Bestimmung Gebühr für ein Großfeuerwerk ???

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von The Hunter, 23. April 2012.

  1. Hi, ach, ich lach viel und oft auch über mich :)
    Das Thema hier war aber "man soll als Pyro zurückstecken gegenüber Kriminellen"... genau dies hat der Doc aufgebracht. Und dass sehe ich komplett anders.

    Diese Typen sind wie Krebs, nettes Nachgeben bringt garnix.
    Natürlich wird man immer erst einmal sachlich-freundlich auf die Gesetzeslage verweisen - das setze ich voraus. Das Thema so wie ich es verstanden habe ist darüber aber hinaus, sprich: Anzeige ist erfolgt, Behördenmensch lehnt mit illegalen Mitteln ab, freundliche Hinweise auf die Rechtslage perlen ab. Dann pack ich den Hammer aus - und hoffentlich wird dieses Subjekt dadurch in Probleme gebracht. Denn wenn das nicht passiert (solche Typen hassen Feuerwerk - wir reden hier ja nicht von Menschen die fälschlicherweise etwas falsch verstanden haben sondern von Typen die wissen was sie tun, wissen dass sie legal nichts verhindern können und es trotzdem mit ALLEN Mitteln versuchen. Die fallen dann durchaus unter den Begriff "Pißnelke". Wohlgemerkt, Menschen machen Fehler - wir alle sind Menschen. Die Sandalentragenden "ich bestimme was gut für Dich ist"-Gestalten begehen aber keine Fehler sondern habene eine Mission.

    Deshalb sollten sie mit allerschärfsten Mitteln bekämpft werden.

    Wenn Du bei Deinem Amt jeweils 35 Euro zahlst ist das einerseits ärgerlich (weil die Grundlage fehlt), wenn die aber auch mal auf Gemeindegelände abbrennen lassen, mal nach 23:00 Uhr ein Feuerwerk erlauben usw. dann ist dies ein MITEINANDER, bei den von mir beschriebenen Feuerwerkhassern gibt es kein Miteinander - da ist es nur "die und ich"... und dann sollte man sein Recht durchsetzen - positiver Effekt tritt dann ein wenn der ne Dienstaufsichtsbeschwerde bekommt oder gar seinen Posten verliert. Solche Typen sind selten - aber wenn man so einen identifiziert muss er spüren dass er ein Krimineller ist.

    Normalerweise kommt es ja nicht so weit - diese Exemplare zeichnen sich primär durch Feigheit aus, tritt man ihnen auf die Füsse knicken sie ein.

    Ich hatte ja geschrieben daß die allermeisten Menschen die in Behörden arbeiten dem Gesetz verpflichtet sind und spätestens bei dem Hinweis auf die entsprechende Rechtslage erkennen dass die bisherige Gewohnheit nicht korrekt war.
     
    shot gefällt das.
  2. Hallo,

    Ich sollte mal zu einer Hochzeit ein Feuerwerk abbrennen. Habe dann bei meinen örtlichen Amt nach den Kosten für eine Ausnahmegenehmigung gefragt. Darauf hin meinte das Amt, dass diese für private Leute keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilen. Freundlicherweise bedankte ich mich anschließend noch für deren Auskunft und schriebe noch in die Mail, dass ich für die Hochzeit einen Pyrotechniker anagieren werde. Überraschender kam selbst auf diese Mail nochmal eine Antwort von Amt, dass diese auch sogenannte Feuerwerksanzeigen von Pyrotechnikern im Interresse von Menschenleben ablehnen. Lediglich das eine Jahrmarktsfeuerwerk lassen diese zu. Als GrÜnde wurde mir die Vielzahl an Schiffsgewässern und Reetdachhäusern genannt. Ob das nun Abschreckung war oder nicht, weiß ich nicht, denn leider musste das Feuerwerk aus anderen Gründen abgeblasen werden.
    Nun meine Frage an euch, kann ein Amt auch eine Anzeige absagen, wenn ich alle Sicherheitsabstände zu den ganzen Reetdachhäusern einhalte? Wir haben hier bei uns zwar viele Reetdachhäuser, aber auch genug Flächen wo man sich in warsten sinne des Wortes austoben kann, weil da nichts ist.

    LG Cedrik!
     
  3. Die Gefahr im Bereich Reet/Schilfdächern ist erst einmal nicht von der Hand zu weisen
    Meines Wissens nach gibt es in bestimmten Gebieten ein generelles Feuerwerk-Abbrandverbot (auch an Silvester) eben weil verirrte Raketen oder herabregnende Glut Feuer erzeugen können

    ABER: Die Gemeinde lässt das Jahrmarktsfeuerwerk zu? Geht garnicht. Entweder das Verbot gilt für alle und auch an SIlvester oder es ist falsch.

    Die Frage die sich stellt: Was für ein Feuerwerk ist es was abgebrannt werden soll? Wie sind die Sicherheitsabstände (wenn Du bspw. 30m von Reetdächern entfernt 75mm-Bomben schiessen würdest wäre ein Verbot rechtens, schiesst Du 300m entfernt ist jedwedes "aber die Reetdächer" Bullshit.

