Hinweis Folgen illegaler Bestellungen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von BaerenundEukalypten, 19. November 2018.

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  1. Also Briefe vom Anwalt sind teuer damals beim Autounfall. Lag ein Brief mit paar Sätzen bei 120 Euro.
     
  2. Ich habe mal nachgeguckt meine Artikel sind 1.3G und 1.4G klar kannst Probleme geben wegen des Transports aber alles andere ist soweit legal. Da alle Artikel CE Zeichen und Nummern haben.

    Muss man mal sehen, in meinem Fall könnte eh niemand sagen das klar war, dass es illegal ist, da ich auf die verwirrende Gesetzeslage anspielen könnte und das ich gedacht habe, dass sie es per Gefahrgut versenden, weil der Versand so teuer war o_O
     
  3. Ouh das ist happig aber eigentlich normal. Ich hatte letztens auxh erst nen Unfall aber hat sich auch ohne Anwalt geregelt. Glück gehabt :p
    Ansonsten steht mir der rechtschutz halt noch komplett zur Verfügung da ich ihn eigentlich noch nie gebraucht habe und ich habe extra strafrecht dabei bei ordnungswidrigkeiten und strafanzeigen :) naja erstmal gucken was kommt, dann kann man sich immernoch nen Kopf drüber machen
     
  4. Spielt keine Rolle...

    das THema ist:
    Du hast ein Paket bekommen.
    Du hättest melden müssen dass man Dir Ware X falsch geliefert hat.

    Ist faktisch wie wenn man Dir versehentlich Kokain schickt - Ausreden ob des Besitzes greifen da auch nicht.
    CE-Zeichen spielen auch keine Rolle...

    Ich kann nicht abschätzen was Du gemacht hast. Aber jetzt noch ne Selbstanzeige, Ware abgeben und Warnhinweis geben -> blaues Auge. Nix machen, doof stellen -> BOOM/AUA... denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Je nach Menge und Art der Artikel gibt das richtig Ärger..

    Wie gesagt, selbst schuld - und nein Du kannst hier keinem erzählen dass Du "nix gewusst hast"... Das Risiko für den Postboten war Dir egal... jetzt zahlst Du den Preis. Entweder aktiv (Selbstanzeige/Hinweis an Polizei) oder spätestens mit Hausdurchsuchung... letzteres wird aber übler werden
     
  5. Rechtsberatung würde ich lassen... das Thema was ich gerade geschrieben habe bleibt aber richtig:
    Solange Du noch nicht auf deren Fahndungsliste bist, entlastest Du Dich massiv durch die Selbstanzeige... wenn natürlich Blitzbomben, 50kg Blitzsatzböller usw. geliefert wurden ist die Selbstanzeige der Unterschied zwischen "schwedische Gardinen" und "Bewährung"... da wären mir die 150 EUR für den Anwalt ehrlich gesagt egal. Muss jeder selbst wissen
     
  6. Und die Käufer mit Mischware trifft es noch schlimmer. Den die beliebten VS PM2 stehen auf der MES. Das gibt dann eine Anzeige wegen Verstoss gegen das Waffengesetz. Nur mal als Beispiel was der Zink FW User gerne kauft.
     
  7. Ich kann verstehen dass es dir nicht gefällt was ich getan habe und ja wenn es trotz aller Vorbereitung illegal gewesen sein soll, dann bereue ich und dann wirds nichtmehr vorkommen.
    Aber nun ists halt so und ich geb das nicht ab das ist eine kleinstmenge also nix Blitzbomben und oder halben Granaten.

    Ich kann dir versprechen fpr so eine Menge gibts keine Hausdurchsuchung da würde sich der Aufwand nicht lohnen.

