Bestimmung Gesetz

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von FEUERWERK GERMANY, 6. Juli 2007.

  1. Darf ein Pyrotechniker an SILVESTERbend Kl.4-5 abschisen ?????? ??? ??? ??? ??? ???
     
  2. Klasse 5 ist mir neu.
    Meines wissens darf er das, aber nur nachdem er es angemeldet hat.
     
  3. JO JO SRY ich mein KL. 3-4 und wenn er es nicht angemeldet hat ??????
     
  4. dann darf er es nicht.
     
  5. Und wenn er nen Kl. 3 Artikel hat, soll er mal sofort nen Bild von machen ;) (wenn wir von D sprechen)


    cya Tobi
     
  6. Genau wie von Kl 5 ^^ ;o)
    Ist dann bestimmt ne TNT Sprengung. Oder ein Gebäude-Abriss.

    Sowas wäre doch mal was originelles für Silvester... *gg*
     
  7. Für den ProfiPyro ist Silvester ein Tag wie jeder andere - zumindest was das Gesetz angeht ;)

    Das Feuerwerk muss angezeigt werden, die "Ausnahme vom Verwendungsverbot" gilt nur für Kl. II...

    Zum Thema (momentane) Klasse III findest Du über die Suchfunktion einiges - nämlich das es da momentan gar keine Artikel gibt in dieser Kategorie (was sich wahrscheinlich nach Einführung der EU-Regelung ändern wird)
     
  8. das liegt daran, dass in D kl2-batts bis zu 250 gr nem haben dürfen. in A z.b. gibt es einiges an kl3 artikeln und fast alle die ich kenne sind kleinere batterien (evtl. noch kleinere kugelbomben, aber daran könnte ich mich auf die schnelle nicht erinnern).
     
  9. Die deutsche Klasse III lässt - rein vom gesetzlichen her - höhere Satzmengen zu, als eure.. Jedoch ist das vor etlichen Jahren mangels Nachfrage nahezu komplett eingeschlafen..


    Mal sehen, was die EU so bringt ;)
     
  10. Hallo bo2610,

    Es ist sogar so, dass ein Feuerwerker an Silvester ein Klasse II Feuerwerk anzeigen muß!!!

    Von Klasse III + IV ganz zu schweigen. Die Ausnahme vom Verwendungsverbot gilt nur für Otto Normalverbraucher.

    Skyflower
     
  11. aha, das war mir neu - darf man fragen, wie in welchem bereich in D die klasse 3 liegt?
    ich war bisher immer der meinenung bei den klasseneinteilungen liegt der größte unterschied in den kleineren raketen und den größeren batterien. und natürlich T1/T2, die es bei uns gar nicht gibt
     
  12. 1. Sprengverordnung Deutschland, Anlage 1, noch gültig bis höchstens zum 04 Juli 2010. :)
    LG
    Thomas
     
  13. Das ein Feuerwerker ein KL II Feuerwerk auch an Silvester anzeigen muss bezieht sich aber dann auf ein Feuerwerk mit gewerblichen Hintergrund denke ich mal oder ?

    Denn wer Träger der Befähigung ist denke stellt ja nur eine natürliche Person dar !
     

  14. Hmm, wie kommst denn jetzt darauf? Das bisher gesagte bezog sich auf Kl. IV..

    Wenn der Pyro Silvester als Privatmann auftritt, darf er Kl II abschiessen bis (hoffentlich nicht) der Arzt kommt, wie jeder andere auch..
     

  15. hmm, da darf ich dich berichtigen :)
    mit einem klasse-3 bescheid fällt bei genehmigten feuerwerken auch das verbot der gemeinsamen zündung weg (verleiten also erlaubt).

    der springende punkt bei größeren feuerwerken ist in österreich die genehmigungspflicht - bei uns muss jedes großfeuerwerk (kl 3 und 4) genehmigt werden, nur anzeigen gibt es nicht. dafür gehts mit kl2 leichter (zumindest bei mir daheim sogar im ortsgebiet ;) ), sonst eben raus aus dem ort...

