Handhabung & Technik Gesetzesänderung EU

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Johnny21, 29. Nov. 2010.

  1. habe das hier mal im netz gefunden:


    Nicht nur im Waffenrecht wird sich in den kommenden Jahren einiges ändern, auch was das Feuerwerk der Klasse 2 angeht, wird man in Österreich einige Änderungen feststellen können:

    Folgendes Feuerwerk wird in Zukunft in der Kategorie F2 in Österreich (überhaupt in ganz Europa ... richtig geraten die EU hat zugeschlagen) zu finden sein:

    Es geht hier im folgenden um NEM (Netto-Explosivstoff-Masse), also was den Effekt ausmacht


    Batterien und Kombinationen:
    max. 500 g
    Batts. und Komb., die Fontänen enthalten: max. 600g

    bis jetzt 50 g NEM, also deutliche Verbesserung


    Raketen:
    max. 75 g
    davon Knall- und/oder Zerlegerladung max. 10 g Schwarzpulver od. max. 4 g Nitratknallsatz oder max. 2 BKS;

    bis jetzt 50 g, auch hier eine Verbesserung


    Knallkörper:
    max. 6 g Schwarzpulver (andere Knallsätze sind nicht vorgesehen)

    nur mehr Knallkörper mit Schwarzpulver, anderstgesagt: Schweizer Kracher (=Piraten), Cobra 1 u.ä. Böller sind somit Geschichte, die in Deutschland verbreiteten (miesen) Chinaböller werden Einzug finden


    Fontänen:
    max. 250 g NEM
    wenn Pfeifsatz, dann davon max. 5 g

    bis jetzt 50 g, auch wiederum eine Liberalisierung


    Römische Lichter:
    max. 50 g NEM

    bleibt gleich


    Feuerwerksrohr:
    max. 25 g
    davon Knall- und/oder Zerlegerladung max. 10 g Schwarzpulver od. max. 4 g Nitratknallsatz od. max. 2 g BKS

    bis jetzt 50 g, eine Verschlechterung





    angeblich gilt das schon ab 4 jänner 2010...stimmt das? dann müsste das ja schon effekt haben auf das heurige sylvester....

    diesen satz hab ich auch noch gefunden:

    Alle Produkte müssen jetzt die NEM (Nettoexplosivstoffmasse) Ausgewiesen haben!


    so viele neuerungen auf einmal betrifft das wirklich schon dieses sylvester?


    ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen....:D
     
  2. Erst ab 2013 :joh:. Ja und die 6g Sp betreffen bloß D und jetzt bald auch Österreich das gilt aber nicht für die ganze EU ! die EU hatte für die Kat2 nämlich BKS in Böllern vorgesehen, dies kann aber durch nationale Gesetze eingeschränkt werden , so wie es jetzt in Österreich geschehen ist
     
  3. auf wikipedia steht es is schon in kraft getreten....

    bist du dir sicher?

    wär eh cool weil ja einiges erhöht wurde....von der füllung her
     
  4. Das sind die Übergangsbestimmungen für alte Feuerwerkskörper der Klasse2 . Die neuen 500 und 600 g Batterien dürfte es dieses Jahr auch schon bei euch geben und natürlich die 75g Raketen:joh:.
     
  5. und das mit der NEM muss auch schon auf dem feuerwerk stehen?

    ich hoff die discounter ziehen auch mit und bieten dann die bolero sets vom hofer mit 75g an :D
     
  6. nur mehr Knallkörper mit Schwarzpulver, anderstgesagt: Schweizer Kracher (=Piraten), Cobra 1 u.ä. Böller sind somit Geschichte, die in Deutschland verbreiteten (miesen) Chinaböller werden Einzug finden



    Diesen Satz verstehe ich leider nicht ganz
    könnte mir bitte jemand genau erklären was damit gemeint ist
    Heißt das das Chinaböller mit wenig SP bald geschichte in DE sind und wir auch Piraten etc bekommen?
    Oder heißt es das es weiter so beschissen bleibt mit dem SP?
     