    Das mit dem dumm stellen hatte sich nicht an euch gerichtet, es reicht mir wenn der Rechtschutz greift .. der hat meiner Familie schon öfter den Arsch gerettet. :rolleyes::p
     
  8. Ja das war mir bewusst und deshalb hatte ich auch keine bestellt auch wenn sie so verführend sind!
     
  9. Richtig... Verstösse gegen das Waffenrecht... wenn sie dann noch nen Spiel wie Castle Wolfenstein auf dem PC finden... uiuiui.. Na, das SEK soll ja recht verständnisvoll sein, habe ich mir erzählen lassen.
    Ernsthaft, wer sich nicht sicher ist sollte die Mindestgebühr investieren und seinen Anwalt kontaktieren... persönlich sehe ich in der Selbstanzeige die beste Möglichkeit, man macht sich ehrlich, gibt die kriminell erworbenen Artikel zurück und kommt ggf. mit einem blauen Auge davon. Aber dies ist kein anwaltlicher Rat...

    so, jetzt aber gute Nacht...
     
  10. Oder anders gesagt: Qualität statt Quantität. :p

    Den kompletten Kontrast bilden dann die zig hunderten/tausenden/Millionen Sätze hier im Forum und dem restlichen Internet, die zwar kostenlos sind, aber "nichts" helfen. :rolleyes:
     
  11. Ja den Anwalt freut es wenn er 4-7 Briefe verfassen darf:D
     
  12. Das in der 100er Schachtel ist doch Kat 4 VS :p
     
  13. Er hat auch pm2 den Unterschied kenne ich
     
  14. #64 Digi-Quick, 20. November 2018
    Zuletzt bearbeitet: 20. November 2018
    Nope, der hilft nicht.
    Der Strafrechtschutz greift nur bei fahrlässig begehbaren Straftaten, aber nicht bei vorsätzlichen oder bedingt vorsätzlich begehbaren Straftaten.
     
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  15. Ach, was ist das doch wieder schön mit der Schadenfreude hier. Naja gut, von Dexter erwarte ich ja auch nix anderes. Der wartet ja schon seit Jahren darauf, dass ein gewisser Shop hochgenommen wird und er dann schön mit dem Finger auf andere zeigen kann.

    Naja, ich freue mich jedenfalls nicht darüber, wenn andere Feuerwerksfans oder gar die Eltern, deren Kinder dort bestellt haben, Hausbesuche bekommen. Vielmehr wäre es schön, wenn endlich mal diejenigen, die skrupellos richtig viel Kohle damit machen, gefährlichste PtG an kleine Kinder zu verkaufen ihre gerechte Strafe bekommen würden. Stattdessen scheint man aber nur Bestellerdaten abzugreifen und die Herrschaften machen, wahrscheinlich mit nem neuen Shop unter anderem Namen, weiter wie bisher. Das finde ich wirklich traurig.
     
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  16. Man wird sehen
    Man wird sehen was passiert. Ich bin bereit und denke dass mein Rechtschutz ziehen wird. Aber mal sehen, ich bin gespannt und kann euch auf dem laufendem halten wenn es von mir neuigkeiten gibt die damit zutun hat.
     
  17. Die Sheriffs sind wieder in der Stadt?!

    Würd mich mal interessieren was so eine unsachgemäße Lagerung von Pyrotechnik nach sich zieht. Ist ja defacto das einzige was bei P1 ohne LGZ rechtlich evtl. problematisch ist. Ist das eine Ordnungswidrigkeit?

    Selbstanzeigen sind übrigens meistens nicht zwingend strafmildernd (wie bei z.B. Steuerdelikten).
     
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  18. #68 Jacki99, 20. November 2018
    Zuletzt bearbeitet: 20. November 2018
    Ich spekuliere darauf, dass es eine OWI ist, dann würde meinem 27er für F3 auch nichts im weg stehen, wenn ich in 1 1/2 Jahren das richtige alter dafür erreicht habe.
    Mir ist es eigentlich egal solange es nur eine Ordnungswidrigkeit ist und Geld kostet und es zu keiner Eintragung in meine Akte kommt aber selbst dafür ist es jetzt eh zu spät, muss man halt sehen.

