News Feuerwerksverbot Niedersachsen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von xPyro, 15. Dezember 2020.

  1. Ja aber das ist doch schon eine neue Version. Wieso haben sie die dann veröffentlich, inklusive dem sowieso schon ungültigen Absatz und wieso leicht anders formuliert?

    Generelle Frage: Wie würde das mit der Anpassung des §en jetzt aussehen? Müsste sie dann die neue Version zuerst dem Gericht zur Überprüfung vorzeigen, oder würden sie die einfach so veröffentlichen?
     
  2. #953 original.fan, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
    Das die Regierung in Niedersachsen weiterhin so auf ein komplettes Abbrennverbot setzt ist nach den gestrigen Urteil mehr als unverständlich.

    Vor allem vor dem Hintergrund das andere Städte zu komplett anderen Einschätzungen kommen. Hier das Beispiel aus Halle Saale zeigt.

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  3. Hier geht es auch nicht mehr um Schutz, sondern um Feuerwerkshass anders ist das nicht zu erklären.
     
  4. Wenn Alkohol scheinbar am Silvester gefährlicher ist, als Feuerwerk, dann sollte man evtl. den Verkauf, das Mitführen und das Trinken von Alkohol in ganz Niedersachsen verbieten (auch auf Privatgelände und auf nicht die Restbestände aus dem Keller).

    Das wäre genauso lebensfremd wie Kat. F1 und Airbags zu verbieten, aber dann wäre es rund ;-)
     
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  5. "Over? You say "over"?! Nothing is over until we decide it is!"
    ;)

    Lüneburg war ein kleiner Erfolg, Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Was ein Kampf.
     
  6. huhu kurzes promoten an der stelle der kleine fachhändler um die ecke hat sich dazu entschieden auch ab heute wieder f1-t1-p1 zu verkaufen. abholung ist täglich möglich so weit ich weiss also wer eh noch nach etwas kram sucht hat hier die chance einen kleinst händler zu unterstützen :

    Produkte – Lemke Pyrohandel


    ps er hat die 20E charge der a böller aber psst ^^
     
  7. Ich steig da nicht mehr durch mittlerweile, Verbot gekippt gestern, aber neue Verordnung stehts noch genauso drinne. Darf ich jetzt am Montag meine Reste von NRW nach NDS einführen wenn ich in Heimat fahre oder nicht? :rolleyes:
     
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  8. Aufgeben kannst du bei der Post
     
  9. Das ist neu für mich!
    von
    Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) | Portal Niedersachsen



    Silvesterfeuerwerk

    Sind nach der Entscheidung des OVG Lüneburg sowohl das Abbrennen als auch der Verkauf nun wieder erlaubt?

    Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg sind der Verkauf, das Mitführen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen nicht mehr untersagt. Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit bleibt weiterhin verboten.

    Wichtig: Bundestag und Bundesrat haben in dieser Woche in einer Verordnung zum Sprengstoffgesetz für das Jahr 2020 ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher eingeführt. Diese Regelung tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Damit ist in Kürze zu rechnen. Das bedeutet, dass der Verkauf von Pyrotechnik für das Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr aufgrund von Bundesrecht nicht erlaubt ist. Daran ändert auch die Entscheidung des OVG Lüneburg nichts.

    Dann bleibt das Abbrennen von Feuerwerk jedoch erlaubt?

    Die niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, die Corona-Verordnung in dem Sinne zu ändern, dass das Abrennen von Feuerwerkskörpern für den 31. Dezember und den 1. Januar auf belebten Straßen und Plätzen untersagt wird. Auf welchen belebten Straßen und Plätzen in Niedersachsen dieses Verbot gelten wird, entscheiden die Kommunen.

    Welche Einschränkungen gibt es trotzdem?

    Nach Inkrafttreten der Änderung in der Sprengstoffverordnung des Bundes und der jetzt notwendigen Anpassung der Corona-Verordnung des Landes bleiben

    • der Verkauf von Feuerwerk
    • das Abbrennen auf belebten Straßen und Plätzen
    • sowie die Veranstaltung eines öffentlichen Feuerwerks verboten.
    Darf jetzt wieder geknallt werden - außer an den von den Kommunen definierten belebten Plätzen und Straßen?

    Der Kauf und Verkauf von Feuerwerksmaterial wird gerade vom Bund verboten. Feuerwerk, das sich bereits im Bestand der Bürgerinnen und Bürger befindet, darf im eigenen Garten, auf einer ruhigen Straße oder einem ruhigen Platz abgebrannt werden. Vorsorglich sei auf das am 31.12.2020 geltende Ansammlungsverbot hingewiesen.