  7. Der Satz sagt aus das die Österreicher sich in Zukunft mit Knallkörpern die lediglich Schwarzpulver enthalten begnügen müssen. Befähighte usw. mal ausgenommen.

    In Deutschland wie auch in Österreich werden zukünftig auch BKS Knallkörper in der Kat 2 zugelassen jedoch ist der Erwerb auch weiterhin nur Inhabern einer Erlaubnis/Befähigung vorbehalten.

    (Nationale Ausnahmen/Beschränkungen)
     
  8. Da gibt es das weinger scharfe schwarze Schwarzpulver und das sehr scharfe graue Pulver das sich zwischen den Fingern wie Graphit schmiert (bitte jetzt aber nicht probieren !!) . Dieses ist ein Metallknallsatz der mit herkömmlichen Schwarzpulver soviel zu tun hat wie Kanonen mit Maschinengewehren. Dieser Metallknallsatz ist - na sagen wir etwa 100x so scharf wie Schwarzpulver und wird deshalb in F2 verboten!! Dieses ist eben u. A. auch im Pirat drinnen.
     
  9. aber dass sie die NEM angeben müssen find ich mal ne gute sache :)
     
    agent1 gefällt das.
  10. Ah schade...
    Naja kann man nur Hoffen das die Hersteller der Böller mal die 6GR schwarzpulver + guter verdämmung ausnutzen könnten... Da dies dann eher ein Dumpfer Knall wäre, könnten solche Böller gut mit anderen Sachen mithalten. Allerdings Spielt dann die BAM nicht mit wegen der vorgeschriebenen maximalen Dezibell lautstärke ( falls es so eine Begrenzung gibt )
     
  11. In der Tat über die Qualität dürfte sich da trotz allem noch einiges rausholen lassen jedoch wird das auch in D weiterhin zum. weitgehenst ein Traum bleiben fürchte ich...
     
  12. Hmm, da haben die Östereicher im Punkto Knallerei dann mal etwas pech. Wär interessant zuwissen, ob sich das dann auch auf Pyromunition bezieht, die müßte der Logik nach dann ja auch verboten werden (Knallpatronen).
     
  13. es soll da aber eine andere mischung geben,die weiterhin erlaubt bleibt, bis zu 1 gramm

     
  14. Heisst das wir bekommen dann in Deutschland endlich Raketen mit mehr Füllung?
     
  15. @ Megaknall

    Soweit ich das verstanden habe, hat entsprechend der Variabilität bzw. gesonderten Einschränkung der Gesetze die BAM geschafft die Raketen für uns Endvebraucher ohne Befähigung weiterhin auf dem alten Niveau von 10g reine Effektmasse zu beschränken.
    Es könnte sein dass Raketen mit mehr Effektmasse in Kat 2 kommen - wir sie jedoch nicht kaufen können.

    Heißt: Es ist eine rein theoretische Änderung (im Raketenbereich).
     
  16. Hiho,

    so ist mein Wissensstand bisher auch gewesen.

    MfG
    Micha vom Burstdown
     
  17. Jein, wie schon oft gesagt, in D in F2 bei Raks alles über 20g nur mit Schein. Aber Jorge und Zink haben dort schon zwei Produkte zugelassen. Allerdings haben wir wirklich mehr Füllung bekommen, während früher 10g Effekt + 10g Aufstieg erlaubt waren, sind jetzt generell 20g erlaubt, ohne Einschränkung. Für Weco u. ä. natürlich super und uns auch.
     
