Böller & Pfeifen [Funke Fajerwerki 2017] Funke Pirat Reibkopfböller

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von PyroMirko, 22. Nov. 2017.

  1. Wurde schon mal erklärt, es gibt so standard-Listen nach NEM, und nach denen sind die eben in 1.4G. Für 1.4S muss man noch extra Überprüfungen machen lassen, wenn die Artikel nach der Liste 1.4G wären, man aber meint, dass sie weniger gefährlich sind.

    Die Anlage zur 2. SprengV müsste dann ja auch mal überarbeitet werden, wenn es jetzt tatsächlich PtG in P1 und mit 1.1G-Zuordnung gibt, das geben die Tabellen schließlich bisher nicht her.

    Bei der Gelegenheit könnte man auch mal die SprengLR410 überarbeiten, die ist ja schon seit Jahren komplett veraltet.
     
  2. Genau das ist der Punkt, diese Bürokratie ist einfach Grütze und praxisfremd! Wer soll da durchblicken und das im Bedarfsfall durchsetzen?

    Und da brauchen wir noch nicht mal über LGZ, ADR, usw. sprechen, das Chaos fängt ja schon bei den Klassen an, Beispiel P1 ... verklicker mal einer Polizeistreife, was es damit auf sich hat, wenn Du außerhalb Silvester fröhlich Schall erzeugst ;)

    Oder als Gegenbeispiel Zink 905 oder kleine Blitzböller in F2 ... ich würde fast darauf wetten, daß man selbst im Fall einer genaueren Inspektion durch die Polizei kein Problem bekommt, wenn man artig die F2 Nummer vorzeigt – welcher Polizist soll denn die Satzmengenbegrenzungen und Inhaltsstoff-Zusammensetzungen/Verbote einzelner Produktgruppen kennen?

    Früher war es einfacher mit der BAM-ID ... alles ohne war für den Normalzündler in D illegal. Heute mit CE quasi undurchschaubar ...
     
  3. auf den 905ern steht doch drauf, dass sie in Deutschland nicht frei abzugeben sind, so wie es auf allen für den deutschen Markt gedachten "F2+"-Ptg ist?
     
  4. #179 Farben im Himmel, 27. Nov. 2018
    Zuletzt bearbeitet: 27. Nov. 2018
    Nicht frei in Deutschland verkäuflich bedeutet ja aber nicht das man sich die 905 nicht legal im Ausland gekauft haben kann. Der Besitz an sich ist in solchen Fällen nicht zu ahnden. Nur die Verwendung ohne Erlaubnis. Oder halt der Erwerb ohne Erlaubnis innerhalb Deutschlands.

    Als Anmerkung schreibe ich hier Ohne Gewähr drunter !

    Bevor eine Riesen Diskussion entfacht oder sich jemand darauf verlässt.
     
  5. Ja, kleingedruckt auf der anderen Seite ;) ... war auch nur ein Beispiel für "ja, F2 aber ..." es ging mir um's Prinzip der Problematik mit den Klassen, das wird durch die deutschen Sonderlocken unnötig verkompliziert.

    Und die 905er haben sogar eine BAM F2 Nummer, also alles worauf im Fernsehen doch immer hingewiesen wird - da soll mir mal einer sagen, ich tue etwas verbotenes :)
     
  6. ich kenn jetzt die genaue Formulierung nicht, oft genug steht da aber zusätzlich zur Abgabe auch noch Verwendung oder eine ähnliche Formulierung. Außerdem darfst du sie nicht besitzen, egal ob das zusätzlich draufsteht oder nicht. Und der Polizei nimmt sie im Zweifel lieber mit, zurückgeben geht notfalls immer
     
  7. #182 Farben im Himmel, 27. Nov. 2018
    Zuletzt bearbeitet: 27. Nov. 2018
    Sehr wohl darf man im Besitz von F2 Raketen mit 75g sein, nur muss man diese dann wie gesagt im Ausland z.B in Österreich erworben haben.

