust du aber alles durcheinander. Du hast geschrieben:
    und ich meinte, dass das überhaupt nichts ändern würde. ;)
     
  20. frage

    bis wie viel uhr darf eig. an silvester böllern???ab 18 uhr oder??aba wie lange??danke im vorraus ....PYROVALE
     
  21. Moin zusammen =)
    Jaja diese Deutschland und Gesetzediskussion wiedermal :D
    Ohne Gesetze wärs schon mies-wenn ich überlege, dass dann 16 jährige Jugendliche mit 300er Bomben rumzündeln und was noch viel schlimmer ist...dann dürfte man ja china böller in der hand anzünden :eek:
    ne was ich mal wissen wollte: was kostet denn sone Ausnahmegenehmigung?
    Gibts da pauschalscheine für Kl2 und Kl4 oder wird das je nach Aufwändigkeit des Feuerwerkes ausgestellt?
    Danke schonmal für Antworten =)

    @ Pyrovale: Würde mich auch mal interessieren.Also meine Mama hat auch immer gesagt "In der Zeitung steht ab 18 Uhr" aber naja... :p
     
  22. Der Kostenrahmen dafür ist in der SprengKostV (SprengV 4) geregelt - ich habe grad keine aktuelle Version, kann über die genauen Rahmenbeträge nichts sagen. Wenn's dich interessiert, besorg dir die Verordnung. In der Praxis bewegt sich der Rahmen aber so zwischen 25 und 200 Euro.

    Großfeuerwerke werden nicht genehmigt, sondern angezeigt. §24 Abs. 1 der SprengV1 bezieht sich diesbezüglich nur auf den Erwerb und die Verwendung von Klasse II.

    Siehe §23.I SprengV 1, da seitens der örtlichen Behörden aber meist eine weitergehende Einschränkung verordnet wird, ist es tatsächlich am klügsten, die örtlich gültigen Zeiten den Veröffentlichungen in der Zeitung zu entnehmen.
     
  23. Hey danke für die megaschnelle Antwort =)



    Wie muss ich das verstehen ^^


    Grr dann hat meine Mama ja doch recht gehabt ^^....


    mfG Nico
     
  24. Für die Durchführung eines Feuerwerks (hier dann auch egal ob Kl. II und Kl. IV, Scheininhaber sind vom Verwendungsverbot des §23.I SprengV 1 eh ausgenommen) braucht der Großfeuerwerker keine Ausnahmegenehmigung, er muß die zuständige Behörde lediglich darüber informieren, daß (und wo und wie) er eines macht. In der Praxis gibt es da zwar natürlich ab und an doch immer ein wenig (oder sogar mehr) hin und her, aber die berühmte 'Ausnahmegenhmigung' interessiert hier nicht.

    Auch wenn manche Behörden die Anzeige eines Großfeuerwerks mit einer Genehmigung nach §24.I SprengV und einem Gebührenbescheid beantworten und man dann erstmal Nachhilfeunterricht im Sprengstoffrecht geben muss.... ;)
     

  25. vielen dank für die antwort =)
    jetzt hab ich alles verstanden!
    können die von der behörde auch sagen " nee her matchbox, da auf dem acker schießen sie bestimmt kein feuerwerk!das ist zwar 1 km von jeglicher zivilisation entfernt aber wir wollen nicht dass da irgendwelche reste auf dem maisfeld liegenbleiben"
    oder bestimmt sowas wer anders?also wenns jetzt stadteigenes grundstück ist

    mfG
     
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