Batterien & Rohre Gaoo Hammer Artikel ausgelistet?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von PeonyMontana, 22. November 2019.

  1. Röder hat die Artikel Ja wieder gelistet, nur auf Rot gestellt. Nunja vllt kommt ja morgen eine Info seitens röder
     
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  2. Ich wollt mir den Stream anschauen, konnte aber nicht weiterschauen wegen dem
    Ääääähhhhhhhhh und äääääähhhhhhmm!
     
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  3. du kannst es dir vielleicht kaum vorstellen, aber wenn Leute in Echt reden sind da nicht fünf Anläufe und hunderttausen Jumpcuts in jedem Satz dabei
     
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  4. Mit einer Aussage hat der Herr aber schätze ich einfach Recht und sagt die Wahrheit.

    Egal wie und was kommt, die Unwissenheit (in dem Fall das es schon gelagert/Verkauft wurde) ändert nichts am Sachverhalt das sich die Händler ggf. schon strafbar gemacht haben. Denn es geht wie in DE üblich: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Man könnte das ganze darauf zurückführen nach dem Motto: vertrauen ist gut...

    Also die Katze ist eh in Brunnen gefallen Punkt.

    Es wird sich zeigen was kommt und was nicht, eventuell wird alles unter milden Umständen fallen gelassen und ab JETZT drauf geachtet.
     
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  5. Wer ist sich "einig"?

    Die BAM hat die LGZ seit Jahren. Wenn sich daran die Importeure/Händler gestört haben, wieso ging man dann nicht schon früher dagegen vor? Nein - derzeit ist die LGZ in Deutschland gültig, haben Artikel diese nicht MUSS der Händler damit rechnen dass er auf die Nase fällt.

    Jeder Händler kann jederzeit den Importeur der Ware fragen ob eine LGZ vorhanden ist, wie diese lautet. Tut ein Händler dies nicht und rennt jetzt in Probleme ist er - so leid es mir für jeden einzelnen Händler tut - selbst schuld.
     
  6. naja, wenn der Händler eine schriftliche Erklärung des Importeurs hat, dass alles in Ordnung ist, kann er den schwarzen Peter vermutlich ziemlich schnell weiter reichen.
     
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  7. Schau Dir in Ruhe die LGZ an.
    Diese ist in Deutschland (Sonderfall innerhalb der EU) notwendig. Die Beantragung ist recht kostenintensiv (soweit ich die Infos verstanden habe) und - schlimmer noch - die erteilende Behörde scheint die BAM zu sein.
    So konnte in den letzten Jahren das Thema "P1-Knaller mit 5g Blitzsatz", obgleich komplett legal - von Händlern (so mein letzter Kenntnisstand zur Sache) keine LGZ erhalten. Warum? Weil die BAM die Bearbeitung des Vorgangs - der wohl nicht reguliert ist - nach hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiienten gezogen hat. Scheinbar ist GAOO dahingehend betroffen dass KEINER der Artikel, den GAOO hat eine LGZ vorweisen kann.
    Ich beteilige mich nicht an Spekulationen darüber wieso dies der Fall ist, es gäbe da viele Möglichkeiten, von gaaaaanz weit in die eine bis gaaaaaanz weit in die andere Ecke der Spekulationen. Kurz gesagt, alle Artikel, die bisher keine LGZ erhalten haben dürfen von Gewerbetreibenden NICHT in Deutschland angeboten, verkauft und ausgeliefert werden.
    Warum ist dem so? Weil Artikel OHNE LGZ automatisch in die höchste Gefahrenstufe (1.1G) eingestuft werden.
    Eine Batterie F2, sonst 1.4G mit 495g NEM entspräche dann in ihrer theoretischen Gefährlichkeit einer massendetonationstauglichen Blitzbombe cal.100mm. Da wohl KEIN Händler für 1.1G Lagerräume vorweisen kann, es kaum Transporteure gibt die 1.1G transportieren (und wenn dann keinesfalls für die läppischen Euronen die 1.4G kosten) ist ein Artikel ohne LGZ dann faktisch tot.

