Die Stadt Erfurt, macht es sich ganz einfach und verbietet einfach mal das komplette Abbrennen, aller pyrotechnischen Gegenstände im öffentlichen Raum. Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vom 16.12.2020 Laut §2 der Hauptsatzung, sind das 53 Ortsteile! https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/1/1012.pdf Mangels privaten Grund, war es das für mich.
In Dresden und Chemnitz ebenso. Mitführen und Zünden von PtG ab Kat.2 am 31.12.20 und auch 01.01.21 untersagt.