    Und DAS wäre ja schon mal geil für alle mit Restbeständen an F2 Feuerwerk!+

    "Der Kauf und Verkauf von Feuerwerksmaterial wird gerade vom Bund verboten. Feuerwerk, das sich bereits im Bestand der Bürgerinnen und Bürger befindet, darf im eigenen Garten, auf einer ruhigen Straße oder einem ruhigen Platz abgebrannt werden"
     
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  10. oben ist der link
     
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  11. Wobei die ja wieder damit schwammig bleiben und F1 Verkauf auch sabotieren
     
  12. Ja gut ... das mit Verkauf ist eh klar.
    Heißt ich kann meine Reste im Garten zünden. Für mich akzeptabel.
     
  13. Sehe ich nicht so da von Silvesterfeuerwerk F2 gesprochen wird und nicht von Ganzjahresfeuerwerk F1.

    Aber ja wenn in den Verordnungen der Länder ordentlich die Kategorien aufgezählt würden, wäre es für alle wesentlich einfacher.
     
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  14. Wenn der Bums so angepasst wird, wie in den FAQ erläutert, dann dürfen wir alle sehr zufrieden sein denke ich :)
     
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  15. Das bedeutet doch jetzt das noch zu dieser Zeit verkauft werden darf.
    Also noch ganz schnell? Die übergabe jetzt erlaubt?
     
  16. Das schlimme ist, dass sich wieder einzelne Gemeinden dazu berufen fühlen werden in ihrer Verordnung das abbrennen im kompletten öffentlichen Raum des gesamten Stadtgebiets zu untersagen.

    In Thüringen sieht es zum Beispiel die Verordnung des Landes auch nicht vor und doch hat es die Stadt Erfurt mal eben so in ihre Verordnung geschrieben.
     
  17. Klingt für mich so, als hätten sie nicht mehr vor, F2 generell (sowieso nicht wegen dem Urteil) oder weiträumig zu verbieten. Belebte Straßen und Plätze gibt es in Niedersachsen ja eher weniger ;). Mal schauen was die Kommunen sich einfallen lassen.
     

  18. Wird nicht viel sein da es was Corona angeht recht entspannt ist im gegensatz zu anderen Bundesländern
     
  19. Ja, zeugt von Überblick die Frustation im Volk zu erhöhen. Sei es welche Seite auch immer. Im Moment gehen sich Feuerwerkshasser und Befürworter an die Gurgel. Egal was richtig ist. So eine Situation in diesen Zeiten herbeizuführen ist nicht professionel.

    OK, das finde ich jetzt eher krank.
    Hatte ich auch schon gedacht, aber dann lese ich die ja nicht mehr ....

    Naja es gibt für alles ne logische Erklärung, die benutzen den Webspace wo die Verordnung liegt als Cloud für Ihre Dokumente. :)

    Euer Land, Eure gewählten Politiker ...., ich wars nicht!!!!

    Also das Datum, naja da würde ich jetzt nix drauf geben. Aber der Söder und Müller haben noch im November was anderes behauptet und sogar im Prinzip die Begründung des Gerichtes wiedergegeben. Dann so eine Wende hinzulegen, ja das ist schon sehr Frech. Nein eigentlich ist es sowas wie Betrug, kein Rückrat haben, Volk verarschen, Wirtschafft bewusst ruinieren, ....

    Oder tausend andere Sachen, allem voran Alkohol. Aber Verhältnismäßigkeiten interessieren in diesem Land schon lange nicht mehr.
     
  20. Sagt mir wenn ich falsch liege aber die kommunale Ebene kann sich bei den Regelungen nicht auf das ifsg berufen bei dieses Nennungen von Plätzen oder ? Sprich die callen die Sachen nach dem sprengV mit den dort gesetzten Grenzen was pauschal verbote angeht ?
     
  21. Sollten sie ja. Aber die letzten Tage/Wochen zeigen uns dass völlige Willkür an der Tagesordnung ist.
     
    Elroh und Ritonli gefällt das.
  22. Nun ist Willkür aber weniger möglich! Die Verbotszonen wurden auf die Kommunen übertragen und diese können kein komplettes Verbot erlassen aus bekannten Gründen. Es sei denn es gibt Verbote aus brandschutztechnischen Gründen, dort kann dir dann auch im privaten Bereich Feuerwerk verboten werden.
     
  23. Willkür ist immer möglich. Siehe Dresden und co.
     
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