News Feuerwerk ohne CE-Zeichen komplett verboten?

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Donner, 17. Dez. 2017.

  1. Mit Lieferung direkt auf den Abbrenner, weil wenig Zeit blieb? ;)

    Hab nun auch den Text gefunden, danke!

    Einzelstaatliche Genehmigungen für Feuerwerkskörper der Kategorien F1, F2 und F3, die vor dem 4. Juli 2010 erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit auf dem Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, der die Genehmigung erteilt hat, bis zu ihrem Auslaufen oder bis zum 4. Juli 2017, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
     

  2. Niemand zwingt einen zur Vernichtung... der Besitz ist immer noch legal...
     
  3. Klar, aber welche Privatperson kauft Material, das sie ab dem nächsten Tag weder verwenden noch verbringen noch abgeben darf, das also als unnötiger „Ballast“ in der Kleinmengenaufbewahrung gammelt? Das reduziert doch eigentlich nur die erlaubten NEM für... ähm... „sinnvolles“ Material.
    Deswegen schrieb ich vom Abbrennen, nicht vom Vernichten.
     
  4. Ich glaube hier im Forum gibt es unzählige Nutzer die zu der Zeit nochmal zugeschlagen haben und sich das Zeug nun in die Vitrine stellen...
     
  5. Beim letzten Silvesterverkauf hab ich auch noch Kunden mitbekommen, die nach Ware ohne CE fragten, stimmt.
    Ich ging einfach davon aus, dass sie ein letztes CE-freies Silvesterfeuerwerk feiern wollten. Nostalgiegründe kamen mir dabei gar nicht in den Sinn :D Unter Umständen eine klare Fehleinschätzung meinerseits.
    Zum Stichtag nochmal bestellen (wofür man als Privatperson ja auch noch eine Ausnahmegenehmigung beantragen muss), und das Feuerwerk dann nicht abbrennen sondern ins Privatmuseum stellen... ich gebe zu, auf diese Idee wär ich nicht gekommen.
    Dabei trauere ich auch manchen PtG nach.
     
  6. Das wäre in der Tat interessant. Gibt es dazu Quellen? Meinen Kollegen würde es sicherlich helfen, falls er dann solche Etiketten noch rechtzeitig bekommen würde.
     
  7. Einfach bei Importeur nachfragen ob es für den Artikel XY eine CE-Zulassung gibt und wenn ja, ob er ihm entsprechende Etiketten zulassen kommen kann. Als Pyrotechniker bzw. Händler ist ja ohnehin er verantwortlich nur Ware zu verwenden welche eben ein CE-Zeichen besitzen.

    LG
     
  8. Anmerkung: Funktioniert natürlich nur wenn der "alte Artikel" mit dem CE-Artikel ident und baugleich ist.

    LG
     
  9. Vielen Dank für den Hinweis, der könnte sehr hilfreich sein. :)
     
  10. Wieso kommt ihr denn auf die Idee, dass man Gegenstände ohne CE ohne Erlaubnis vernichten darf?
    Das einzige was man damit machen darf ist sie zur Entsorgung überlassen.

    https://www.tes.bam.de/de/mitteilun.../pt-merbl/hinweis_uebergangsfrist_auslauf.pdf


    Btw. das mit den CE Aufklebern ist eine ganz dumme Idee.
    Das Kennzeichnen von Gegenständen fällt nämlich unters Herstellen und ist damit erlaubnispflichtig.
     
  11. Nicht wenn die der Importeur/Hersteller entsprechende Kennzeichnungen zur Verfügung stellt.
    Zumindest wird's so in der Praxis gemacht.
    Alternativ kann man natürlich die Artikel zurück zum Importeur transportieren lassen, der pickt das Pickerl rauf und sendet sie zu dir zurück. Da kommts aber natürlich billiger wenn dir der Importeur die Etiketten zukommen lässt und man klebt sie selber drüber - Nachricht bzw. "Anweisung" vom Importeur natürlich aufheben.

    LG
     
  12. Ich verstehe es einfach nicht warum sich hier so viele das Leben so schwer machen ...

    Natürlich ist vieles gesetzlich anders vorgesehen aber in der Realität und Praxis sieht das doch sowieso alles Anders aus.
     
    Pyro tha dragon und dimpel_mind gefällt das.
  13. RA Wübbe schrieb allerdings hier Bestimmung - CE-Kennzeichnung ab Juli 2017:

    „... dürfen ab dem 04.07.2017 nicht mehr: hergestellt, eingeführt, verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden.

    Damit hat jeder ein Riesenproblem, der nicht einen BImSch-genehmigten Vernichteplatz hat und die Vernichte-Fachkunde hat. Denn ab 04.07.2017 dürften nicht CE-konforme Pyrotechnik nur noch selbst vernichtet, aber nicht einmal mehr zu einem offiziellen Entsorger gegeben werden, denn das wäre ein Überlassen an andere und zudem auch ein Verbringen.“
     
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