Forum Freistellungsantrag abgelehnt

Dieses Thema im Forum "Fragen und Hinweise der Benutzer zum Forum" wurde erstellt von rreexx, 1. Juli 2010.

  1. Hallo,
    Ich wohne in Hechendorf im Landkreis Starnberg in Oberbayern und
    ich wollte zu meinem Geburtstag Feuerwerk der Klasse 1-2 abbrennen.
    Hierfür füllte ich einen Freistellungsantrag aus, der fast 3 wochen vor dem geplanten
    Feuerwerkstermin abgegeben wurde. Wenige Tage später kam dieser zurück
    mit einem diagonalen strich quer übers Blatt. Drauf stand:
    Zitat blatt:
    "nicht Genehmigungsfähig da in Seefeld ein Schloss steht"
    Dazu muss ich sagen hechendorf gehörtzu Seefeld und das schloss ist lächerliche
    2 km vom Abbrenplatz entfernt! Desweiteren gab es erst vor einem Monat ein Fest wohlgemerkt im Schloss bei dem, Klasse 3 und 4 abgebrannt wurde. Ca 600m entfernt (vom Schloss) wurde vor 2 wochen ein weiteres großkalibriges Feuerwerk geschossen (zum Sonnwendfeuer).
    (Die Gegend hier ist eigentlich ziemlich Feuerwerksfreudig da hier viele Leute mit sehr viel Geld wohnen und die dann die ein oder andere Party mit dem entsprechenden Feuerwerk machen)
    Was ich so mit bekommen hatte war, das die Berabeiter bei der Gemeinde kaum(nett ausgedrückt) Ahnung hat. Sie meinte zu unserer Sekräterin das ich sowas nicht darf da man hierzu einen Pyrotechniker braucht( auf dem antrag stand weder klasse 3 noch 4 noch t2 sollen abbgebrannt werden. sogar ein eigener absatz das laut paragraph 27 für klasse 1 bis 2 kein pyrrotechniker erforderlich ist!
    Das beste ist ja noch das dabei steht das ich versichere das diese Feuerwerkskörper nicht in der nähe von besonders schützenswerten gebäuden die in paragraph 24 (1) der SPRENG V gennat werden abgebrannt werden.

    Was meint ihr hat mein Feuerwerk noch ne Chance ?
    oder hab ich einen falschen Sachbearbeiter erwischt?
    soll ich persönlich vorbei gehen?

    Sollte ich das hier in eine falsche Rubrik gepostet habe tut es mir leid!


    Mit freundlichen Grüßen
     
  2. Ich hab keine Ahnung von sowas, aber ich würde da vorbeischauen und auf den Tisch kloppen!! :mad:

    Sag denen das doch so wie du es hier beschrieben hast.
     
  3. ......

    Für mich ist das schon ein wenig lä#cherlich zu Spitzenzeiten gibts hier in der Gegend jedes Wochenende ein Feuerwerk ! und das mit den 2km luftlinie erklärt sich von selbst denn seit wan fliegen klasse 2 raketen soweit?
     
  4. Also erst mal hilft es grundsätzlich, wenn von höflich und freundlich persönlich vorbei geht.
    Mit soooooooooooooooo nem Hals würde ich das nicht tun

    Was die Begründung betrifft.
    Viele Gemeinden wollen keine "privaten Feuerwerke", d.h. wenn Du eine AG beantragst lehnen sie es ab.

    Wenn Du einen Pyrotechniker beauftragst, das Feuerwerk abzubrennen dann ist dieser ein "gewerblicher", dem kann man nicht so ohne weiteres ein Feuerwerk untersagen.
    Das ist jetzt erst mal unabhängig von den Produkten die man einsetzt

    Was nun Deinen Fall betrifft
    Hast Du denn ein Plan mitgeschickt? Idealerweise google-maps, darin den Standort (Abbrenner) eingezeichnet, wo Leute sein könnten usw.
    Die Argumentation "Seeschloss" klingt merkwürdig, da 2km ausreichender Abstand sind

    Was die Kategorie betrifft - wenn ein Pyrotechniker ein Feuerwerk abbrennt und er schiesst Kat4 (Grossfeuerwerk) dann muss er nur eine Anzeige machen - die Gemeinde muss ggf. Auflagen erheben.
    Als Privatmensch musst Du darum "bitten" ein Feuerwerk abbrenne zu dürfen

