Böller & Pfeifen Funke Titanschlag Blau

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Strichard09, 11. Januar 2020.

Schlagworte:
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Funke Titanschlag Blau schlecht oder gut???

  1. Gut/ok

    70,7%
  2. Schlecht

    31,0%
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  1. #51 progres99, 7. September 2020
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2020
    Wollte ich genauso schreiben, du warst aber schneller.

    Aber ganz ehrlich? In der Großstadt hält sich doch keine Sau ran. Nichtmal bei uns aufm Dorf wird sich an das propagandierte "Erst ab 18 Uhr" gehalten.
    Wegen ein paar F2 Böllern vor 18 Uhr wird dich keiner Belangen. Da werden in der Stadt ganz andere Kaliber gezündet und es wird nichts unternommen.
     
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  2. Ob du f2 oder p1 vor 18 uhr zündest macht kein unterschied, verstößt beides gegen die Bestimmung.
    Das mit dem nicht ausschließlicher Knallwirkung ist erstmal logisch, allerdings sieht das im kleinkarierten Beamtendeutsch nochmal anders aus.
    Und rechtlich auf der sicheren Seite bist du damit auf keinen Fall, allemals in einer Grauzone.

    Und das sich in Großstädten viele nicht dran halten ändert an der rechtlichen Lage nichts.
     
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  3. Genau das ist der Punkt @Vakarian und darüberhinaus ist unser Viertel eher kleinstädtisch, man kennt sich und nimmt größtenteils Rücksicht aufeinander, da muss ich es auch nicht übertreiben, P1 ausreizen, usw. ... das kann ja auch jeder für sich selbst entscheiden.
     
  4. wie kommst du auf Grauzonen? Das ist schwarz auf weiß 100% eindeutig, insbesondere in trockenem Beamtendeutsch.
     
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  5. Bitte jetzt hier keine neue P1 Diskussion aber es macht sehr wohl einen Unterschied. F2 PTGs mit ausschließlicher Knallwirkung sind nach Paragraph 24 Absatz 2 Nummer 2 und der Verordnung der Stadt Berlin ganz klar verboten. P1 betrifft diese Regelung nicht, da im Gesetz nur von F2 die Rede ist. Außerdem, wieso sollte man an Silvester um 15 Uhr nicht, wie an jedem anderen Tag auch, schallerzeugen dürfen? Zeig mir dafür bitte mal das Gesetz.


    Bin da bei dir, ein Polizist, der Bock auf seinen Job hat, würde dich erstmal stoppen. Er ist aber absolut im Unrecht. Habe da letztes Jahr auch die Hamburger Polizei drauf aufmerksam gemacht und mir wurde recht gegeben, aus genau dem Grund: kleinkariertes Beamtendeutsch, die Worte „mit ausschließlicher Knallwirkung“ stehen nun mal im Gesetz.

    Siehe oben. Der Gesetzestext ist eindeutig. Der Titanschlag Blau hat ebenso eindeutig nicht ausschließlich eine Knallwirkung, ergo keine Grauzone. Wie schon gesagt, es kann gut sein, dass ein Polizist dich erstmal stoppt, dein restliches Feuerwerk einsackt etc. Würde natürlich schön das Silvester versauen. Eine Strafe könnte man vor Gericht aber in jedem Fall abwenden, dafür ist der Gesetzestext zu eindeutig und man hat nichts unrechtes getan.

    Genau das meinte ich damit, ob man sich dabei wohl fühlt ist ne andere Sache. Gute Nachbarschaft will man natürlich nicht aufs Spiel setzen. Ich wollte hier die Gesetzeslage nur einmal verdeutlichen, da es immer wieder welche gibt, selbst langjährige Forenuser, die gar nicht wussten, das vor 18 Uhr (oder sonstigen von Städten vorgegebenen Zeiten) nur Artikel mit ausschließlicher Knallwirkung verboten sind.
     
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  6. Ich muss Pyro wirklich mal fragen welche Art meines Logins seine Zeitmaschine auslöst.

