Böller & Pfeifen [Funke Fajerwerki] China Böller / Superböller

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Icedol, 22. Oktober 2017.

  1. Glaub mir das ist kein mimimi,hab nichts ggn Funke oder Böller wie CR,nur ist 90% im Thread Emotionsgesteuert und nicht gerade objektiv und ich versuche das ganze neutral zu beurteilen,mehr nicht!
     
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  2. Ich lese hier viel mimimimi, aber die Beiträge von @ferl gehören da in meinen Augen nicht dazu.
     
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  3. Einen Artikel, der in einer Kategorie nicht zulassungsfähig ist, stattdessen in einer anderen Kategorie zuzulassen, ist doch keine Umgehung des Gesetzes??? Dafür gibt es doch die verschiedensten Kategorien, damit alles seinen Platz hat.
     
  4. BITTE DIESEN TREAD LÖSCHEN!
     
  5. Warum sollte er gelöscht werden?
    Im übrigen solltest Du für solche Forderungen doch lieber die Moderatoren direkt anschreiben... so könnte es als Trollversuch (miß)verstanden werden.
    Auch hilft es wenn man seinen Forderungen ein wenig mehr Fleisch an die Rippen hängt :)
     
  6. Trollversuch? Ganz ehrlich, das läuft hier total aus dem Ruder. Und ich finde nicht das wir hier sämtlichen mitlesenden Nichtforumsfeuerwerksfans noch mehr Futter geben sollten.
     
  7. Bestelle dir ruhig deinen Schinken, aktuell gibt es keinen Grund davon abzusehen.

    @ferl Leute mit einer anderen Meinung als emotionsgesteuert und nicht objektiv darzustellen ist auch nicht die feine Art.
    Ich akzeptiere deine Meinung dazu auch wenn ich es anders sehe. Die Funke Böller sind, auch wenn sie nicht so geplant waren, jetzt kein Silvesterfeuerwerk, sondern pyrotechnische Gegenstände der Kat P1 zur ganzjährigen Nachstellung/Aufführung von historischem Feuerwerk, so wie es massenweise andere Artikel für Paintball, etc. gibt. Ob man das jetzt als Umgehung empfindet oder nicht ändert nichts an der rechtlichen Korrektheit der Zulassung.
     
  8. Von denen gibts ja mittlerweile soviele das jeder einen Böller werfen könnte und dann seinen Kumpel damit treffen würde.
     
  9. ich hab jetzt weniger an Privatpersonen gedacht ... ;-)
     
  10. Planungssicherheit ist bei mir die Devise. Wenn ich mir was bestelle, möcht ich auch davon ausgehen, die Ware geliefert zu bekommen. Danach richte ich auch meine private Zeit aus, die bei mir doch arg begrenzt ist. So wart ich lieber noch ein Jahr und bleibe bei meiner Bestellung mit den Nico Super II. Da weiß ich das ich sie bekomme, zumal sie bereits seit dem 6.12. verpackt wurde und nur noch auf den Paketdienst wartet.
     
  11. Genau, Silvester-Feuerwerk hat seinen Platz in F2. Wenn dann aber zum Silvestergeschäft ein P1 Artikel unter all den F2 Sachen zum Verkauf angeboten wird, dann würde ich als Behörde den Verwendungszweck auch in Frage stellen.

    Deswegen hatte ich mich ein paar Seiten zuvor schon gefragt, warum man als Händler diese Artikel nicht gesondert anbietet - eben nicht unter "Home > Silvesterfeuerwerk > Knall-Artikel".
     
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  12. Bitte beachte das Fragezeichen.

    Wenn Du einen Thread mit über 65 Seiten gelöscht sehen willst solltest Du diese Forderung untermauern.

    Falls, was ich ggf. vermuten könnte - Du einer der "wir müssen nur schweigsam sein, dann sieht die BAM es nicht"-Fraktion bist, das funktioniert überhaupt nicht.
    Funke und Triplex haben bereits vor Monaten ihre LGZ-Anträge gestellt, an die BAM. Dort steht drinnen was man wo einstufen will.

