Besucher Gelände für Feuerwerk nähe Heppenheim / Lorsch gesucht

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Wild Weddings, 16. Apr. 2016.

  1. Hallo in das Forum,

    ich suche für ein von mir betreutes Brautpaar nach einem Gelände für ein Feuerwerk am 04.06.16. Leider ist in 64653 Lorsch, dem Hochzeitsort, das Feuerwerken von der Stadt generell untersagt worden, das Gelände der Hochzeitslocation selbst leider ungeeignet. Das Paar wäre bereit, für das Feuerwerk alle Gäste in die nähere Umgebung fahren zu lassen, also Heppenheim oder Bensheim u.ä.

    Kennt jemand aus dem Forum ein privates Gelände, dass für ein Feuerwerk genutzt werden könnte? Eine professionelle Pyrotechnikfirma würde dieses durchführen.

    Die Burg in HP, der Bruchsee und andere Locations haben selbt Hochzeiten oder andere geschlossene Gesellschaften an diesem Termin und fallen leider aus. Der Fahrtweg sollte auch nicht länger als maximal 20 MInuten betragen, da sonst der ganze Ablaufplan der Hochzeit nicht mehr funktioniert.

    Ich wäre für Vorschläge sehr dankbar!"

    Herzliche Grüße

    Silke
     
  2. Wenn ich die Homepage von Lorsch aufrufe ... habe ich auf der ersten Seite gleich oben ein Feuerwerks Bild.

    Auch wenn ich auf der Seite die Suchfunktion mit Feuerwerk füttere, findet man Feuerwerke in Lorsch...

    http://www.lorsch.de/de/search/?searchTerm=feuerwerk

    Hast du das Verbot schriftlich ?
     
  3. Wenn eine Firma das Feuerwerk schießt kann die Stadt dieses nicht so einfach verbieten! :)
    Anstatt so eine Fahrerei zu planen sollte man lieber versuchen das ganze anzufechten.
     
    heliusdh gefällt das.
  4. Sehe da auch kein Problem. Der einzige Versagensgrund - und der wäre gerechtfertigt - wäre, dass der vorgesehene Abbrenplatz öffentlicher Grund ist und jeder Grundbesitzer (in dem Falle Lorsch) dagegen natürlich widersprechen kann.

    Weitere Gründe können sein: brandgefährdete Anlagen/Gebäude im Schutzbereich, in unmittelbarer Nähe: Kirchen, Krankenhäuser, Friedhof, Palliativstationen, Seniorenheime.

    Noch ein Grund: Uhrzeit außerhalb der in der SprengVwV vorgesehenen. Im Juni muss das bis 23.00 Uhr beendet sein. Danach entscheidet die Gemeinde hoheitsrechtlich, ob die Frist überschritten werden darf oder nicht.

    Das war´s dann aber schon mit den Einschränkungen.
     
  5. Bei der Durchführung durch Privatpersonen kann so ein Verbot ( oder gleich das Versagen der Ausnahmegenehmigung ) selbstverständlich durchgesetzt werden. Das kann sogar an Silvester so sein, dass aus irgendwelchen Gründen so ein generelles Verbot ausgesprochen wird.

    Bei gewerbsmäßiger Durchführung durch eine Feuerwerksfirma ist das nicht so ohne weiteres möglich, da hier im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Feuerwerk durchgeführt wird.
    Die Gründe, die Redox angeführt hat, greifen natürlich. Dies sollten Deine Pyrotechniker aber wissen.

    Gruß an Alle,

    Nisch`l
     
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