    Wichtig dabei ist, wer die identischen Artikel PRIVAT bspw. in Österreich oder Polen erwirbt macht sich NICHT strafbar. Für Privatpersonen gilt die LGZ nicht.
     
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  8. Interessant... und wenn jeder sich danach richtet liest keiner mehr was... woher sollen denn die "gefällt mir" kommen wenn keiner die Beiträge liest? Merkwürdige Idee... das Thema scheint sehr viele sehr "wuschig" zu machen..
     
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  9. Damit hättest Du Recht, wenn es eine schriftliche Erklärung für jeden Artikel gibt.
    Nur kann es ja sein das eben diese nicht für JEDEN Artikel vorliegt. Was ist dann, dann ist der Händler in der Beweispflicht und nicht der Importeur. Ich bin zwar kein Händler aber schätze es wird genauso kommen dann.

    Ich kann auch keine Autoteile kaufen wo mir einer sagt ,,ja hat eine ABE" und habe es nicht schriftlich. Hier wird sich zeigen inwieweit alles mit Dokumenten belegt werden kann.
     
  10. Mal rein fornal gesprochen, der Importeur verkauft an den Shop doch Ware.
    Wenn diese Ware nicht bestimmte rechtliche Kriterien erfüllt darf er sie ja gar nicht erst einführen.
    Der Importeur versichert seinem Kunden ja das alle rechtlichen Kriterien erfüllt sind.
    Hat der importeur den Händler nun belogen wäre das doch als arglistige Täuschung zu werten, als Shop würde ich entsprechenden Schadenersatz vom importeur verlangen und notfalls vor Gericht gehen.

    Shops die ohne jegliche Rücksicht sich alles an Ware ins Haus holen nur um das "beste" und "dickste" Feuerwerk zu garantieren ist die andere Kehrseite der Medaille.

    Am Ende werden die großen Shops wie Röder, Pyroweb und Pyroland die Krise wohl noch durchstehen, aber einige sehr kleine lokale Händler kann das wohl schon das Genick brechen
     
  11. das hatten wir doch schon oft genug, auch für Privatpersonen ist die LGZ notwendig, es gilt die Anlage 7 zur 2. SprengV, und da steht genau geregelt wie viel man in welcher Lagergruppe aufbewahren darf. In einem anderen Rahmen darfst du als Privatperson erstmal GAR NICHTS.

    Ob das Aufbewahren dieser Form eine Ordnungswidrigkeit ist, steht auf einem anderen Blatt. Erlaubt ist es trotzdem nicht.
     
  12. Ja das Prinzip dahinter verstehe ich bereits. Wie gesagt, falls die Befürchtungen um Gaoo stimmen, dann ist das für mich nur einfach unbegreiflich, dass das solange funktionieren konnte ohne aufzufliegen.
     
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  13. Auch wenn einige Kunden diese Artikel verlangen gibt es für den Shop nur eine Alternative ... den Artikel einfach nicht anbieten.
    Wie man es aktuelm sieht ist diese Gier es einfach nicht wert.
     
  14. Ich stecke nicht im Thema, mir ist es persönlich auch "egal". Ich kaufe diese Kisten nicht, wenn wir im Silvesterverkauf die Teile nicht haben verkaufe ich halt einen der anderen 500 Artikel die wir anbieten. Für Fans bestimmter Artikel ist dies aber schlimm, insbesondere diejenigen, die halt ihr Feuerwerk seit 10 Monaten geplant haben, jetzt auf einmal die Hälfte ihrer Artikel nicht mehr bekommen (bzw. fürchten dass diese weg sein werden). Die Emotionalität dahinter ist für mich nachvollziehbar.
     
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  15. Nö... die allgemeine Meinung im dem damaligen Thread war gegenteilig. LGZ greift nicht für Privatleute, Privatleute kaufen innerhalb der EU nach gutem Glauben, d.h. wenn X in Polen einen Artikel, dort als 1.4G gelistet erwirbt, dieser hat CE, dann führt er ihn legal ein.
    Er begeht keine Straftat, zündet er diese Teile dann ist er auf der sicheren Seite.
    Anders für Gewerbetreibende, die MÜSSEN sich um die LGZ kümmern bzw. können nicht in gutem Glauben handeln.
    Einfach noch mal nachlesen...
    PS: schon genügend Wasser getrunken?
     