    Was hälst Du eigentlich davon, statt der CR einfach die Gorilla Bomb oder die Matjaburas zu nehmen? Haben auch beide P1-Zulassung :)

    Aus dem Ruder läuft hier, dass offensichtlich legale Wege als illegal bezeichnet werden. Ich bin auch Informationen aufgesessen die schlicht falsch waren. Ich unterstelle niemandem Absicht, aber wenn man die INfo von jemanden hört der sie von einem gehört hat der das bei einem Kumpel nebenbei aufschnappte dann kommt diese Geschichte bei raus.

    Solange kein SCHRIFTLICHER Hinweis, basierend auf Gesetzen oder einer öffentlichen Verlautbarung existieren sind die Produkte von Funke in P1 bzw. die Triplex-Artikel LEGAL. Ob es sinnvoll ist dass 5g-Blitzsatzteile ganzjährig verwendet werden können kann ich nicht beurteilen, legal ist es jedenfalls (Stand 19.12.2017)
     
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  13. Die EU kennt kein Silvesterfeuerwerk. Und die Abtrennung mit der Vergnügung ist nur im deutschen Gesetz, nicht aber den Richtlinien zu finden.
     

  14. Genau so hab ich es auch nach recherchiert.

    Danke Adnan
     
  15. Derwegen ja der ;)

    BTW:Glückwünsch zum Funkepaket :cool:
     
  16. Gibt es eigentlich schon echte Infos, wann die D-Böller eintreffen bzw. ob überhaupt?
     
  17. Hab gehört, dass diese am 22./23.12. bei diversen Händlern eintreffen sollen.
     
  18. Habe auch gelesen, das der Letzte von Funke am freitag eintreffen soll.
     
  19. Am Freitag... dann ist Wochenende der nächste Werktag ist der 27 und am 28 Dezember geht's schon los, wie soll ein normaler Händler noch rechtzeitig an die Ware kommen ohne sie selbst abzuholen? Das stinkt mir gerade schon etwas, hätte man lieber ein Container mit den Batterien später raus geschickt. Die sind nicht so wichtig wie die böller.
     
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  20. In dem Stream mit Pyroweb (war das der GF ?) hieß es, dass wohl im Moment Ware bei Funke eintrifft. Was genau wusste er aber auch nicht.
     
  21. Gf? Welcher stream?
     
  22. Die Kogge meint, GF = Geschäftsführer...

    Welchen Stream versteh ich leider auch nicht
     
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  23. Von diesem Pyroextrem ....kannte den auch nicht aber hatte vorhin jemand irgendwo in einen Thread geschrieben. Kann man sich auch jetzt im Nachgang anschauen. Er geht da in Begleitung durch das Pyroweb Lager, beantwortet Fragen usw....
     
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  25. #1750 Funke, 20. Dezember 2017
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2017
    Also mal zum aktuellen Stand. Ich habe mit einer Bezirksregierung gesprochen, die Weisung kommt jedoch vom Land NRW. Aktuell warte ich dort auf eine Prüfung / schriftliche Begründung der Sache. So viel dazu, ich bin also auch nicht schlauer.

    Meine Position zu der Sache ist klar. Aus der Richtlinie 2013/29/EU geht folgendes hervor:
    "Wenn die Anforderungen nach dieser Richtlinie erfüllt
    sind, sollte es den Mitgliedstaaten nicht möglich sein,
    den freien Verkehr von pyrotechnischen Gegenständen
    zu verbieten, zu beschränken oder zu behindern."
    Die Anforderungen der Richtlinie sind bei unserem Artikel Nr. 490 erfüllt. Es gibt keine zulässige Einschränkung im deutschen Gesetz für unseren Artikel (z.B. generelles Verbot eines bestimmten generischen Typs, siehe "Flashbanger" in F2). Folglich darf er auch verkauft werden.
    Wenn irgendeine Behörde dort anderer Meinung ist, so sollte diese das auch schriftlich begründen können, mit Verweis auf die entsprechende Rechtsgrundlage / die entsprechenden Paragraphen. Kann sie das nicht, gibt es auch kein Verbot.
    Daher nochmal die Aufforderung an alle betroffenen Händler: Besteht bei eurer Behörde darauf das ganze schriftlich zu kriegen, mit klarer Begründung für das Verkaufsverbot, und schickt dies direkt an uns.
    So lange es dort nichts schriftliches gibt mit ordentlicher Begründung, gibt es auch kein Verbot, und falls da auch nichts kommt, werden wir entsprechend rechtliche Schritte einleiten, da durch solche Maßnahmen natürlich unsere Kunden genötigt werden unsere Produkte nicht zu verkaufen.
    Aktuell hoffe ich aber natürlich erstmal noch, dass sich die Sache aufklärt, aber wir werden sehen; nur eines kann ich schonmal versprechen, so oder so verkaufen wir unser Produkt.

