News Feuerwerksverbot Niedersachsen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von xPyro, 15. Dezember 2020.

  1. Ich wäre auch dabei!
     
    green-white Pyro und Trinkobst gefällt das.
  2. Klagen die Händler bei uns eigentlich nur für den Verkauf oder auch für abbrand und Transport?
     
  3. Ich werde mich dann voll und ganz meiner SSW widmen. Vielleicht hat der ein oder andere ja auch noch eine.
     
    Bruno86 gefällt das.
  4. Ist in Niedersachsen aber auch verboten. :(
     
  5. Ne warum ? Unterliegt dem WaffG, nicht dem SprengG und der damit verbundenen SprengV. Pyromunition (PM) ist ebenfalls im WaffG verankert.
    kurz aus dem SSW-Thread gemopst :) https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html
     
  6. Ja aber die haben die Komplette pyrotechnik verboten? Sprich auch P1 Kat 1-4 und ich denke da wird auch die pyromuni drunter fallen.? weil das Sprengv hat ja auch keine relevant durch corona dürfen die ja alles tun anscheinend.?
     
    Ritonli gefällt das.
  7. PM1 hat mit P1 nichts zu tun
     
  8. Naja ich werde mich da noch mal informieren weil wenns so wäre wärs ja geil aber auch keine lust stress mit denn nachbarn.
     
  9. Falls sich das jemand antun möchte, wobei hierdurch auch nichts geändert würde. Denke da hilft wirklich nur noch die Klage.
    image.jpg
     
  10. Auch ich bin mit 25€ dabei. Egal ob das Geld für eine Einzellklage oder zum dazugeben ist, bin ich damit einverstanden.

    Auch mich ärgert dieses Verbot so hart und wenn ich meine Kinder gestern beim erklären der Rechtsgrundlage weinen sehen mußte, platzt mir der Ar.... Papa hält sein versprechen..... Der Himmel wird bunt. BASTA.
     
  11. Dass man Wunderkerzen eine Ausnahme erteilt hat ist aber sehr großzügig :mad: (Sorry für den Sarkasmus).
    Ich bin nun wirklich politischer Laie, aber für mich stellt sich halt die Frage nach Bundesgesetz über Landesgesetz.

    Ich habe daher mal die FDP Niedersachsen und (auch wenn dies jetzt sicherlich einige nicht verstehen werden) die AfD Niedersachsen per Email kontaktiert und um deren Einschätzung gebeten.
    Bei Grünen und Linken habe ich darauf verzichtet, ich denke das wäre auch kontraproduktiv gewesen.

    Die CDU würde ich ebenfalls gerne anschreiben, möchte den Text aber gerne anders formulieren, da sie als Koalitionspartner der SPD an der Landesregierung beteiligt ist. Aus Zeitgründen schaffe ich dies allerdings erst gegen Nachmittag.
     
  12. Hat ein anderer Nutzer vorhin gepostet.
    Wenn die SprengV wie folgt geändert werden sollte:

    Bundesebene:
    Verkauf - Verboten!
    Ausgabe - Verboten!
    Abgabe also Online Händler - Unsicher!
    F2 - Komplettverbot auf öffentlichem Plätzen usw -Privatgrund weiter möglich!
    F1 - Überall möglich!

    Länderebene:
    Ausgangssperre - abhängig von Inzidenz!
    Besucheranzahl - abhängig von Inzidenz!

    Wäre das Verbot in Niedersachsen dann nicht hinfällig?
     
  13. Also Änderung für dieses Jahr!
     
  14. Ist die Ausnahme von Wunderkerzen offiziell in die Verordnung aufgenommen worden oder nur einfache Aussagen von Politikern?

    Wenn es nicht in der Verordnung steht ist es doch ein öffentlicher Aufruf zu einer Ordnungswidrigkeit / Straftat?
     