    Aus meiner Sicht gibt es 2 Möglichkeiten
    a.) Du suchst Dir einen Feuerwerker in der Nähe, der zeigt an und fertig
    b.) Du gehst hin, erklärst die Artikel (keine Böller, idealerweise auch keine Rakten) und wie lange Du von wo abbrennen willst. Auch gut ist, wenn Du ein bis zwei Helfer benennst, sowie die Sicherheit (Feuerlöscher, Brandeimer usw. sowie Absperrungen) erwähnst.
    Kurz - der Mensch von der Behörde soll erkennen
    1.) Keine Gefahr für Mensch, Tier oder Gebäude
    2.) Du bist vernünftig, nicht gewalttätig und versuchst sachlich mit ihm zu kommunizieren
    3.) Du klärst den Abbrennplatz auf
    4.) Du legst eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des Abbrennplatzes vor (sehr hilfreich - Du machst es dem OAler damit nur noch schwerer nein zu sagen, netter Kerl, hat an alles gedacht und so nett ;) )

    Dann könnte es klappen

    Wann soll das Feuerwerk denn sein?


    Abschliessend ein Hinweis:
    Feuerwerk der Cat1/Kl1. brauchst Du garnicht anzufragen - das kannst Du ganzjährig abbrennen
    Du möchtest vermutlich Kat2 (ehemals Klasse-2) abbrennen - das "Silvesterfeuerwerk"

    Hier sollten 50-60m Sicherheitsabstand zu Personen/Gegenständen reichen - achte aber auch darauf, ob es bspw. eine Wiese ist, auf der Du schiessen willst. Wenn die 2 Wochen vorher gemäht wird und knochentrocken ist brennst Du den halben Landkreis ab.

    Gruss
    Adnan
     
  5. Nachtrag:
    Bitte beachte - ein Pyrotechniker macht dies von Berufs wegen, Du möchtest einmal sowas machen.
    Pyrotechniker ist versichert - Du vermutlich nicht
    Pyrotechniker ist fachlich versiert (oder sollte es sein) - Du vermutlich nicht

    So sieht es zumindest der OAler...

    Einfach gut vorbereiten, hingehen, freundlich bleiben (Knaller und Raketen WEGLASSEN) und die Ratschläge beherzigen

    Müssen nicht meine sein - es gibt mit der Suchfunktion sehr viele Themen dazu, die gerade die Chancensteigerung durch vernünftige Vorbereitung behandeln
     
  6. ....

    abbrenplatz ist ein kiesshaufen!
    sicherheitsvorkehrungen werden von mir immer getroffen!:)
    doch ich möchte klasse 1 abbrennen und zwar sollen 3 Schweitzer Vulkane (5m)
    im 60 grad winkel von einander weg sprühen und dort in der mitte sind mehrere strobe
    vulkane nach dieser trügerischen Stile kommen mehrer heavy metal betterien :)
     
  7. geht das?

    so jetzt hab ich was zusammengeschrieben ein teil satmmt von stedi
    .was meint ihr? passt das so?


    Ausnahmegenehmigung Hechendorf der 1.07 2010



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit möchte ich anfragen ob es möglich ist eine Freistellung vom Verwendungsverbot des § 23(1) 1. Halbsatz gemäß § 24(1) der 1. SprengV (Bekanntmachung 31.01.91, BGB1. I, S. 169) zu beantragen.

    Das Feuerwerk soll anlässlich einer Geburtstagsfeier am 12.07.2010 zwischen 10:30 und 11:00 abgebrand werden.

    Es sollen keine Feuerwerkskörper der Klassen III und IV (Großfeuerwerk) abgebrannt werden, daher ist die Anzeige eines Großfeuerwerks und die Anwesenheit eines Pyrotechnikers mit Erlaubnis gemäß § 7, § 27 oder Befähigungsschein gemäß § 20 des SprengG nicht erforderlich.

    Ferner beantrage ich die zur Beschaffung der vorgesehenen Feuerwerkskörper (Fontänen, Sonnen, Batterien, usw.) notwendige Ausnahmegenehmigung gemäß § 24(1) der 1. SprengV
    (siehe hierzu § 21(1)).

