Sicherheit ganzjährige Containerlagerung

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von pyrofisch, 14. November 2014.

  1. Hallo Forianer,

    ich habe eine schöne Frage wie ich finde. Ich denke aber Sie wurde auch schon mal irgendwo diskutiert.

    Es geht um das leidige Thema ganzjährige Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen 1.4 im gewerblichen Bereich. Sprich: 2.SprengV Anlage 6

    Muss ehrlich gestehen ich habe keine große Lust bauliche Maßnahmen in Garage, Scheune oder ähnlichem zu ergreifen um mir Lagerfläche zu generieren.

    Die einfachste möglichkeit sind Container. Diese können/dürfen leider nur von Oktober bis März genutzt werden.

    Frage 1: Ist es möglich beim Amt durchzuboxen, dass ein in einer Scheune aufgestellter Container ein Lagerraum in einem Gebäude ohne Wohnraum ist, was letztendlich eine ganzjährige Lagermöglichkeit bedeuten würde?

    Frage 2: Jetzt gibt es ja Container (Schiffscontainer, Lagercontainer etc.) und Container (z.B. Bürocontainer etc.). Letzteres auch in F30 Ausführung.
    Ist es möglich beim Amt eine ganzjährige Lagerung durchzuboxen (350 kg NEM), wenn ein F30-Container in einer Scheune aufgestellt wird. (Auch hier wieder: Lagerraum in einem Gebäude ohne Wohnraum in F30 Ausführung!?)


    Masterfrage: Was bedeutet ortsbewegliche Aufbewahrung?

    Freue mich sehr auf eure Antworten!

    Gruß ich
     
  2. Temporäre Bevorratung von Gütern außerhalb befestigter Gebäude. Bsp. Container

    Wo willst du den Aufstellen in einem Wohngebiet ? Wie sieht es aus mit Sicherheits und Schutzabständen.

    Wie sieht die Absicherung aus ? Versicherung ?

    Meine subjektive Einschätzung, dauerhaft in der direkten Nähe von Wohngebäuden, da dürften die Erfolgsaussichten begrenzt sein.
     
  3. Das fällt auch unter den Begriff ortsbeweglich aber die Aufbewahrung von PtG bsp. in Fahrzeugen ist nicht zulässig.
     
  4. Schwarzpulver aber schon, oder ??? denn da darf der Erlaubnisinhaber bis zu 1 kg, max. 72 Stunden im Auto (Kofferraum lagern) verschlossen lagern
     
  5. Hier mal ein paar allgemeine Infos. Bitte beachten diese sind sehr allgemein gehalten, genaue Spezifikationen wie die Schutzabstände sind unter anderem von Lagergruppe und Menge abhängig. Auch die Örtlichkeit ist relevant.

    Hoffe, ich konnte etwas zur Aufklärung beitragen

    Am besten wendest du dich mit den Fragen an die zuständige Behörde, die können dir auch vorab sagen, wie die Erfolgsaussichten für dein Vorhaben aussehen.
     
  6. Hallo, danke für die Antworten. Das was man im Internet findet bezieht sich immer auf die temporäre Lagerung. Meine Frage 1 & 2 auf die dauerhafte Lagerung.
    Wenn ich mich an die Behörde wende, was ich schon gemacht habe, lesen die mir auch nur die 2.sprengV vor.
    Doch wie sieht es mit meinen Fragen oben aus?
     
  7. Die Scheune ist wenn sie geschlossen ist, dass heißt über alle Wände verfügt ein Gebäude, dass heißt dort gelten dann die Bestimmungen für die Beschaffenheit von Lagerstätten bzw. Gebäuden. Wenn jemand eine genehmigte Lagerstätte hat bsp. Bunker, dann darin Container mit ptG lagert, so ist dies keine ortsbewegliche Lagerung. Die Scheune wird vermutlich die Anforderung für geeignete Lagerstätten nicht erfüllen. Wenn dies der Fall ist, so ist diese Scheune irrelevant in diesem Zusammenhang.

    Ich habe es bereits angesprochen, es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Überbrückungsoption, die fast gänzlich nur temporär gestattet wird. Als dauerhafte Lösung ist die ortsbewegliche Lagerung bsp. in Containern gesetzlich nicht vorgesehen. Wie schon geschrieben, wäre es ratsam wenn du dich mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzt, die können dir genau sagen was möglich ist.
     
  8. Danke pyrocrackxxl05 für deine ausführliche Aufklärung.
    Die Scheune hat zwar vier Wände, aber wie halt Scheunen so sind, wird diese den Anforderungen nicht genügen. Richtig.

    Der intensive Kontakt mit den Behörden ist natürlich wichtig und richtig. Ich habe mit der Behörde auch schon sehr sehr freundliches Telefonat geführt. Die machen sich das Leben erst mal einfach und sagen "NEIN", weil meine Anfrage das Wort Container beinhaltet und man gelernt hat, dass Container nur temporäre Lagerung bedeutet.

    Schön wäre es, wenn es bereits Erfahrungsbericht in diese Richtung gibt.

    Zudem noch die Möglichkeit einen zugelassenen F30 Container zu verwenden. Wenn man darum noch einen geeigneteten Zaun baut, weiß ich ehrlich gesagt nicht was dagegen sprechen würde.

    Gruß Ich :)
     
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