Firmen & Shops [FRAGE] Illegale Vorschießen ???

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von doc_decker, 7. Dezember 2013.

  1. Ich habe da mal eine Frage, eigentlich völlig unwichtig aber es interessiert mich einfach mal.

    Nehmen wir mal an Kall Würsch mietet sich zu Silvester einen Laden um Silvester Feuerwerk zu verkaufen, evtl hat er sogar einen online Shop. Für das Verkaufen von Silvester Feuerwerk muss man ja bekannt lich kein Pyrotechniker , das kann eigentlich jeder machen.

    Nun will Kalle gerne ein Vorschießen im Oktober machen um seinen Kunden zu Zeigen, was sie erwerben können. Dazu nimmt er Ware aus sein Lager und/oder kauft oder bekommt Ware von Importeuren , von den Neuheiten evtl. Muster.

    Nun Meldet ehr sein Vorschießen an also ich stelle mir vor das man dafür eine AG beantragen kann auch als Gewerbetreibender, muss ja so sein.

    So nun ist der Tag gekommen und Kalle startet sein Vorschießen - soweit so gut
    ABER (und nun zu meiner Frage) Kalle schießt jetzt auch die Muster Artikel die er erhalten hat.
    Da stellen sich mir gleich zwei Fragen, darf er die Muster überhaupt ausgehändigt bekommen und darf er sie zünden ?
    Eigentlich kann es sich ja nicht um KAT 2 handeln. Denn die Kat 2 Regelungen besagten ja wohl, dass der Artikel zum Beispiel diverse haben muss Aufdrucke . NEM, Bedienungsanleitung, CE / BAM all das steht auf Mustern in der Regel nicht drauf.
    Demzufolge handelt es sich doch bei Mustern um KAT 4 , die Kalle nicht zünden und auch nicht erwerben darf.

    Oder gibt es bei Mustern die mal zu Kat 2 Artikel werden sollen Ausnahmen ???

    Wäre mal interessant zu erfahren wie das gesetzlich so aussieht - falls es da überhaupt eine Regelung gibt.
     
  2. Also kenne mich da NICHT aus, würde aber tippen, da Muster nicht von der BAM zugelassen sind, auch nicht vom Leihen geschossen werden dürfen. Des Weitern hast du gesagt es müsste ein NEM Angabe drauf sein - Wirklich?! Viele Pandaartikel haben KEINE NEM Angabe, und sind trozdem zugelassen.
    Also ich denke das mit den Mustern geht nicht, aber normal dürfte das legal sein.
     
  3. Nö, geht nicht. Wenn er kein Feuerwerker ist, der auch Muster (die zumindest für den Feuerwerker legal sein müssen) anzünden darf kann er kein Vorschiessen mit Mustern durchführen.
    Punkt.

    Er muss dann immer noch das Feuerwerk anzeigen.

    Ist er kein Feuerwerker kann er um Erlaubnis bitten. Wird ihm die verweigert muss es gut begründet sein (also in dem Fall nur BAM-legale Endartikel), da es ja seinen Beruf beeinträchtigt.
     
    Feuertopf 91 und doc_decker gefällt das.
  4. Ja das mit den NEM und Panda ist verwunderlich, sowohl in Kat1 als auch Kat2 .
    Ich bin der Meinung die NEM Angabe ist Pflicht aber wirklich sicher weiss ich es nicht , kann mir aber
    auch nicht wirklich vorstellen das so viele Panda Artikel illegal sind :) . Evtl gibt es da noch eine Ausnahme ?
     
  5. Kenne mich da gar nicht aus, widersprach sich halt. Kommt mir auch komisch vor, dabei ist mir was sehr eigenartiges aufgefallen:
    http://www.pandafeuerwerk.de/produkte/jugendfeuerwerk/ guckt mal was bei denen als erstes unter JUGENDFEUERWERK steht...
    Hmm da ist einiges anders. Aber ältere Kellerartikel haben auch keine NEM Angabe ???
     
  6. Ich hätte das auch so wie Adnan gesagt. Kein Feuerwerker = keine Muster.
     
  7. Kalle mit seinem kleinen Onlineshop für F2 wird die Muster ohne Befähigung oder Erlaubnis ( Fachkunde ) von den Händlern erst gar nicht ausgehändigt bekommen .

    Deshalb streicht Kalle ja auch so viele Artikel die noch nicht angekommen sind oder keine Bam Nummer besitzen .

    Der Artikel wäre somit F4 und das darf Kalle nicht besitzen oder ausgehändigt bekommen .


    Somit muß Kalle abwarten und Tee trinken .......
     
    doc_decker gefällt das.
  8. Das nächste Problem ist - die Muster wären nicht einmal Kat 4 / Klasse 4, wenn kein bereits nach neuen Regularien erteiltes F4-CE oder nach alter Regelung eine QS nach Rahmenrichtlinie der BAM dafür gemacht ist. Das heißt, das wäre auch für den Feuerwerker ein nichtzugelassener pyrotechnischer Gegenstand und damit begibt man sich auf dünnes Eis...
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.

  9. Ich glaube aber schon das der Hersteller seine Muster mit einem F4 CE Kennzeichen versehen wird und dafür garantiert sonst dürfte er es doch gar nicht abgeben .

    Anders ist es doch nicht möglich oder Alex ?
     
  10. Denke ich auch , sonst wäre ja jedes "Vorschießen von Mustern" nicht legal möglich
     
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