    Ich versichere, dass das Abbrennen des Kleinfeuerwerks nicht in der Nähe von Anlagen und Gebäuden stattfindet, die in § 24(1) der 1. SprengV als besonders schützenswert genannt sind.
    (z.B. Schloss Seefeld Seite 2)

    Es werden keine Raketen oder Effekte mit ausschließlicher Knallwirkung (Böller) eingesetzt.
    Die Verwendeten Gegenstände gehören der Kategorie (Klasse) 2 an (Lagergruppe 1.4G, UN 0336).

    Geeignete Löschmittel für den Notfall sowie ein geeigneter Versicherungsschutz sind selbstverständlich vorhanden.
    Der Abbrennplatz besteht aus einem abgesperrten Kieshaufen
    Im Garten des Neuhoffwegs 13b.

    Sollten sie noch Fragen haben bin ich unter der Nummer000 bzw. 001erreichbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    abc
     
  8. Ich denke Du hattest das schon beantragt und das ganze wurde abgelehnt? Dann bringt nur das persönliche Gespräch was (wenn überhaupt) nicht einfach noch einen Antrag einreichen...
     
  9. Ich muss hier einmal ganz deutlich sagen - das ist kein Widerspruch sondern eine persoenliche Meinungsaeusserung eines Verwaltungsangestellten.

    Ich wuerde mit der betreffenden Person einmal ein kurzes Gespraech fuehren, insbesondere auf den Abstand von zu schuetzenden Gebaeuden eingehen und wenn er sich dann immer noch stur stellt, den bereits verbesserten Antrag mit unterstuetzenden Unterlagen einreichen und auf einen widerspruchsfaehigen Bescheid bestehen.

    Das Interessante am widerspruchsfaehigen Bescheid. Es muessen 1) Gruende fuer das Versagen angegeben werden und 2) aufgezeigt werden, welche Rechtsmittel dagegen eingelegt werden koennen.

    Wenn man sich vorher mit diesem Menschen unterhalten hat und ihm klar und deutlich dargelegt hat, das das schuetzenswerte Objekt WEIT ausserhalb der Reichweite eines jeden Feuerwerkskoerpers liegt, so ist die Hemmschwelle durchaus hoch, das schriftlich niederzulegen. Besonders interessant ist dies, wenn man es im Antrag angesprochen hat und der Dienstvorgesetzte dann anfragt, warum er sich nun damit beschaeftigen muss.
     
  10. -> Aber die sind in Deutschland mit Sicherheit KEINE Klasse 1!
    Du wirfst hier ziemlich viele Klassen durcheinander, denn in z.B. Östereich und Deutschland sind die Gegenstände nicht gleich eingestuft... Was in Österreich Klasse 1 ist ist in Deutschland noch lange keien Klasse 1!

    Oder meinst du die neuen "Läubli" - Vulkane, welche NICO dieses Jahr zum 1. mal vertreibt?
    Diese sind aber Klasse 2 !
     
  11. in österreich gibts ja jetzt keinen klassen mehr nur mehr F1 (12 jahre) und F2 (16 jahre)
     
  12. Vielleicht hat der zuständige Bearbeiter ja einfach nur was gegen Tagesfeuerwerke:D
    Spaß beiseite, die Kollegen auf den Schreibstuben legen ALLES auf die Goldwaage.

    Ich denke einfach daß es wie bei uns hier ist, die "private" Zündlerei hat vielleicht in der Vergangenheit etwas überhand genommen und vielleicht hat es dann irgenwann immer mehr Beschwerden gegeben.
    Beim gewerblichen Feuerwerk kann der Beamte hinterher seine Hände in Unschuld waschen, bei einer Ausnahmegenehmigung hält er den Kopf hinterher hin wenn sich jemand beschwert. Dann muß er seine Genehmigung rechtfertigen wozu er wahrscheinlich keine Lust hat.
    Bei einem angezeigten Feuerwerk eines Scheininhabers kann er den schwarzen Peter von sich wegschieben da er hier zwar Auflagen erteilen kann, das Feuerwerk jedoch nicht ohne weiteres untersagt werden kann.

