Besucher Feuerwerktransport bei Zoll Abholung

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Jzstiin, 7. Mai 2022.

  1. #1 Jzstiin, 7. Mai 2022
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. Mai 2022
    Guten Tag Leute, habe einen Brief bekommen das mein eingezogenes Feuerwerk gegen keinen Paragrafen verstößt und ich es es abholen kann vom Zoll, wie muss ich das transportieren das es gegen kein gesetzt verstößt?
     
  2. Feuerlöscher ins Auto,geeignete UN Kartons, Aufkleber mit 1.4g wären schon mal gut.
    Hast bestimmt noch Kartons daheim aus früheren Lieferungen?und vielleicht mal googeln,was und wie so erlaubt ist.
    Steht alles im Internet
     
    Jzstiin gefällt das.
  3. Gute Nachrichten, aber das war natürlich für Silvester zu spät.
    Ich würde hier schon höflich, aber bestimmend meine Meinung sagen dass sie das Personal besser schulen sollten...
     
    Jzstiin gefällt das.
  4. Jzstiin gefällt das.
  5. Ende gut, alles gut!:good:
     
    Jzstiin gefällt das.
  6.  
  7. Für mich als im Transportwesen völlig ahnungslosen stellt sich hier die Frage:
    Was genau ist denn ein "UN-Karton"? Und was macht dieser den Transport sicherer als z.B. eine verschließbare Alu-Kiste oder vergleichbares?
     
  8. Gibt verschiedene Behältnisse um Gefahrgut zu transportieren. Gängig bei Feuerwerk sind halt Kartonagen (günstiger und leichter).
     
  9. @Excalibur75: Klar, die PTG lose im Rucksack zu transportieren - das kann eher nix.
    Aber warum muss (?) es denn ein UN-Karton sein? Wäre für den privaten Transport nicht eine Alubox mit entsprechenden Warnaufklebern nicht mindestens adäquat?
     
  10. Bis 50 Kilo brutto darfst du auch so transportieren. Erst darüber gelten die Gefahrgutbestimmungen. Und dann brauchst du halt ein zugelassenes Behältnis...welches auch immer du bevorzugst. Wenn ich ne Lieferung bekomme, sind die immer in UN-Kartons, warum also nicht wieder verwenden für weitere (eigene) Transporte ?
    Und ja, ne Alubox hört sich erstmal gut an. Ob es adäquat ist, entscheidet dann vermutlich die Versicherung im Falle eines Schadens (bei über 50 Kilo)
     
    localhost gefällt das.
  11. Im Zweifel frag doch Mal im Vorfeld nett nach, wie die Jungs es denn an dem Ausgabeort transportiert haben, bzw. Ob sie es gleich in entsprechenden Behältern zum Abtransport bereit stellen?
     
    ChrisCross86 und lotusXback gefällt das.
  12. das wäre wirklich interessant, würde die glatt damit nerven ob sie die Sachen bitte wie beim beschlagnahmen wieder in einer UN Kiste rausgeben könnten
     
    ChrisCross86 und Pyro tha dragon gefällt das.
  13. Ich würde ja Mal, Kraft meines laienhaften Rechtsverständnis, davon ausgehen, dass die Transport Kiste a) mit beschlagnahmt wurde und b) diese nun wieder mit heraus gegeben werden muss...?
     
  14. Gab es denn eine Kiste während des Transportes vor der Beschlagnahmung? :D
     
  15. Das wird er schon so wieder bekommen, wie die das beschlagnahmt haben. Fehlt nur noch, dass die jetzt sagen, Abholung nur an den erlaubten Verkaufstagen, weil es jetzt ein Überlassen wäre ;):D
     
    KLONK, Tisie und Pyro tha dragon gefällt das.
  16. Dürfen die es denn überhaupt überlassen ? Braucht man dafür nicht eine Zulassung ;) ?
     
  17. Das SprengG gilt nicht für:

    1.die obersten Bundes- und Landesbehörden,
    2.die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
    3.die Polizeien des Bundes und der Länder,
    4.die Zollverwaltung,
    ……
     
  18. Warum müssen die es eigentlich nicht liefern? Der Fehler liegt doch bei der Behörde...
     
  19. Find ich auch frech ... Aber ist halt ... sch??ße. Rechtsverständnis schreit aber laut auf!
     
  1. Wir verwenden Cookies, um die technisch notwendigen Funktionen der Forum-Software zur Verfügung zu stellen und registrierte Benutzer angemeldet zu halten. Wir verwenden dagegen keine Cookies zu Statistik- oder Marketingzwecken. So analysieren wir weder die Seitennutzung noch das Suchverhalten der Benutzer und bieten auch keine personalisierte Werbung an. Wenn du dich weiterhin auf dieser Website aufhältst, akzeptierst du den Einsatz der essenziellen Cookies, ohne die das Forum technisch nicht richtig funktioniert.
    Als angemeldeter Benutzer kannst du diesen Hinweis dauerhaft ausblenden.
    Information ausblenden