wenn die so kommen und Beisel die hat werden gleich welche bestellt aber erst mal die Füße still halten mein Geldbeutel zuckt schon
Ich finde den neuen auch schöner wenn er denn so kommt. Die Schrift ist schon schön Oldschool wie damals, das erkennt man schön am "Ö".
Das einzige was mich an den alten ,,gestört" hat waren die kleinen grünen ,,Striche" , finde das neue eindeutig schöner
Mich hat eigentlich nichts gestört, auch weil ich die 4 D-Böller Päckchen Gratis bekommen habe (ich glaube Toschi). Der Preis von 30 Euro der Schinken für die Super Böller II konnte ich noch verkraften
Weil die neue Charge mit BKS befüllt ist! (EDIT: Ich ging zu dem Zeitpunkt auch davon aus, dass P1 nur ein Versehen des Shops ist! BKS war nur scherzhaft gemeint, ohne Hintergrundinformationen)
P1 wär doch super ganzjähirg frei erwerbbar für nicht §27er nur die verwendung müsste halt angezeigt (aber nicht genehmigt werden wie ich das verstanden hab...)
§23 Satz 3 Scheininhaber müssen es sehr wohl anzeigen, und wo steht bitte, dass man P1 nicht anzeigen muss, T1 jedoch schon? Nicht-Scheininhaber werden überhaupt nicht bei T1 oder P1 erwähnt, bzw. es steht von Genehmigung oder Anzeigen nichts drin, lediglich §24 über eine Ausnahmebewilligung von Kat F2.
Was T1 angeht sagen die einen dies, die anderen das. Ich hatte bisher keine Lust mich damit zu befassen. P1 allerdings muss man nicht anzeigen, das ist so und stand auch noch nie zur Debatte. Der Scheininhaber muss Kat 2 auch nur vom 02.01 bis 30.12 anzeigen.
Was meinst du damit? Bezieht sich dies lediglich auf die neue Charge? in allen Shops ist er als Kat. F2 eingestuft (außer bei Toschi), bzw. steht auch F2 drauf, also auf meinen alten jedefalls...
Es steht nicht zur Debatte weil es ganz einfach nicht drin steht (in der SprengV ) Ja steht auch drin, habe ich nur gekürzt da F2 hier nichts zur Sache tut Bei T1 müsste es laut Gesetz genauso sein, bzw. wenn ein eindeutiger Verwendungszweck vrogeschrieben ist (Seenotfackeln), dann eben nicht. Und was für eine Debatte? Es steht halt nichts über die Verwendung von T1 und P1 in der SprengV, nur für den Scheininhaber, aber wie ich Juristendeutsch kenne, schließt es die nicht-scheinis mit ein. Denn warum muss der normalo es nicht anzeigen, wenn es der Pyro muss? Nur weil es nicht verboten ist, ist es auch nicht legal, es ist halt Grauzone.. Genauer gesagt, es ist nicht Reglementiert, jedenfalls nicht im Abschnitt V der SprengV, genauso wenig wie T1, jedoch funken da andere Gesetze dazwischen...
Ich meine damit dass die Einstufung in P1 seine Richtigkeit hat. Habe dazu interne Infos erhalten, die ich hier allerdings fairnesshalber nicht breittreten darf und will. Das betrifft allerdings nur die diesjährige Charge... die letztjährige war F2.
Wie´s jetzt die nächsten Tage wieder rund gehen wird... Der Thread wird zum "Old School Böller 2.0" / "Crazy Robots 2.0" oder auch einfach nur zum "Funke 2.0" Thread mutieren
Joa wenn sie BKS Anteil haben sollten , werd ich sie mir nicht kaufen , das hätte dann nichts mehr von Oldschool
Mal sehen, ob man sich bei Funke genauso über eine mögliche P1-Einstufung aufregt, wie bei den Crazy Robots von Triplex...
Naja die Reiber(hier Name einsetzen) in der DDR hatten auch Bks.. Nach dem Mauerfall wurden dann die eigensinnigen Gesetze der BRD eingeführt, d.h. kein Bks und zu laut für Klasse 2/PII -> F2 D.h. solche guten Reiber wären auch Oldschool und durchaus schön.