Firmen & Shops Feuerwerksvitrine 2016

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Toro, 2. April 2016.

  1. Eben das ikann wohl kaum passiert sein wenn ich sie danach gleich wieder bestellen kann.
    Einfach nur arrogant bei einer verpennten Bestellung auch noch von Entgegenkommen zu sprechen.:dontthinkso:

    Ach ne, da war ja keine am 29.4. AUSRUFEZEICHEN

    Ich komm euch lieber mit Stornierungen entgegen und trage mein Geld woanders hin.
     
  2. Ganz ehrlich solche Angelegenheiten klärt man privat und nicht öffentlich. Das ist für mich einfach üble Nachrede und gehört hier nicht rein.
     
  3. Ich wiederhole mich mal:
    ...und dann stornieren muß/möchte.

    Denkt doch noch mal darüber nach:blintzel:
    Ich fänd's besser.
     
  4. Gipsbombe, danke für den lieben Rat, du hast recht, haben wir auch schon so gemacht, geht zeitlich aber nicht immer.

    Saul....bei aller Liebe, ich habe es echt versucht, dir ist offenbar nicht zu helfen.

    Danke Master....passt schon, hier wird niemand gezwungen.
     
    Gipsbombe gefällt das.
  5. :fftopic: Bitte mal wieder zu was Sinnvollem/informativen zurück (Des Raritäten Zeugs läuft hald alles bissl anders - des sollte man vorm Bestellen wissen . . .) :thanks:

    Mich würde zum Beispiel eine kleine Vorschau oder kleine Andeutungen interessieren, was es denn so in der Sommeraktion geben wird :D


    LG Liebe
     
    technikmax gefällt das.
  6. Hallo...naja..ich hätte dem Saul schon gerne geholfen, so richtig begreife ich aber nicht, was eigentlich das Problem ist, vllt. kann und will er das nochmal aufklären, dass dann vllt. tatsächlich per Email, hier das doch immer alles mehr schwammig als konkret. Die Sommerakion ist natürlich schon geplant, wir haben einen Schwung einmaliger Raritäten, aber sicherlich auch einiges in mehrfacher Ausführung, dass dann hoffentlich von euch als günstig wahrgenommen wird. Aktuelle Schnäppchen sollen auch nicht fehlen, ich hoffe mal wieder von allem etwas.

    Gruß
     
  7. Größe ist es hald einfach sowas zu ignorieren - Ihr seid so groß und fett im Geschäft, da lässt euch sowas nicht einfach kalt ? Eure Bemühungen, auch um solche Kunden in allen Ehren, aber ich glaube es führt kaum zu einer Lösung so einen "Angriff" überhaupt ernst zu nehmen - dann wenn sowas ernst genommen wird, wird's ja eher noch schlimmer . . . So viel mal dazu.

    Sommeraktion - endlich komm ich auch mal zu dem, was mich überhaupt interessiert :rolleyes::D

    Werdet Ihr wieder so geniale Schnäppchen von euren Pyro Art -Kollegen im Batteriesektor raushauen ?
    Und gibts wieder die coolen kleinen alten Keller Raks in den 10er Bündel ?

    Waren für mich die zwei hauptausschlaggebenden Parts :blintzel::joh:


    LG Liebe
     
  8. Weiterführendes bzw. meine persönliche Sicht gehörte hier wirklich nicht hin und sollte eigentlich per Mail geklärt werden.
    Ihr habt völlig recht.

    Daher einfach folgende Info völlig unabhängig...
    Ich wage nicht zu beurteilen ob es damit zusammenhängt, möchte aber andere (Neu-)Kunden darauf hinweisen und der Vitrine natürlich weitere Stornierungen ersparen..

    Ich hatte per Mail jedenfalls deutlich gemacht das ich es abhaken kann und eine getätigte Stornierung in keinem Zusammenhang steht.
    (Dann hätte ich gleich alle noch in der Frist liegenden storniert)

    Jedenfalls bekommt man nach einer Raritätenstornierung in diesem Jahr wohl folgende Info:

    Mag sein das ich an dieser Handhabe selbst schuld bin, laut Aussage bekommen es aber wohl alle.

