Bestimmung Frage zur Legalität von ausländischen Feuerwerkskörpern

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Seelefant, 19. Dezember 2020.

  1. #26 KracherFan, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020

    Abgesehen von den Böllern ist das relativ überschaubar. Das wichtigste ist allererstmal die CE-Nummer. Die dieht ca. so aus: 1234-F2-1234. Jeder einzelne(!) pyrotechnische Artikel muss eine haben. Wenn nicht: Finger weg (möglicherweise recht wörtlich). Das wichtigste ist der mittlere Teil. In diesem Fall "F2" was bedeutet, daß du einen F2 Artikel in der Hand hast. Die einzelnen Kathegorien mit denen du konfrontiert werden könntest sind: F1, F2, F3, F4, P1 und ferner T1, T2, P2. Mit denen verhält es sich wie folgt:

    • F1 - Ist OK.
    • F2 - Ist meistens OK aber: Keine Böller mit Blitzsatz. Das ist das komplizierteste weil das steht in der Regel nirgends drauf und ob man am Namen etwas erkennt ist auch nicht gegeben. Hier ist liegen lassen wahrscheinlich generell die beste Idee. Die Anzahl der Schwarzpulverböller dürfte in den betreffenden Ländern abgesehen von Österreich ohnehin gering sein - vielleicht stolperst du über ein paar Chinaböller von Funke aber das war es wahrscheinlich auch schon. Außerdem keine Raketen mit NEM >20g (die NEM ist auf den Raketen aufgedruckt) und keine Batterien mit NEM >500g (600g falls eine Fontäne verbaut ist) oder >30mm Kaliber (Durchmesser der Rohre).
    • F3 - In Deutschland erlaubnispflichtig daher nicht OK!
    • F4 - Großfeuerwerk! Absolut nicht OK!
    • P1 - Sonstiges Pyrotechnisches Produkt (wird häufig für Schallerzeuger verwendet was unterm Strich das selbe ist wie ein Böller aber keine weiteren Anforderungen erfüllen muss um in Deutschland zulässig zu sein). In der Regel OK. Einzige Ausnahme: Vogelschreck Munition für Signalwaffen. Wenn du generell keine Pyromunition kaufst brauchst du dir da keine Gedanken zu machen und falls doch solltest du wissen was Vogelschreck ist.
    • P2 - Wie P1 allerdings erlaubnispflichtig.
    • T1 - Technisches Feuerwerk. Z.b. für Theateraufführungen. Hier wüsste ich nicht, daß es irgendetwas geben würde was nicht OK ist aber wirklich beschäftigt habe ich mich damit bis jetzt noch nicht. Wirst du wahrscheinlich abgesehen von Bengalos, Rauchtöpfen und ähnlichem selten finden.
    • T2 - Wie T1 allerdings erlaubnispflichtig.

    Abgesehen davon wäre wie bereits erwähnt eine deutsche Anleitung von Vorteil und der Transport hat theoretisch auch so seine Regelungen (Stichwort: 1000 Punkte Regel - schadet vielleicht nicht sich da mal kurz einzulesen auch wenn ich denke, daß du wohl eher nicht die Menge transportieren wirst um da drüber zu kommen). Wenn du super korrekt sein willst kannst du dir auch noch ein paar Gefahrgutkartons und einen Feuerlöscher besorgen (ob du die offiziell "brauchst" weiss ich ehrlich gesagt nicht 100% aber ich denke es ist so oder so recht unwahrscheinlich, daß jemand danach fragt solange es sich um eine normale Kleinmenge handelt).
     
  2. Danke für die weiteren Antworten, die rege Beteiligung und den netten Empfang.


    Ok, Böller sind sowieso nicht unser Favorit. Wir mögen eher Farben als Lautstärke.


    Batterie ist gut, danke.


    Danke, wenn (falls) ich kaufen gehe, komme ich gerne darauf zurück.


    Ja, das merke ich gerade. Ist halt gedanklich schwierig, wenn man damit aufgewachsen ist, dass die EU eigentlich kein Ausland ist und man eine Grenze in der EU genauso überschreitet wie eine zwischen zwei Bundesländern.


    Ist das so? Der erstbeste Shop, den ich finde, begrüßt mich mit dem Hinweis "Feuerwerk darf in Österreich nicht versandt werden! (siehe § 50 (2) GewO 1994)".


    Ernsthaft? Das selbe Zeug, das ich im Lidl Deutschland in die Einkaufstasche packe und in den Kofferraum schmeiße, muss ich bei Überschreitung der Grenze gefahrgutmäßig transportieren?[/COLOR][/SIZE][/LEFT]

    Es wird einem nicht leicht gemacht, gesetzestreu zu sein ;)


    Super, dass die NEM auf der Rakete aufgedruckt ist, ist ein wertvoller Hinweis. Und, wie gesagt, Böller interessieren uns eh nicht. Raketen, Batterien und Vulkane sind so das bevorzugte Spektrum.


    Von den Punkten habe ich gelesen, war aber zu dem Ergebnis gekommen, dass ich da mit 30 Euro (oder lass es meinetwegen 50 sein) nicht annähernd rankomme. Deutsche Anleitung ist tatsächlich ein Thema. Evtl. reicht es, diese nicht schon bei Einfuhr sondern erst bei Verwendung vorliegen zu haben. Müsste ich nochmal beforschen.


    Und nochmal allgemein zur Einreise und Quarantäne: Aus- und Einreise sind legal. Je nach Ausgestaltung des Aufenthalts (sowohl im Ausland als auch anschließend in Deutschland) sowie bundeslandabhängig ist nach Einreise eine Quarantäne vorgeschrieben - oder eben nicht. Ich würde mich diesbezüglich wie gesagt an alle Regeln halten, keine Sorge. An der Stelle weiß ich was ich tue, keine schützende Hand nötig ;)
     
  3. Ich kaufe mein Feuerwerk in Deutschland und bin damit voll zufrieden. Dieses Jahr halt Klasse 1 und das ist besser als nix
     
    alexplayking gefällt das.
  4. Rein theoretisch mußt man das auch innerhalb von Deutschland - macht nur kaum jemand, zumindest nicht die "normalen Kleinmengenkäufer" (auch ihr gehört zur Familie der Feuerwerksbegeisterten dazu) auf dem Weg vom Supermarkt nach Hause oder später zur Silvesterparty!
     
    Pepe Le Fou und KracherFan gefällt das.
  5. #30 Bruno86, 20. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2020
    Noch ist es meines erachtens legal.....................allerdings das verreisen nach Tschechien ist untersagt aufgrund vom"Hausarrest"

    Zumindest ist das mein aktueller wissenstand...

    F2 mit CE darfst du unter normalen Umständen überall in Europa kaufen.

    Außer mit BKS wäre ich vorsichtig, in Deutschland sind nur BKS Böller mit max 0,5 gramm Nem erlaubt.

    So bin ich zumindest informiert meine Angaben sind jedoch ohne Gewähr.
     
  6. In F2 gar nicht!!!!
    P1 ist eine ganz andere Geschichte.
     
    Pyro tha dragon gefällt das.
  7. Ich weiß:) Hätte ich dazuschreiben müssen,man kann ja mal was vergessen.

    Das P1 was ganz anderes ist weiß ich ebenfalls,

    Aber danke für die korrektur, möchte ja hier keine Fehlinformationen geben.
     
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