News Feuerwerksverbot Niedersachsen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von xPyro, 15. Dezember 2020.

  1. Also als Niedersachse darf man jetzt auch nicht mit Restbeständen in ein anderes Bundesland, da ja das Mitführen auch verboten ist ?!? :confused:
     
  2. So steht es geschrieben....
     
  3. Exakt
     
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  4. Sieht so aus, absolut witzlos.
     
  5. Wenn einer meckert und die Polizei auch wirklich kommt ist es nach meinem Verständnis ne Ordnungswidrigkeit.
     
  6. zwischendurch hatte der Typ ja noch der Journalistin die wegen dem Garten nachfragte....Tja Frau xxx, Pech gehabt, gesagt
     
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  7. Hallo zusammen,

    auch ich werde dieses Jahr Silvester gerade extra Lärm machen.
    Und wenn ich es richtig verstehe, dann ist die Schreckschuss mit Ratter, Pfeiffer und Leuchtkugeln nicht verboten, da es nicht zu Silvesterfeuerwerk gehört. Immerhin etwas.
    Muss natürlich auf dem eigenen Grundstück bleiben!

    Denkt dran, ab morgen Lockdown, heute haben die Waffengeschäft noch geöffnet.
     
  8. Die Schreckschuss ansich wird nicht abgedeckt, aber die Effektmunition denke ich schon.
     
  9. Bislang zum Glück noch nicht, konnte heute Mittag gemütlich einen Großeinkauf im ort machen :)
     
  10. Passt mal auf, Niedersachsen wird nicht das letzte Bundesland sein. Die anderen warten nur noch auf die öffentliche Änderung
     
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  11. Gilt ja auch eh erst ab morgen, den 16.12.
     
  12. Aber ohne Effekte ? Recht langweilig
     
  13. Komm garnicht klar drauf. So was dreistes als Politiker und sowas muss ich mit meinen Steuern finazieren.
     
  14. Über welchem Zeitraum gilt das Verbot zum Abbrennen denn? Hab nen 27er könnte ich am 02.01 anzeigen?
    Silvester kann ich ja jetzt vergessen wenn sich nichts ändern sollte!
     
  15. In Niedersachsen unbegrenzt, solange die Corona-Verordnung gilt. Die sind ja nicht dumm.
     
  16. Hauptsache ihr habt etwas daraus gelernt und merkt euch diese Gängelung.
    Vielleicht sind wieder ein paar mehr aufgewacht!
    Die Regierung treibt es langsam aber sicher auf die Spitze.
    Sie sind scheinbar so dumm und merken gar nicht wie langsam aber sicher die Stimmung kippt.

    Absolut lächerliche Gängelung "es könnte jemand über den Gartenzaun schauen"
    Verstößt nicht mal gegen die Kontaktbeschränkung.

    Wenn das rechtsungültig ist sollten die Entscheider nicht nur ihr Amt verlieren sondern auch persönlich haften
     
  17. Feuerwerksverbot durchs Hintertürchen....

    Schon widerlich, wie Landespolitiker mit ihrer eigenen Agenda Entscheidungen auf Bundesebene erzwingen!
     
  18. Mit 27er müsste man aber trotzdem verbringen dürfen oder?
     
  19. So wie es dort steht darf man nicht mal Knallerbsen mitführen oder werfen
     
  20. Verbringen darf jeder. Nur nicht mitführen, abgeben und zünden.
     
  21. Wo liegt der unterschied zwischen Verbringen und Mitführen? Stehe durch die Situation grade etwas aufm Schlauch.
     
  22. Dann könnte ich also meine Sachen nach Thüringen verbringen um sie dort bei Verwandten aufzubewahren.
     
  23. vielleicht könnt ihr mir ja dann sagen wie das ganze rückführen stornieren usw funzt wenn man ab morgen in ganz niedersachsen keine pyrotechnik mehr transortieren darf. hoffe ihr seid alle geübte schrauber dran denken : vor 00 uhr alle airbags ausbauen
     
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  24. Jetzt ist nur die Frage ob es Bestand hat wenn es angefochten wird!
    Die Verordnung des Bundes ist höher zu Beurteilen als die des Landes!
    Also SprengV höher als NDS Coronablödsinn!
     
  25. Mitführen ist die Rakate oder sonst was am Mann/Frau haben, sprich bereit zum zünden. Verbringen ist hinten im Kofferaum als Beispiel
     
    PyroChannel26 und reyzix gefällt das.
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