    Damit haben sich weitere Gedanken zur Vitrine für mich natürlich von selbst erledigt und ich wünsche einen lagerräumenden Abschluss.
     
    Pyroliebe gefällt das.
  9. Leider scheint der obige Textbaustein nicht komplett zu sein und folgende Info fehlte:

    Die in der Bestellbestätigung eingeräumte 14-Tages Frist mit verweis auf §5 Abs.3 der AGB zum Rückruf soll wohl unwirksam sein.
    Auf welcher Grundlage eine am 1.6. bestätigte Bestellung nur unter Kosten stornierbar ist wollte oder konnte man mir wohl nicht sagen und schaut nach eigener Aussage lieber wie weit ich rechtlich kommen würde.
    Nach einem netten Hinweis der Vitrine meine Mails -wieso und wohin auch immer- weiterzuleiten, werden das in meinem Fall wohl auch andere in Erfahrung bringen müssen.
     
  10. Lieber Saul. Gooman,

    warum wir deinen fortwährenden Beleidigungen nicht mehr Rede und Antwort stehen und dies sich auch hier nicht ändern wird, mag vielleicht Grund für deine Fehlinterpretation sein. Damit das hier aber endlich mal ein Ende hat, werde ich den kompletten Mailverlauf an einen Admin schreiben, möge dieser doch deiner Habhaft werden, damit du aufhörst hier vergeblich Gehör zu finden! Es ist unmöglich zu verstehen, was du eigentlich willst, aber das muss ich mir wohl selbst zum Vorwurf machen, da ich immer davon ausgehe, eine normale Person vor mir zu haben.

    Für die Menge an gelangweilten... hier mal was schönes von unserer Seite:

    http://www.feuerwerksvitrine.de/shop/fkw-comet-nachtfalter-.html
     
    Bilsom und daniel boom gefällt das.
  11. Na wegen meiner gern auch öffentlich, aber bitte nicht den Spaß mit angeblich unwirksamen Stornos usw vergessen.
    Ich gehe bei den Admins von mehr Verständnis der Rechtslage sowie neutralem Verhalten aus.
    Allerdings frage ich mich auch was du von denen jetzt erwartest?
    Auf welche Beleidigung sollen sie denn eingehen?
    Zitate von Textbausteinen welche jedem Kunden zugesandt werden wird man hier wohl zur allgemeinen Kundeninfo posten dürfen.
     
  12. ich würde solch einen kunden einfach sperren.ist ja echt nervig. lass dich nicht ärgern.
     
  13. Da man deutlich machte das ich nur weitere Bestellungen aufgeben kann wenn ich die vorige Stornierung zurückziehe bin ich das hoffentlich längst.

    Der Drops wäre längst gelutscht würde man einfach wie jeder normale Händler im Fernabsatz die Stornierung annehmen und sich nicht mit Händen und Füßen dagegen Streuben und nach eigener Aussage schauen wollen wie weit ich wohl rechtlich komme.
     
  14. #239 Gipsbombe, 7. Juni 2016
    Zuletzt bearbeitet: 7. Juni 2016
    Also, ich schreibe jetzt hier mal etwas dazu, aber nur dieses eine mal.
    Grundsätzlich ist es so, daß es bei sog. "Fernabsatzgeschäften" eine ziemlich rigorose Rückabwicklungspflicht des Verkäufers (OL-Shops) gibt.
    Das bedeutet, innerhalb von 14 Tagen muß die Ware zurückgenommen werden (ohne Angabe von Gründen und kostenlos).
    Siehe hier:
    https://www.test.de/umtausch-und-rueckgabe-spielregeln-fuer-kaeufer-und-verkaeufer-1609347-1610304/
    Allerdings gibt es eine Einschränkung, und zwar unter
    "... von individuell angefertigten Produkten 4"
    Jetzt müßte man zunächst beurteilen, inwiefern solche Raritäten-Einzelartikel darunter fallen.
    Ich könnte mit vorstellen, daß diesbezüglich zumindest einige Artikel diesen Aspekt erfüllen.
    Die andere Frage ist, ob noch nicht gelieferte Ware diesen "Tatbestand" erfüllt.

