Moin, Im Gesetzestext Heist es ja das in Gebäuden ohne Wohnraum maximal 5 kg gelagert werden dürfen (Gefahrgutklasse 1.3). Meine frage: Zählt ein Anbau (Fahrradgarage, gemauert mit Fenster) der nur von außen zu betreten ist dazu? Und dürfen somit 5 kg darin gelagert werden?
Ein Anbau ist in der Regel kein eigenständiges Gebäude, also nein. Aber als "Unbewohnter Raum" würde es durchgehen, also 3kg 1.3. Was gehen würde, wäre wenn die Fahrradgarage ein doppeltes Mauerwerk hätte, dann könnte man es als Gebäude ohne Wohnraum durchbekommen. Beste Grüße