    Das mit der Lagerung interessiert mich auch, aber streng genommen lager ich nichts.
    Genau so wenig wie ich die eingeführt habe, weil ich sie nur verbringen lassen habe.
    Außerdem hat der Versender den verbotenen Part übernommen indem er es versendet hat. Sobald ich den Karton angenommen habe, ist er aus meiner sicht das erste mal unter meiner Verantwortung, jedoch gibt es dann auch keine illegale Handlung mehr, da ich bei der Aufbewahrung der Artikel alles beachte was vorgeschrieben ist.
     
  19. Ich versuchs mal nächstes Jahr mit nem §27er. Hab zwar nen §20er aber im Privat Sektor ist dieser ja Wertlos.
     

    Anhänge:

  20. Reizt mich voll der 27er, würde mir dann direkt von klasek nh VE Dum Bum holen wenn ich die Möglichkeiten zum Transport und zur Lagerung hätte.
    Am meisten reizen mich jedoch die großen Raketen und 50mm Batterien.
     
  21. Jedes F3 ist Anzeigepflichtig - Haftpflichtversicherung usw. Viele melden dies nicht an. Wenn sie erwischt werden ist der Schein weg. Passiert noch etwas ist man nicht versichert. Bei Personenschäden zahlt man sich dumm und dämlich.
     
  22. Nein... keine OWI... wir finden es ja ggf. bald heraus, nicht wahr?
    Du kannst nichts dafür dass Du einen Karton mit Feuerwerk der nicht ordnungsgemäß versendet wurde angenommen hast, wenn Du aber die Waren bestellt hast und Du - nach Erhalt - dies nicht meldest, machst Du Dich schuldig.
    Zudem bleibt fraglich ob die von Dir bestellte Ware rein P1 war oder ob da nicht doch F3/F4-Artikel dabei waren. Spätestens dann ist es sowieso irrelevant.

    Gerade in Zeiten wie heute, wo Sprengstoffanschläge geplant werden - auch mit "Feuerwerk" (egal wie sinnfrei das ist... da kann man einfacher viel gefährlichere Sachen herstellen) wirst Du ne böse und harte Überraschung erleben :)
     
  23. Er kriegt den sowieso nicht... seine UB ist dann eh kaputt... für 5 Jahre nach Verbüssung seiner Haftstrafe...
    sagen wir er bekommt 18 Monate auf Bewährung (die auf 3 Jahre angesetzt ist), dann kann er in 8 Jahren eine neue beantragen...
     
  24. Ja... theoretisch braucht es den 7er mit 20er oder den 27er... um selbst kaufen zu können.
    Ist übrigens ein gewichtiger Grund wenn einem der 27er von Behörden wegen "wir wollen ihn dir nicht geben" Stress machen wollen...
    Der F4-27er ist m.E. nach eh der einzige der Sinn macht, da dann off-limits was die Artikel betrifft.... im Gespräch mit den Behörden höre ich zudem immer, dass man froh ist über "echte" 27er (wobei ich das nicht so sehe - solange legal ist auch jeder F2 und F3-27er legal!) mit Ahnung (und auch hier, wer nur 1x im Jahr ein Feuerwerk zündet kann als F4-27er viel weniger Ahnung davon haben als einer, der 10-12 Feuerwerke F3 privat pro Jahr abbrennt)...

    Wie auch immer... für den 27er braucht es ne funktionierende Versicherung... und alles nur SCHRIFTLICH von der eigenen Versicherung bestätigen lassen...
     
  25. Na ja der 27er wird bei einigen als Freifahrtskarte angesehen. Pech für die wo es legal betreiben. Bei den Kontakt mit den Behörden braucht man Ruhe. Mal ganz davon abgesehen das Bauamt anschreiben. Wenn man nicht weiß wenn das Grundstück gehört usw.
     
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