    Am Besten ist es halt wie so oft (und wie in mancher Ehe auch[​IMG]), einen Kompromiß zu finden.
    Dann wirds auch wieder gut.[​IMG]

    LG,
    GB[​IMG]
     
  15. Ich glaube individuell angefertigte Ware ist was anderes als Reste, die man jetzt an Sammler als Raritäten verkauft. Das waren alles keine speziell gefertigte Waren, daher würde ich sagen das ganz normale Widerrufsrecht greift. Anders würde es aussehen wenn die Ware speziell für mich gefertigt wurde (Wie z.b. bestimmte Tassen mit einem Motiv oder Spruch von einem selbst) Aber das trifft auf Raritäten/rest nun mal nicht zu.


    (Das ganze ohne Wertung des aufgeführten streit, sondern nur mein Verständnis der Rechtslage)
     
  16. Leute...zum allgemeinen Verständnis, hier geht es absolut nicht um das Streitigmachen irgendwelcher Kundenrechte, die halten wir natürlich ein, aber Fernabnahmegesetzt greift z.b. erst nach der Lieferung, das steht hier also überhaupt nicht zur Diskussion. Aber Gipsbombe...kostenlos zurück ist nicht mehr, das hat sich geändert. Ich versuche es ohne Tamtam irgendwie zu lösen, warum von anderer Seite immer wieder parallel hier geschrieben wird, erschließt sich mir nicht, kann nur vermuten und herauslesen, dass offenbar einiges vermischt und durcheinander gebracht wird. Ich hoffe die Mods regeln das!
    Grüße...

    PS... schon gesehen? Könnte man schon fast als Anfertigung werten oder? :)
    http://www.feuerwerksvitrine.de/shop/comet-feistel-boellertuetchen-nr-4.html
     
  17. Ohne Kommentar:
    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwil9-n77ZbNAhXFKMAKHQ0hBWEQFggoMAA&url=https%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FFernabsatzvertrag&usg=AFQjCNExYjpRkXiE3oJyaIrDw_Sl0lSX_A

    und

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

    und

    https://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

    und

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

    Um es noch genauer zu machen:

    Ich zitiere:

    "(3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren."
    Und noch genauer:
    Die "Ware" erhält man im Normalfall erst in den drei verkaufsoffenen Tagen vor Silvester.
    Also ist zuvor eine Prüfung der Ware nicht möglich.
    Demzufolge kann der Kunde die Ware auch erst zu Silvester reklamieren (sobald dieser dieWare erhalten hat).
    Noch etwas:

    Widerrufs- und Rückgaberecht

    Bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbrauchern gem. § 312g BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen kann der Verbraucher seine Willenserklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen und ist dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.
    Diese Frist beginnt, sobald der Unternehmer seine oben genannten Informationspflichten in Textform erfüllt hat. Die Textform i. S. d. § 126b BGB ist zwar im Internet bereits dann gewahrt, wenn der Unternehmer die Belehrung zum Herunterladen und Ausdrucken bereitstellt. Prozessual besteht hierbei jedoch das Problem, dass der Unternehmer Zugang und Vollständigkeit der Belehrung beweisen müsste.
    Wird Ware geliefert, beginnt die Frist frühestens, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat.



    LG,
    GB
     
  18. So ganz versteh ich das auch nicht.Teile zurück ins System und andere freuen sich drüber?! Man hatte doch versucht es zu klären wenn der Kunde aber jetzt bockig ist und sich quer stellt ???


    Frage mich nur wenn man sowas im ganz grossen Stil abzieht mit hunderten von Kundendaten.Viel Arbeit für nichts.Und nachher bleibt man drauf sitzen weil man es nicht mehr verkaufen darf?!Ohoh ich ahne Schlimmes...
     