  15. Es steht lediglich in den FAQs. Alles sehr merkwürdig. Denke, dass die Landesregierung weiß, dass ihre Regelung rechtlich nicht wirklich haltbar ist, es aber auf eine Klage ankommen lassen möchte. Alles andere wäre für mich unerklärlich.
     
    chr, Feuerrausch und Shizm gefällt das.
  16. jain. nds bezieht sich derzeit auf das infektionsschutzgesetz als legitimierung nicht auf die thematik länderrecht/bundesrecht sprich sie begründen die legitimität des allgemeinen abbrandverbotes mit dem infektionsschutzgesetz -

    indessen

    wird das gerichtlich nie bestand haben aus einer ganzen latte von gründen :

    das infektionsgeschehen wird faktisch nicht durch privates zünden auf privaten grund beinflusst daher kann das infektionsschutzgesetz hier gar kein verbot erlassen weil es denn sinn der gesetzesgrundlage vollkommen verfehlt

    zweitens die sache mit dem bundesrecht sticht länderrecht

    drittens gleichberechtigung "Es gibt im deutschen Verfassungsrecht einen allgemeinen Gleichheitssatz und verschiedene spezielle Gleichheitssätze. Der allgemeine Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet die öffentliche Gewalt, tatbestandlich vergleichbare Fälle auf der Rechtsfolgenseite gleich zu behandeln. „Gleiche Fälle sollen gleiche Regeln treffen“ (Konrad Hesse) "

    sprich es kann nicht sein das 4 fünftel der deutschen bürger etwas dürfen und der rest nicht wenn die zugrundeliegende rechtsgrundlage diesen unterschied nicht hergibt. hier könnte ich mir vorstellen das ein land mit sehr hohen inzidenzen eine chance hätte weil andere sachlage aber in unseren fall wäre das völlig absurd weil wir mit die niedrigsten zahlen haben


    weiter gehts - eine verordung des infektionsschutzgesetzen muss IMMER verhältnissmäßig sein

    das heisst es braucht einen zweck ( eindämmung der infektion ) der ist also gegeben

    dann folgt die eignung : ist dieses verbot geeignet das infektionsgeschehen zu bremsen -> nein ist es nicht

    dann folgt ist es das möglichst mildeste mittel um den selben zweck zu erreichen ---> nein ist es nicht


    also wie man es dreht und wended jungs ich sehe hier nicht wie das abbrandverbot in NDS irgent einen bestand vor gericht haben sollte
     
  17. Dann können wir nur hoffen, das dass hier jemand in die Hand nimmt der Ahnung hat
     
    Trolltrace gefällt das.
  18. ja das bin halt leider nicht ich... ich bin super im allgemeinen ich sag mal retorischen fragen eben solche sachen zu finden aber a bin ich arm und b extrem faul also ... aber ich suche weiter nach rechtlichen grundlagen/fehlern
     
    Trolltrace, ViSa und Shizm gefällt das.
  19. Wie ist das eigentlich, soweit wie ich es verstanden darf nach dem Infektion Schutzgesetzt nur massnahmen verordnet werden die der Infektions Abwehr dienen.

    Das Feuerwerk Verbot dient aber nur der indirekten Entlastung indirekt weil niemand wissen kann im voraus wie hoch die Belastung sein wird.
     
  20. richtig und prognostizierende aussagen darf nur der gesetzgeber nutzen nicht die länderebene
     
  21. ViSa gefällt das.
  22. Ich habe nochmal nachgedacht und bin zum Ergebnis gekommen das man erstmal versuchen sollte eine eigene Klage auf den Weg zu bringen.Sollte absehbar sein das hierfür das Geld fehlt dann kann man immer noch die Händler supporten.

    Des Weiteren sollte man für die Zukunft (die nächsten Jahre) die Gründung eines Vereins zur Erhaltung der pyrotechnischen Brauchtumspflege oder so ins Leben rufen. Dann könnte man über die offizielle Kasse dieses Vereins einfacher Geld sammeln und mit einem formellen Beschluss vom Vorstand damit hantieren und dann im Namen des Vereins anklagen.
    Aber das wäre etwas für die Zukunft, da es sicherlich in den nächsten Jahren öfter Gegenwind bezüglich Feuerwerk geben wird.
     
  23. Erwarte meine Bestellung von Hannover Feuerwerk, bisher kam nur die Info das die es klären wollen und sich dann melden!
    Wenn ich ne neue Mail habe kann ich was bezüglich Hannover Feuerwerk sagen.
     
  24. Wir haben an einem richtig abgelegenen und unter Abschluß stehenden Ort ein F4 Feuerwerk angezeigt. Selbst das wurde auf Bezug der Verordnung für Niedersachsen nicht weitergeleitet bzw. untersagt. Mir fehlen für solche Entscheidungen ganz klar das Verständnis. Also wie wir es auch versuchen, es wird nicht klappen. Ich bin nicht nur wütend sondern auch zu tiefst enttäuscht über diese Maßnahmen der Regierung. Ich bin sprachlos.
     
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