    Selbst wenn Du nun mit Engelszungen mit Ihm redest kommt er Dir eben nun mit der Waldbrandstufe oder sonstwas. Wenn es darum geht hinterher nicht der Buhmann zu sein fallen den Kameraden Sachen ein, von denen träumt ein "Normaldenkender" nichtmal.

    Grüßle Gerry
     
  13. Ach Hechendorf, des is ja gar net so weit weg von mir.
    Also, ich würde niemals so formulieren:
    "hiermit möchte ich anfragen ob es möglich ist "
    Also ich als Behördenheini würde mir in den A**** gekrochen vorkommen.
    Machs so:
    Hiermit beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung für....
    Bring möglichst wenige Einschränkungen, oder irgendeinen Anlass., Deine Anfrage als "Unterwürfig" anzusehen.
    Schreib es selbstbewußt, du möchtest etwas, Du hast vielleicht sogar ein gewisses Recht darauf, Du bist Steuerzahler usw.
    Summa summarum, Du bist kein Bittsteller.
    Falls Dir der Antrag nicht genehmigt wird, frage nach der genauen Begründung, und mit welchen Gesetzen Deinem Antrag widersprochen wurde, indem Du darauf hinweist, daß bestimmte Unstimmigkeiten bestimmt durch ein Gespräch behoben werden könnten.
    Versuche den Amtsleuten Arbeit zu machen,
    dann ist die Chance sehr groß, doch eine Genehmigung zu erhalten.
    Das Allerwichtigste ist allerdings, wirklich gute Argumente zu haben.
    Nicht lapidar ein Gerburtstagsfeuerwerk, sondern andere Begründungen, z. B. daß der Jubilar schon jahrelang im Schützenverein tätig war/ist usw.
    So, und jetzt hab ich nen Knoten in den Fingern und hör jetzt auf,
    LG
    Gipsi
    Viel Glück.
    P.S. Beziehe Dich bei einer Antwort auf das Feuerwerk direkt am Schloß und widerlege damit die Argumentation des Amtlers.
    Teile ihm mit, daß seine Argumentation dadurch unschlüssig und in sich widersprüchlich ist.
    Und noch etwas sehr Wichtiges:
    Achte auf "gutes" Deutsch ohne Rechtschreibfehler und eine prägnante Formulierung ohne Schnörksel.
    Und frage nach, welche Instanz denn zuständig wäre. wenn der gute Mann Dir auf die Ablehnung des Antrages keine schlüssige Begründung geben kann.
    Die meisten blicken da nämlich überhaupt net durch und genehmigen in ihrer Unwissenheit lieber gar nix.
    Außer der Kieni kommt oder Strauß steht wieder von den Toten auf, auch wenn man ihn dann lieber nimmer sehen will.:shocked:
     
  14. Ein widerspruchsfähiger Bescheid mit einer Ablehnung des Feuerwerks ist nicht notwendig, da das Verbot bereits durch das SprengG gedeckt ist. Es handelt sich seitens des Zündlers um den Antrag auf eine AUSNAHMEgenehmigung. IMO müssen keine Gründe vorliegen, um diese zu versagen, hier reicht der Ermessensspielraum des OAs aus. Und selbst wenn, reichts das Interesse der Allgemeinheit vorzuschieben.
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.
  15. naja, schweizer Vulkane die 5m sprühen waren bis 2009 Klasse-IV und könnten in 2010 Cat2 sein, aber niemals Cat1.
    Verwechselst Du da ggf. die Begrifflichkeiten ??? ?

    Der Kies-Haufen? ist damit ne ehemalige Kiesgrube gemeint? Bitte die Begriffe so verwenden daß man sie versteht

    Das sollte sehr sicher sein

    Ich wollte auch nicht Deine Sicherheitsmaßnahmen kritisieren - nur darstellen daß ein OAler eben davon ausgeht, daß da keine sind. Ausser Du nennst sie ihm/ihr ;)
     
  16. Schätze, daß das der Grund für die Ablehnung ist, den Letzten bzw. Kleinen beißen eben die Hunde. Was nicht genehmigt werden muß, ohne rechtliche Schritte befürchten zu müssen, wird dann manchmal nicht genehmigt, um Protesten wegen zuviel Feuerwerk zuvorzukommen.