  19. #244 Gipsbombe, 8. Juni 2016
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juni 2016
    So, nach Kontakt mit der Vitrine habe ich mal deren Widerufsbelehrung durchgelesen, *und da steht nichts von irgendwelchen Gebühren bei einer Stornierung von Bestellungen (gab es wohl früher mal)*?
    Also dürfte alles in Ordnung sein.
    Allerdings wird man nach einer Stornierung für weitere Bestellungen gesperrt, aus obig genannten Gründen (2017 Wegfall der alten BAM-Klassen).
    Ich kann das irgendwie nachvollziehen, da man verständlicherweise nicht auf den dann nicht mehr verkäuflichen Artikeln sitzen bleiben möchte.
    Auch in §5 Abs.3 der AGB kann ich nur eine 14tägige Zahlungspflicht bei Bestellungen von z.B. Raritäten erkennen, die aber ebenfalls von anderen Shops so gehandhabt wird.

    LG,
    GB

    Edit:
    Bemerkung dazu:
    *und da steht nichts von irgendwelchen Gebühren bei einer Stornierung von Bestellungen (gab es wohl früher mal)*
    Ich habe mal noch etwas im Internet recherchiert.
    Im Grunde genommen ist es ja so, daß ein Kaufvertrag zustande kommt, sobald man die Bestätigung eines Shops über einen Kaufvertrag erhalten hat (wie wahr:D).
    Und aus diesem ist ein Ausstieg eigentlich nicht so einfach möglich.
    Es könnte sein, daß es auch während dieser Frist für einen Shop möglich ist, etwaige Unkosten in Rechnung zu setzen.
    Deshalb habe ich diesen Satz mit einem Fragezeichen versehen.
     
  20. In den AGB´s steht es aber sehr wohl, schwarz auf weiß:
    Und darauf wird auch in den Auftragsbestätigungen hingewiesen.
     
  21. Schon, aber mir ging es um das 14-Tägige Rücktrittsrecht.
    Und damit scheint alles in Ordnung zu sein.
     
  22. Achso, habe bei den ganzen hin und her schiebe der Schuld und der vielen verlinkungen nicht mehr durchgeblickt ob es darum ging oder allgemein. :D
     
  23. MAAAAAAANNNNNNNN Wenn es euch allen so verdammt wichtig ist der Müll, dann macht es in einem extra Thema, aber warum zur Hölle hier ?

    Mir geht's auf'n Sack, dass ich hier jetzt schon mehrere Fragen zu Produkten/Aktionen gestellt habe und darauf die Antwort eher dürftg ausfiel/ nicht vorhanden ist.

    Also auch, wenn ich weder Mod oder Ähnliches bin verschiebt den Quak wo anders hin, weil Oh Wunder es gibt Leute die interessiert dieses Problem nicht !

    LG Liebe


    # bitte ein Blick auf mein Profilbild . . .
     
    Lexxx gefällt das.
  24. Gaaanz ruhig
    anscheinend gibt es eben Menschen, die sich für solche unbedeutenden Dinge wie "AGB" und Stornierungen interessieren.
    Dafür sollte man schon Geduld aufbringen, und besser ist es, solche Probleme aufzuarbeiten,
    als sie im Raume stehen zu lassen.
    Anstelle Deines Ausbruchs hätteste ja auch z.B. etwas anderes zu den Angeboten der Vitrine schreiben können.
    Oda net?:joh:

    Ich finde z.B. das Sortiment hier ganz gut:
    http://www.feuerwerksvitrine.de/shop/weco-dorado.html
     
    Brakelmann gefällt das.
  25. ich lese interessiert mit und finde auch die Hinweise die gegeben wissenswert, ABER Leute bedenkt bitte... an am andere Ende sitzt auch ein Mensch. Wir machen alle mal ein Fehler, wer wüsste das besser als Ich, aber bitte nicht in so einer agressiven Schreibweise, das können wir doch auch anders ???
     
    Sandy gefällt das.
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