    Dann noch zu einigen Beiträgen hier:

    Ich gehe jetzt hier mal nicht auf die angeblich umgangenen Normen für F1-F3 ein, die an vielen Stellen kompletter, realitätsferner ****** sind; das werde ich nach der Saison mal ausführlich und in Ruhe machen und hier erklären, was diese total verkorksten Richtlinien auf Dauer für uns alle bedeuten werden. Und das kann niemanden glücklich stimmen (außer vielleicht die Freunde von 0815 Batteriefeuerwerk, und die großen Firmen der Branche natürlich).

    Um aber mal auf die P1 Zulassung einzugehen:
    1.) Unsere hier angesprochenen Artikel sind zugelassen basierend auf der Norm EN16263, und erfüllen diese. Von daher kann von einer Umgehung von Gesetzen oder falschen Zulassung nicht die Rede sein.
    Da könnte man noch eher argumentieren, dass bestehende Gesetze ausgenutzt werden. In dem Zusammenhang sollte man sich aber lieber fragen, warum es zu einer Situation kommt, in der die Kriterien für F1-F3 auf EU Ebene so komplett realitätsfern sind, dass ein Arbeiten mit lange bestehenden Traditionsartikeln im Rahmen dieser Kategorien nicht möglich ist. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich keinesfalls den möglichen Vorwurf eines Ausnutzens der Gesetze anerkenne, sondern sage nur, dass jemand, der soetwas denkt, sich lieber besagte andere Frage stellen sollte, die ja die logische Schlussfolgerung seiner Annahme darstellt.

    2.) Eine Rauchgranate oder Übungshandgranate für den Paintballbereich kann auch in P1 zugelassen werden. Eigentlich sind dies militärische Gegenstände, und müssten auch entsprechend nur dem Militär vorbehalten bleiben. Nun gibt es aber offensichtlich Leute, die gerne Krieg spielen mit Farbkügelchen, und eben auch besagte Granaten benötigen. Hierfür erhalten diese nun eine P1 Zulassung. Gespielt wird Paintball dann letztlich nur zum Vergnügen, und im Rahmen dieses Vergnügens werden besagte Rauchgeneratoren, Schallerzeuger etc eingesetzt.
    Bei uns handelt es sich nun um einen historischen Artikel, der zwar einem Feuerwerkskörper nachempfunden ist, aber bei dem der historische bzw. der Traditionsgedanke im Fordergrund steht.
    Warum also darf eine Übungshandgranate als P1 zugelassen werden, wenn der Gedanke des Nachspielens eines Krieges im Vordergrund steht; unser Artikel hingegen darf nicht zugelassen werden, wenn er für das nachspielen eines historischen Jahreswechsels gedacht ist?
    Diese Logik erschließt sich mir nicht ganz, aber wenn mir das jemand erklären kann, ich bin offen dafür ;)

    Und ich weiße nochmals darauf hin, dass ich die EU Richtlinien für totalen Schwachsinn halte in vielen Aspekten, auch im hier genannten, ich behaupte hier also nicht, dass diese besonders viel Sinn ergeben oder ich die besonders toll finde, sondern einzig und alleine, dass besagte Richtlinien mit diesem Artikel eingehalten werden. Und das werden letztlich auch die Behörden hier anerkennen müssen.
    Aber wie gesagt, wenn jemand meint, der Artikel hält sich nicht an die Richtlinie, so soll er das hier darlegen und auf den konkreten Punkt in der Norm EN16263 verweisen, gegen den verstoßen wird, ich bin da wirklich offen für Argumente.



    Bzgl Ankunftszeit der Ware: die Sachen werden, so lange es nach Plan verläuft, alle vorm Wochenende bei uns am Lager sein.
     
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