    Nehmen wir mal an du feierst Silvester in Belgien, bist aber über Weihnachten bzw zwischen Weihnachten und Silvester in Österreich im Urlaub. Dort kaufst du dir legal die F2 Raketen mit 75g und fährst auf dem Weg nach Belgien durch Deutschland...

    Wurde aber schon vor Jahren durchgekaut, deswegen mach ich hier einen Punkt :p

    Der magische Satz: Gilt nicht für das verbringen aus dem Geltungsbereich ;)

    Nachzulesen unter Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
    § 20 im letzten Satz ganz unten.

    Auch hier als Anmerkung: Ohne Gewähr !
     
  8. Gerade leider keinen Plan mehr wo der ist. Wenn´s um solche oder ähnliche Wissensfragen geht kann man sich im Normalfall auch an Der Fuchs wenden (hoffe das ist ok wenn ich ihn erwähne und er ist mir nicht böse deswegen !?) Meines Wissens nach ist er recht belesen mit Paragraphen und Gesetzestexten.
     
    KohleGold gefällt das.
  9. Hm das die Polizisten nicht wissen welche Klasse was ist ist wirklich ein Argument für das verschleiern der LGZ :D Danke BAM :D
     
  10. hat mit dem von mir beschriebenen nichts zu tun, das bezieht sich ja nur auf Satz 1, das sind die Altersbeschränkungen, und das verbringen AUS Deutschland, nicht NACH Deutschland.

    D.h. ein sechzehnjähriger darf F2 aus Deutschland nach Österreich verbringen, andersrum ist illegal. Und mit Satz 4 hat das alles nichts zu tun, F2-75g-Raketen darfst du ohne Schein nicht in Deutschland kaufen und ins Ausland mitnehmen.
     
  11. #186 Farben im Himmel, 27. Nov. 2018
    Zuletzt bearbeitet: 27. Nov. 2018
    ... (4) Folgende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur an Erlaubnisinhaber nach § 7 Absatz 1 oder § 27 Absatz 1 oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes vertrieben und überlassen oder von diesen verwendet werden:

    1.Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz,
    2.Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse,
    3.Schwärmer und
    4.pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand.

    Satz 1 gilt nicht für das Verbringen aus dem Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes.

    Satz 1 sollte hier der erste Satz sein oder nicht ?
    Ich denke das was du meinst ist Absatz 1 und hat die Kennzeichnung (1)

    Auf der Durchreise von Österreich nach Belgien verbringt man ja nicht nach Deutschland.
    Sondern von Österreich über Deutschland nach Belgien, also aus dem Geltungsbereich heraus. Transitverkehr sozusagen.
    Man kann hier in Deutschland ja beispielsweise auch keinen Belgier bestrafen der sich die Raketen in Österreich kaufen würde und dann damit zurück nach Belgien fährt.

    Wenn man die Raketen in der Wohnung hat wird es allerdings schwer glaubhaft zu machen das man die in Österreich gekauft hat und damit nach Belgien wollte :p

    Ist also nur mehr dafür gedacht wenn man mit dem Auto fährt, dann könnte es ja rein theoretisch so sein wie beschrieben.

    Von in Deutschland kaufen habe ich nie etwas geschrieben, musst dir nochmal genau durchlesen was ich geschrieben habe !!!

    Und trotzdem auch hier nochmal als Anmerkung: Ohne Gewähr !
    Bin kein Rechtsanwalt, aber so verstehe / lese ich das.

    Wer etwas 100% verbindliches sagen kann darf sich gerne melden.
     
  1. Wir verwenden Cookies, um die technisch notwendigen Funktionen der Forum-Software zur Verfügung zu stellen und registrierte Benutzer angemeldet zu halten. Wir verwenden dagegen keine Cookies zu Statistik- oder Marketingzwecken. So analysieren wir weder die Seitennutzung noch das Suchverhalten der Benutzer und bieten auch keine personalisierte Werbung an. Wenn du dich weiterhin auf dieser Website aufhältst, akzeptierst du den Einsatz der essenziellen Cookies, ohne die das Forum technisch nicht richtig funktioniert.
    Als angemeldeter Benutzer kannst du diesen Hinweis dauerhaft ausblenden.
    Information ausblenden