  18. Piraten BKS 2010

    Weis jemand nochmal ganz schnell, ab wann dieses gesetz gilt ?
    weil heuer solls ja schonnoch piraten und diverse andere reibkopfknaller in österreich geben ;) also laut bereits gedruckten prospekten ^^
     
  19. Hallo wenn ich das richtig aufgefasst habe bis mindestens 2013 solange läuft die Übergangsfrist
     
  20. Das Gesetz ist in Österreich - und von da stammt auch der Eröffner dieses Themas mit 4. Jänner 2010 in Kraft getreten .
    Div. Übergangsbestimmungen was die "alten Klassen 1 u 2 " betrifft gelten nur für schon im Land befindliche Artikel.
    ALLES was neu importiert oder ev. auch hergestellt wird !! MUSS !! , bevor es in den Handel kommt entsprechend zertifiziert werden.
    Die immer wieder genannten Beispiele wie 500 /600 Gramm für Batterien oder 75 Gramm für Raketn u.s.w. sind, wenn ich DAS GESETZ richtig verstehe NICHT automatische Kriterien zur Zulassung in F2. Es könnte durchaus sein, dass die Stelle , welche zertifiziert dieses oder jenes Produkt trotzdem NICHT für F2 frei gibt.

    Und obwohl wir in der EU sind, haben, wie schon manche Antworten aus "D" zeigen die Länder verschiedene Durchführungsbestimmungen. Lediglich die Zertifizierung als solche ist ein gemeinsamer Punkt.

    Aber es gibt hier sicher Leute die DAS noch genauer beantworten können, z. B. unser @Preload.
     
  21. Aja für alle dies interessiert: Einfuhrbestimmungen nach Österreich

    Pyrotechnische Gegenstände „neu“ Einfuhr nach dem 4. Juli 2010 [siehe §§ 47 (2), 21, 22, 24,…]
    haben ein original CE-Kennzeichen (nicht mit dem „CE-Imitat“ für „Chinese Export“ verwechseln), gem. Richtlinie 2007/23/EG (siehe Zertifikat einer sog. benannten Stelle) mit der 10-stellige Registernummer zu führen und haben am Gegenstand selbst oder der kleinsten Verpackungseinheit folgende Kennzeichnungen zu haben:
     in deutscher Sprache richtig, sichtbar, lesbar und dauerhaft gekennzeichnet
     den Namen und die Adresse des EU-Herstellers oder EU-Importeurs
     Namen und den Typ des Gegenstandes (in Großbuchstaben)
     Altersgrenze
     Kategorie (in Großbuchstaben)
     Gebrauchsanweisungen
     Nettoexplosivstoffmasse („NEM“ in Großbuchstaben)
     Verwendungshinweis und gegebenenfalls einen Mindestabstand


    zb

    Trommelwirbel - KNALLKÖRPER
    0815-F2-4711 KAT. 2
    Gegenstand auf den Boden stellen,
    am äußersten Ende der Zündschnur
    anzünden und sich sofort mindesten
    8 Meter entfernen. Abgabe an
    Personen unter 16 Jahren verboten.
    Nur im Freien verwenden.
    Fa. Pyro-Import ARGE NEM: 5g
    9999 Musterstadt, Knallstrasse 12


    hoffe ich hab jez nichts falsch aus dem internet übernommen.....:D
     
    Akiko und anton gefällt das.
  22. Naja also ich habe ja gehört das BKS nicht verboten sein soll! . Sie müssen nur ein CE Kennzeichen haben, zb die Truenos haben dieses bereits und dürfen somit nach 2017 weiter verkauft werden:joh:.
    (Quelle Fireevent)
     
  23. @nils86

    Ich muss dich da wohl enttäuschen.
    Inzwischen sind die "Mörser" für Normalsterbliche ganz verboten.
    Auch die 50mm (und kleiner), sind seit dem 01.01.2009 nun nicht mehr frei verkäuflich.
    Aber soweit nur mein Wissensstand.
     
  24. Mörser sind nicht für die normalen Leute verboten. Nach wie vor gibt es sie unterm Jahr auch jedlich nur mit diesem Formular. Der Gesetzesbeschluss ist rechtskräftig seit dem 29.12.2009.
    Um es genauer zu machen. Dieses Formular wird weitergeleitet an den Inter-Service zur Verteidigung und Katastrophenschutz .
     
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