    EDIT:
    zählt bei batterien jeder schuss als "einzelteil"? falls ja, sind doch mehr erlaubt und meine berichtigung ist hinfällig...
     
  16. @bo darauf bezog ich mich (erster Satz)
     
  17. Das mit den "zusammengesetzten Gegenständen" bezieht sich AFAIK auf Batterien, daher meine Aussage...

    Ich glaub, ich muss meine Brille mal neu eichen lassen ;)
    Wenn der Pyro im Namen der Firma auftritt, muss er sein Kl II Fwk auch an Silvester anzeigen.. Wenn er jedoch als Herr Müller, Mayer, Schulze unterwegs ist, gilt das selbe wie für jeden anderen..
     
  18. Hallo bo2610,

    Diese Erklärung ist zwar richtig, lässt aber Spielraum zur Interpretation. Ich versuch es mal genauer zu definieren.

    Schießt der Feuerwerker Herr Schulze, Meier, Müller rein privat für sich an Silvester (also im Sinne der rein privat bürgerlichen Nutzung) Klasse II, dann braucht er selbstverständlich KEINE Anzeige für das Feuerwerk machen. Sobald er aber im Auftrag abbrennt ( sei es für seine oder eine andere Firma, oder aber rein als Privatauftrag) dann muss er das Feuerwerk anzeigen.

    ist genau das Gleiche was du gemeint hast (hoffe ich zumindest) aber etwas genauer definiert.

    Skyflower
     
  19. @Satzmengenvergleich:
    Man kann also grob zusammengefaßt sagen:
    Bei Klasse III "gewinnt" Österreich, oder ?

    In D hat man den "Vorteil", Verbundgegenstände (zusammengesetzte Gegenstände) mit z. B. 3 mal 250g benutzen zu dürfen (falls es sowas zugelassen wäre :rolleyes: ).
    Nur, wo liegt der Vorteil ?
    Da in beiden Ländern ( x mal bis max. 250g) verleitet werden darf, sehe ich in möglichen Verbünden keinerlei Vorteile für die Freaks - höchtens Nachteile, denn:
    Auseinandernehmen und neu choreographieren darf man nach überwiegender Meinung nicht - zumindest nicht in D ("Verlust der Prüfnummer", Zuordnung des Teilens zu Herstellertätigkeiten)

    In Österreich
    - dröselt niemand in Knallsatzmenge und Sonstiges auf
    - mißt keiner Schalldrücke
    - gilt für Raketen ebenfalls 250g
    - existiert diese Prüfnummernwut nicht.

    Noch nicht. :/
    Grade bei letzterem hat man einen wichtigen Freiheitsgrad:
    Hat jede steigende Krone mehr als 250g NEM ? :cool:

    Zu dem jeweils nötigen Papierkram:
    In beiden Ländern hat der Staat sich die Möglichkeit zur Einschränkung der Verwendung offengehalten.
    Durch Drehen an der Auflagenschraube bei der Anzeige in D oder analog den Bewilligungsbedingungen in Ö, kann die Behörde aus ihrer Sicht nötige Hürden nahezu beliebig hoch ansetzen - bis der Antragsteller aufgibt.
    In D kommt noch zusätzlich vorher noch die "Erlaubnis" ähnlich eines Führerscheins hinzu, ...


    LG
    Thomas
     
  20. falls du im sinne von gewinnen "gibt es" meinst, dann ja - der "erwerb" der klasse3-bescheinigung ist ähnlich einfach wie in D. da man bei einem genehmigten kl3-fw auch gleichzeitig zünden darf würde ich mir die verleitung von sachen größtenteils sparen, da ich ja mehrere zünder auf einmal an die ptg hängen darf und so ziemlich synchron die bilder starten kann (und ein paar pillen sind billiger als ein paar meter litze ;-) )

    die aufteilung in knallsatz und sonstiges und auch schalldruckmessung gibt es in klasse I und II auch, in III und IV ist mir nichts davon bekannt, könnte aber auch sein. was prüfnummern angeht haben wir die nase vorn ;-)
     
  21. Hi Skyflower

    genau das habe ich gemeint.. :)
     
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