    Ein Schloß in 2km Entfernung vom Abbrennplatz ist natürlich kein Gegenargument, deshalb solltest du wie hier schon von anderen Leuten geschrieben die Sache nochmal in aller Ruhe und Gelassenheit neu angehen und mit einem klaren Antragsschreiben, sowie persönlicher Verbindungsaufnahme mit dem Amt, dein Glück erneut versuchen. Vielleicht liegt da ja auch nur ein Mißverständnis vor.
     
  17. ....

    nein ich meine die mini vulkane, die grüne blitze machen!
    http://www.roeder-feuerwerk.de/shop/shop.details.php?artikel=1078
     
  18. ....

    ne ich hab da blöd forumuliert!
    ich meine die strobe vulkane , die 5 m vulkane sind ja klasse 2 seit diesem jahr(wg. der eu harmonisierung)
     
  19. Letzte Hoffnung zerstört );

    Hallo,

    War heute mit meinem Dad auf der Gemeinde und die Schbearbeiterin sagte,
    dass keine Anträge mehr genehmigt werden, weil zu viele Leute ein Feuerwerk machen wollten (fällt mir zwar etwas schwer zu glauben aber ich kann nichts machen ): ).
    Ich finde es extremst schade, da ich alles schon geplant hatte.
    Jetzt meine Fragen: Wie umgeh ich die Regelung?
    ein Klasse 1 feuerwerk ? das müsste gehen!
    ein Klasse t1 feuerwerk? geht das? muss das auch genhmigt oder nur angezeigt werden?
    ein Klasse 2/4 Feuerwerk mit einem Pyrotechniker? geht das?
     
  20. Mach dir nix draus, das ist mir schon öfters so gegangen.

    Ich würde dir empfehlen, was Schönes mit Kl.I zu machen - wenn du mal in diesen Thread schaust, wirst du sehen, daß auch damit nette kleine Feuerwerkchen realisierbar sind!
     
  21. -...

    ja das is halt leider so ):
    klasse 1 feuerwerk ist billig, einfach zu handhaben, aber das Feuerwerk im Gesamten ist bescheiden!
    ich werde dann woll ein klasse 1 machen! und die bisherige Planung für Silvester aufheben und dann werde ich extra ein paar knallketten einbauen :)
    als ausgleich so zusagen!
    die frau hate schon angedroht das man ja nicht auf die Idee kommen sollte
    doch was zu zünden! aber mit klase 1 oder Pyrotechniker :)
    sollte die Polizei kommen ist ja alles recht :) (außer mit der uhrzeit+Lärm)
     
  22. Probiers doch mal in einer Nachbargemeinde, dort kanns schon wieder ganz anders aussehen.

    Wolltest Du das Feuerwerk auf Deinem eigenen Grundstück abbrennen? Wenn ja, wärs natürlich bischen umständlicher das Feuerwerk erst woanders hin zu verfrachten und auch Deine Gäste müssten sich dann evtl. für ein paar Kilometer mal ins Auto setzen.

    So in der Art haben wir es auch gemacht beim 65. meiner Mutter, da sie in einem Lokal in einer Nachbargemeinde feiern wollte und nicht zuhause, hab ich eben dort die Genehmigung eingeholt.
     
  23. re

    da sist eigentlich eine gute Idee ! nur spielen da meine Eltern nicht mit ! Zum Glück gibts ja bald den 1. August :)
    ich mache morgen anstad des Klasse Feuerwerks ein Klasse 1 und T1 Feuerwerk!
    Den Abbrenplan lad ich auch gleich hoch!
     

    Anhänge:

  24. T1 ohne angemeldete Show? Das kann Ärger geben. Die Verwendung von T1 ist immer Zweckgebunden, im Falle der Bühnenartikel eben eine Film/Theateraufführung usw. Dass man T1 im Rahmen von Kl-II Feuerwerken verwenden darf, handeln viele Ordnungsämter glücklicherweise sehr großzügig. Aber T1 im Garten ohne angemeldete Show drumrum - da wird es mit der zweckgebundenen Verwendung schwer.
     
  25. Bei mir zeigt Deine Datei leider nur ein "leeres Blatt". Kann aber auch an meiner Software liegen.

    OK das mit der möglichen Bevormundung Deiner Eltern wusste ich nicht wegen fehlender Angaben in Deinem Profil :joh:
     
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