    Es ist also auch immer der Standort entscheidend

    Kurz gesagt:
    a.) Gilt ein generelles Abbrennverbot (auch an Silvester) Ja/Nein
    b.) wenn ja dann Strafanzeige gegen diese Person stellen da sie das Leben der Menschen beim Jahrmarktsfeuerwerk riskiert (eigene Worte)
    b2) wenn nein - ist der Abbrennplatz problematisch? Sprich schiesst man eigentlich mit zu wenig Sicherheitsabstand? wenn ja -> Feuerwerk ändern (geringere Kaliber, Abstand vergrössern durch Neigung usw.)
    wenn nein:
    c.) Widerspruch einlegen, Dienstaufsichtsbeschwerde mit Klageschriftvorbereitung wegen Amtsanmaßung ankündigen, Feuerwerk wie angezeigt abbrennen

    Es könnte natürlich auch sein dass die Person schlicht zu dumm ist zu begreifen was Du willst

    Ein Feuerwerker (27er oder 7/20er) zeigt ein Feuerwerk an, erfüllt die gesetzlichen Bestimmungen. Fertig.
    Einwände dagegen könnten sein: generelles Verbot aufgrund einer offiziellen Regelung (bspw. nordfriesische und ostfriesische Inseln (manche Orte dort) haben generelles Verbot von Abbrand von ptG erlassen wegen BRandgefahr), Naturschutzgebiet und Eigentümer des Grundstücks verwehrt den Abbrand.

    Hängt vom Einzelfall ab, aber so wie die sich das dort vorstellen ist es illegal. Musst Du aber selbst entscheiden ob Du Dich wehrst oder nicht. Ich würde mich wehren und dem die Fussnägel anzünden :)
     
  4. Das ist ja klar. Aber wenn man die nötigen Abstände zu den gefährdeten Häusern einhält, sollte diese aus meiner Sicht keine Hürde sein. Und ein Abbrennverbot an Silvester für Cat2 gibt es in keiner einzigen Gemeinde im Amtsgebiet.

    Genauso ist es. Entweder alle, oder gar keiner.

    Von den von mir ausgeguckten Abrennern wurden die Sicherheitsabstände locker eingehalten. Leider kam es nie zu einer Anzeige eines Feuerwerkes, da das Feuerwerk an sich aus anderen Gründen von Brautpaar abgesagt werden musste. Ich habe mein Anliegen ebenhalt nur aus dem E-Mail Verkehr heraus zu wissen bekommen. Wenn ich bald selber in der Lage bin, entsprechende Anzeigen zu stellen, werde ich ja selber sehen, wie das ganze abgeht.

    LG Cedrik!
     
  5. Hm, so wie beschrieben ist dies eindeutig ein Fall von Pißnelke.... solchen Leuten sollte man das Handwerk legen :(
     
  6. Bin gerade in M/V. Auf einer größeren Familienfeier wurde auch durch einen Feuerwerker ein FW geschossen. Leider gab es durch den "Storchenbeauftragten für Mecklenburg/Vorpommern" eine Auflage: Fw ohne Knalleffekte.
    Das ganze wurde dann ein leises Fw. Trotzdem gut gelungen.
    Diese Auflage ist mir aber logisch nicht ganz schlüssig, da es ja auch Gewitter in der Gegend gibt. Und die halten sich nie an Auflagen was Lautstärke und Zeitpunkt angeht.
     
  7. Brandenburg

    Hallo Liebe Leute,

    Um mal auf Brandenburg zurückzukommen, da wurde ja vorhin schon zitiert, hier nochmal kurz zum Überblick was ich meine:

    "(1) Wer ein Feuerwerk oder Feuerwerkskörper der Klassen III und IV im Sinne des § 6 Abs. 4 in Verbindung mit Nr. 4.3 der Anlage 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169) abbrennen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Feuerwerk oder die Feuerwerkskörper abgebrannt werden sollen"

    Also, Anzeigen eines Feuerwerks muss man, das ist klar, aber wenn ich jetzt ein Feuerwerk der hohen Klassen "erlauben" lassen muss, dann besteht da doch wieder der Kostenpunkt Amtshandlung!????
    "...Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde..."

    Dann kommen zu den in Brandenburg nach LimSchG KVO 10-102€ nochmal 30-300€ dazu?

    Kann man diese Kosten der LimSchG KVO irgendwie umgehen in Brandenburg? Hat dazu mal jemand Erfahrungen gemacht? ;)

    Und wie sieht das mit der benannten Thematik der Amtshandlung die entsteht durch dieses (ich nenne es mal perfide) Gesetzt ?

    Achso, das WaldSchG mit 100Metern Abstand vom Feuer zum Wald, hatte damit schon mal jemand Probleme?
    Und es wurde einige Beiträge vorher mal gesagt außerhalb eines Naturschutzgebietes sind die Tiere soweit egal, wie sieht das mit Vogelschutzgebieten aus, die direkt in der Nähe sind? Sind ja keine Naturschutzgebiete....:rolleyes:



    Danke Danke Danke und nochmals Danke im Voraus.!
     
