Sicherheit Gesetze[Abschussort]

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Feuer-Berni, 25. Nov. 2001.

  1. Hallo!
    Meine Frage bezieht sich auf einen nicht in eigem Besitz befindlichen Abschussplatz für Silvesterfeuerwerk. Man nehme an: Jemand hat auf seinem Grundstück zuwenig Sicherheitsabstand zu brandgefährdeten Objekten, er geht auf nahegelegenes, fremdes Feld, um dort seine großen Raketen zu schiessen. Wie sieht die Gesetzeslage in diesem Fall in ÖSTERREICH aus? Kann der Besitzer den "Zündler" anzeigen, entfernen lassen oder sonstige Aktionen setzen?
    Grüße, Bani
     
  2. Hallo Bani !

    Ich weiß Du wolltest wissen wie es in Östereich aussieht, aber in D sieht es wohl so aus...

    Du könntest Dich mit dem Betreten des Feldes bereits des Hausfriedensbruch strafbar machen. Dazu müßte das Feld in D allerdings als befriedetes Besitztum gelten. Das wäre auf jeden Fall so, wenn das Feld irgentwie abgesperrt ist.

    Wenn das Feld frei zugänglich ist, dann weiß ich auch nicht weiter.

    In D wird das Delikt aber nur auf Antrag des Eigentümers verfolgt.


    Ich vermute in Östereich liegt der Fall ähnlich.


    Ich würde versuchen mich mit dem Besitzer des Feldes zu einigen.

    Gruß
    *Stardust*
     
  3. Danke Stardust für deine Ausführungen. Es ist im Grunde ja egal, ob Österreich oder Deutschland. Wenn ich mich ans deutsche Gesetz halte, dann ist in Österreich eh noch Spielraum ;) .

    Frei zugänglich ist das betreffende Feld, es hat ungefähr die Ausmaße 300*300m und ich weiß nicht wem es gehört.
    Ich glaube nicht, dass es einen Antrag des Besitzers geben würde, da ich eigentlich immer am Neujahrstag den Ort des Geschehens selbst von Verschmutzungen reinige bzw. die Überreste aufsammle.

    Grüße, Bani
     
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