  16. Lassen wir das ganze mal eskalieren und der besitz von dutzenden oder gar hunderten Produkten die letztes Jahr noch ganz legal zu kaufen waren, ist nun wegen der lgz verboten.
    Und dann? Jetzt stehen tausende Menschen da die über Nacht von legaler Aufbewahrung zu illegaler übergegangen sind.
    Irgendeine Übergangsfrist wird es geben müssen und sei es nur dafür die Ware wieder zurück an den Shop/Hersteller zu geben.
     
  17. Und die größte Sauerei in dem Zusammenhang ist, dass zusätzlich zu der Gängelei mit der LGZ seitens der BAM auch noch die Lautstärke Begrenzung mit den 8m und 120dB bei den P1 Artikeln von dieser Truppe vorgeschrieben wird...Was nehmen die sich eigentlich alles heraus...? Sind die der Tonangeber in der gesamten EU oder was? Unmöglich:mad:
     
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  18. Du hast da was grundsätzlich falsch verstanden. Die LGZ gilt selbstverständlich für Privatleute.

    Es gibt die "Lücke", dass man Artikel im Auto lassen kann, und es dann keine Aufbewahrung ist. Artikel aus dem Ausland einführen geht für Privatleute auch ohne LGZ.

    Aber sobald du etwas aus dem Auto raus und z.B. in den Gartenschuppen oder Keller packst, bumm illegal.

    Wenn du allerdings etwas in Deutschland bei einem seriösen deutschen Händler kaufst, kannst du glaubwürdig davon ausgehen, dass alles rechtens ist, und musst nichts befürchten.
     
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  19. Deutschland kocht seine eigenen Süppchen, das war doch schon immer so. Die BAM ist da nicht ausgenommen.

    Inwieweit das ganze noch konform mit der EU ist sei mal dahingestellt. Eventuell sind jetzt einige Importeure und auch Händler mal etwas kritischer dem gegenüber und gehen mit einer Klage vor dem EUGH. Meine Hoffnung allg. auf Fairness gegenüber dem europäischen Markt. Chancen stehen aber eher 50/50.
     
  20. Darf man Fragen wie dein Silvesterhandel heißt?
     
  21. Es ist nichts übergegangen. Es hat sich nichts getan, nichts geändert. Die LGZ war bei diesen Artikeln - sofern der Sachverhalt sich wie bislang vermutet bestätigt - nie vorhanden und somit war das einfache Lagern und Transportieren mit den üblichen 1.4G-Richtlinien illegal. Schon immer - es hat nur keiner nach der LGZ gefragt, daher wusste es niemand, weil man sich darauf verlassen hat, dass das alles schon passt.
     
  22. Sollte ich den Eindruck vermittelt haben dass es MEIN Shop ist tut mir das leid, ich arbeite da nur - werde weder Werbung machen noch das Gegenteil (zwecks meiner "Beliebtheit" bei einigen Foristen).

    Wir haben aber sehr viele Artikel im Angebot, sind aber lokal und der Onlinehandel - an dem eh nicht viel verdient ist - geht mich nichts an. Ich verkaufe da nur die 3 Verkaufstage... Sorry - keine Angaben...
     
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  23. Klar, kein Problem :)
     
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  24. Naja als Kunde gehe ich davon aus das die Produkte die ich in einem seriösen shop kaufen kann auch legal sind.
    Wäre für mich als Kunde dann schon arglistige Täuschung, die dieser wiederum an den Importeur weiter gibt.
     
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  25. Es gibt in der Anlage 7 der 2.sprengV zwei Tabellen, eine für den gewerblichen und eine für den nicht gewerblichen Bereich.
    Betrifft aber eben nur die Lagerung.
     
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