  8. Nochmal ! Feuerwerke der Kat 4 u. 3 sind durch Scheininhaber §7 §27 Anzeigepflichtig!!!
    und nicht Erlaubnispflichtig!!!
     

  9. Für dich gilt wohl das LimSchG nicht wenn du in Brandenburg Feuerwerk machst?:rolleyes:

    Dann sehe es doch mal als Pflicht in einem Forum zum Thema an mich aufzuklären und nicht nur was dahinplätschern was Bundesweit Vorgabe ist, die Länder aber scheinbar ab ändern können...:dontthinkso:

    Bitte eine Quelle....oder Gesetzestext. Und ansonsten hier steht das und ich will wissen ob das stimmt(Quelle war Bravos) :
    "
    Paragraph 12

    ...Feuerwerkskörper der Klassen III und IV im Sinne des § 6 Abs. 4 in Verbindung mit Nr. 4.3 der Anlage 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169) abbrennen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Feuerwerk oder die Feuerwerkskörper abgebrannt werden sollen."

    Wer Klasse 4 schießt braucht die Erlaubnis der Ordnungsbehörde, verdammt das steht da so. Ich will doch genau wissen ob das richtig ist oder nicht....
    Und da halte ich mich an das LimSchG bis du mir was anderes präsentierst!!!




    Edit: Tut mir leid das ich unwirsch wurde, aber ich bin ja nicht ganz unwissend...da habe ich mich mal etwas aufgeregt...

    Beste Grüße
     
  10. Bananenhandel

    Grundsätzlich sind Profifeuerwerke Anzeigepflichtig! Und wer eine Anzeige stellt braucht keine Erlaubnis. Hab ich auch so schon vor vielen Jahren so gelernt.

    Nur das Land Brandenburg schreibt (wollen das einfach nicht verstehen) in die Anzeigebestätigung:
    hier: Ihre Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis?? zur Durchführung eines Feuerwerkes der Kategorien F2 und F4 vom........
    Der Fehler, wir haben gar keine Erlaubnis beantragt, wir haben angezeigt.
    Weiterhin beziehen sich die Damen und Herren in Brandenburg immer auf das Landesimmissionsschutzgesetz (LimschG) welches wohl Erlaubnispflichtig sein soll?
    Wir werden das Anwaltlich prüfen lassen.
    Die Gebühr für die sogenannte Erlaubnis nach LimschG, liegt meistens bei € 45,00 bis € 70,00 und ist somit immer Höher als die Gebühr der Anzeige, welche meistens mit € 30,00 berechnet wird.

    Alles sehr Fragwürdig!
     
  11. Danke sehr, genau das ist das Problem. Und theoretisch ist eine Anzeige ja auch keine Amtshandlung wie schon festgestellt, also dürfte man eigentlich gar keine 30€ fordern...aber das sind peanuts im Vergleich dazu wenn die durch dieses "Möchtegern-Gesetz" einem 45-75€ aufzwingen plus eine eventuelle Amtshandlung...:dontthinkso:


    Die Sache durch einen Anwalt prüfen zu lassen wäre wirklich hilfreich, ich freue mich sobald Sie da Neuigkeiten haben :)



    Mfg Mannermau:rolleyes:
     
  12. Neues?

    Hallo,

    Gibts was neues? Jetzt wirds nämlich aktuell und ich soll 30€ zahlen:cry: und die Begründung dazu ist wunderbar schwammig...:rolleyes::p

    Das kam vom Amt in Brandenburg, Ort Joachimsthal:
    " [font=Verdana, sans-serif]Die Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach SprengG ist gem. Dritter Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie vom 12. März 2014, gebührenspflichtig.[/font]
    [font=Verdana, sans-serif]Gem. Tarifstelle 2.4.4.4.1. beträgt die Gebühr in sonstigen Fällen der Amtshandlung zur Prüfung und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners oder durch ihn verursacht vorgenommen werden … zwischen 30 und 600 Euro.[/font]


    [font=Verdana, sans-serif]Demgemäß beträgt die Gebühr [/font][font=Verdana, sans-serif]30,00 € (Dreißig Euro).[/font][font=Verdana, sans-serif] Sie ist im Voraus auf das Konto..." :)mad:)[/font]






    [font=Verdana, sans-serif]Die Anzeige und Prüfung ist ja nicht von mir veranlasst und auch nicht in meinem Interesse nur weil ich ein Feuerwerk abbrennen will oder?
    [/font]






    [font=Verdana, sans-serif]Gruß erstmal und ich freue mich falls jemand die nächste Zeit bzw. Tage antworten würde![/font]






    [font=Verdana, sans-serif]Mannermau
    [/font]
     
  13. Wir haben vergangene Woche in Ostprignitz-Ruppin angezeigt. Ich warte noch auf die angekündigte Bestätigung und bin mal gespannt, ob etwas drin steht.

    Der Abbrenner ist "ideal" und es erfordert auch keine Prüfung. Ich poste hier mal, wenn das Schreiben eintrudelt.

    VG

    Loki
     
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