    Ich merke leider immer erst nach ein paar gelesenen Beiträgen das ich wiedermal in der ereignislosen - längst vergangenen - P1 Diskussions-Zeit anno 2016 gelandet bin. :rolleyes:
     
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  7. Öhmm... 2016? Da gabs um diese Zeit ja noch nicht mal "offiziell" Funke Böller in F2. Soweit ich mich erinnere trat diese Thematik erst 2017 auf, als dann der Funke D in P1 statt F2 kam. 2016 wusste ich persönlich von P1 noch nichts und kann mich auch nicht an grössere Diskussionsfäden hier erinnern. Da ging es im September 2016 eher um die Qualität und Produktion des damals noch "heiss erwarteten" Oldschool-Böller von XPlode.... * hüstl * :D:confused:
     
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  8. Prinzipiell erstmal richtig, nach wie vor ist P1 aber an den technischen Zweck gebunden.
    Und den hat an Silvester niemand, dass das ein Missbrauch der bestimmung ist, ist hinreichend bekannt.

    Das ausschließliche Knallwirkung im Gesetz steht ist richtig, nur die Frage ist was im höchsten Fall der Gesetzgeber als solches Auslegt.
    Ein Böller ist per Definition nunmal ein Artikel dessen Zweck die Knallwirkung ist. Ob da jetzt nun ein Bengalvorbrenner vor ist oder nicht ist da erstmal unerheblich.
     
  9. Es ist wirklich schön immer mal etwas anderes zu Zünden , habe mir extra ein paar Leise Böller bestellt damit ich noch was höre um 0 Uhr ;)
     
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  10. Jetzt verstehe ich deine Argumentation gar nicht mehr. Wieso sollte man an Silvester keinen Grund dazu haben, Schall zu erzeugen, an allen anderen Tagen im Jahr aber schon? Das musst du mir mal erklären. Zumal der Verwendungszweck von Funke Böllern „Darstellen eines historischen Silvesters“ ist. Wann soll man das denn besser machen können als an Silvester?
    Richtig, der Zweck hinter den Titanschlag Blau Böllern ist der Knall. Ist aber eben nicht der ausschließliche Zweck. Warum sonst sollten einige Politiker zurzeit versuchen, diese Worte aus dem Gesetz zu streichen?
     
  11. P1 ist das ganze Jahr an den technischen Zweck gebunden, nicht nur an Silvester.
    Schallerzeuger sind kein Feuerwerk und sind in der Verwendung nicht für das Vergnügen sondern an den technischen Zweck gebunden.
    Das mit dem "Darstellen eines historischen Silvesters" ist Augenwischerei und hat keinerlei Bestand.
    Mehr als ein Versuch sich die Verwendung von PTGs gegen ihren Bestimmungssinn schön zu reden ist das nicht.

    Schallerzeuger sind zur Vergrämung von Tieren oder zur Signalgebung im Paintball/Softair bzw. bei Polizeiübungen gedacht.
    Daran hat sich nach wie vor nicht geändert, auch nicht durch Malte's Fluten des P1 Marktes mit F4 Artikeln.
    Naja das rausstreichen dieser Worte soll woll den Zweck haben nicht nur Böller sondern Feuerwerk allgemein einschränken zu können.

    Ich bin dann auch wieder raus aus dieser P1 Diskusion.
    Kann natürlich jeder machen was er will, jeder ist für sich selbst verantwortlich.
    Aber mehr oder weniger Unwissenden zu suggerieren das der P1 Missbrauch absolut Safe ist, naja.
    Kann jeder davon denken was er will.
     
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  12. Wer sich einen guten Anwalt mit Expertise im Sprengstoffgesetz leisten kann, kann den Rechtsrahmen ja austesten und sich mit einem Richter/Staatsanwalt dann darüber streiten.
    Dann gibts einen Präzedenzfall und eine richterliche Aussage dazu.
    Alles andere hier ist nur gefaselt von Laien.
     
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  13. Moin zusammen, ich habe da mal eine Frage: Ging es hier nicht um den Funke Titanschlag blau?...
     
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  14. Neuheit 2020: Funke Titanschlag blau P1 Version ;)
     
  15. Wo gibt's die ? Link ?:D
     
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