Termin | News Gesetzesänderung in der Schweiz

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von bacardiman22, 30. Mai 2008.

  1. :D
    Also für die die es noch nicht Wissen, auch in der Schweiz weht jetzt ein andere Wind.

    Betreff Detailhandel:

    Nur noch geprüftes Material(nach Schweizer Norm-BAM nützt nichs!) darf um den 1.August Verkauft werden

    Restbestände ausgenommen.

    Das heisst viele schöne Dinge wie Fiesta Spezial, Ocatagon, Rondo XXL etc gibt es nicht mehr.

    Leider hat WEco die CH-Typenzulassung ein bischen verschlafen, selbst die in D zugelassene big Helios etc sind dann hier verboten...

    Nur Nico-Lünig war etwas taffer und hat viele Raketen und ein paar batts und sets mit Ch-Prüfnummer....

    Auch der Lose verkauf von Kugelbomben wird demnächst sein Ende haben.

    Gruss, marco
     
  2. Heisst das, dass die Artikel dauerhaft vom Schweizer Markt verschwinden oder nur so lange bis die Hersteller sich die Mühe machen und CH-Prüfnummern "draufkleben"?

    Und was verdammt nochmal soll das Smiley in deinem Post! :D
     
  3. Schade eigentlich ! Auf die Fiesta hab ich mich dieses Jahr besonders gefreut !

    Aber noch gibt es ja genug schöne Sachen in der Schweiz !:)
     
  4. hm, die Fiesta Grande war doch schon letztes Jahr nicht mehr wirklich erhältlich (abgesehen von Restbeständen). Was ist denn nun die "Neuigkeit"? Leicht verwirrt ich bin ;)
     
  5. Die Fiesta Grande Spezial ist nicht die Fiesta Grande mit 60mm, sondern eine mit Kaliber ca. 45mm.
     
  6. autsch.
    Also sind auch die 45mm-Kometenrohre aus dem Verkehr? Schade.

    aber es gibt noch viele andere tolle Sachen.

    Ich freu mich jedenfalls aufs grillieren :)
     
  7. Ja da muss uns "bacardiman22" noch etwas aufklären.
    Ich hoffe immernoch, dass dies kein Dauerzustand wird, sondern "nur" Bürokratiewahnsinn seitens der Schweizer Behörden.
    Ist auch in der Industrie so, dass nebst der Europäischen Norm noch das SN für Schweizer Norm noch mit dazu geschrieben werden muss,
    verändern tut sich aber rein gar nichts mit dieser Schweizer Norm. Sie muss halt einfach mit dazu... Beispiel: SN EN ISO 4762
    Mit den strengeren Bestimmungen für die Bomben könnte ich leben.
     
  8. Zugabe, wir wollen alle aufgekärt wergden:D
     
  9. Nee, das mit den Bomben muss nicht strenger gehandhabt werden. So wie bisher funktioniert es doch sehr gut. Viel Augenmaß der verantwortlichen Feuerwerker - und - oh wunder - nix passiert. Zeigt doch nur, daß die Feuerwerk-Abbrenner offensichtlich nicht Selbstmord begehen wollen.

    Eher find ich gut, daß die Kometenrohre entfallen, die werden wohl oft unterschätzt bzw. für dumme (verbrecherische) Spässe benutzt. Mit Bomben macht das wohl keiner, aber viele Leute denken wohl, ach ne FG schräg macht Spass.... wie auch immer man sich entscheidet, die Schweiz bleibt mein Lieblingsurlaubsland (nach den ostfriesischen Inseln). Freundliche Leute, tolle tolerante Stimmung und schöne Feuerwerke... passt einfach.
     
  10. Du hast sicherlich recht. Bin eben ein Fan von Bombenrohren und deshalb "trifft" es mich hart.
     
  11. Das selbe trifft auch auf mich zu ! Das die 45 mm Rohre ihre Lizenz verlieren ist irgendwie merkwürdig !:(


    Schade irgendwie !:(
     
  12. hey jungs, einfach schweizer prüfnummer rauf ist nicht... der artikel muss in 10facher ausführung einmal heiss gelagert werden, einmal geschüttelt, einmal transportiert werden usw. dann werden alle gezündet und bei allen muss das abbrandverhältnis gleich sein....usw.


    es sind ja nicht nur die 45mm sachen sondern komplett alles....

    tja Gesetze....
     
  13. Wie siehts mit den Raks aus und so?
    wie z.B. die Horrorknall oder Giga-knall (auf die ich mich besonders freue.

    guss
     
  14. wird ja beides in der schweiz hergestellt und hat auch eine zulassung bekommen............
     
  15. Hab mal irgendwo gehört, dass Zink Raketen auch nicht mehr erlaubt sind, weil die Antriebshülse aus Alu ist...
    Kann das sein? finde es voll schade, waren eine der besten Raketen hier...:(
     
  16. die waren in den letzen jahren nie erlaubt und hatten auch nie eine zulassung. nach meiner info


    genau die aluhülsen, das ist der grund...
     
  17. kann es sein das fast alles verboten wird wo es mal erlaubt war
     
  18. ???
    Welcher Grund ist (oder soll) das denn (sein)? Ohne Begründung kann man das ja noch weniger nachvollziehen.
     
  19. die alühülsen bleiben übrig und können aus 100m höhe dir auf dem kopf fallen...
     
  20. #20 Loriot, 3. Juli 2008
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2008
    Das finde ich bei den mittleren "Kanthölzern", welche bei den großen schweizer Raketen als Leitstäbe verwendet werden, immerhin eine interessante Begründung :) .
    Leider weiß ich auch keine triftige Begründung. Vielleicht ist es tatsächlich der Umweltgedanke, dass Alu in der Natur nicht schön ist. Wenn ich mich dunkel erinnere, war irgendwo aber auch mal zu lesen, dass die Alutreiber mit dem Austrittsloch des Treibstrahls "gefährlicher" als die präzise gepressten Papp-Treibsätze seien. Vielleicht weiss einer unser Pyros mit der Lizenz zum Herstellen mehr darüber?

    (Ich suche nochmal eine Runde, vielleicht finde ich den Beitrag, den ich dunkel in Erinnerung hatte, ncch wieder...)

    Tschüß
    Loriot

    P.S. Vielleicht wären die Alu-Treiber zugelassen, wenn die Frage "und wer hat's erfunden" anders beantwortet würde :) .
     
  21. Moin moin erstmal,
    ich meine irgentwann einmal gelesen zu haben,dass es mit der dortigen Tierwelt zusammenhängt.So sollen bei Raketen keine Teile mehr erlaubt sein , die aus Kunststoff oder Metall sind,da anscheinend die Kühe wohl alles auf den Wiesen/Alm fressen was schmackhaft ausschaut.Auch Raketenreste! Und damit Diese sich nicht verletzen,soll Pappe benutzt werden.
    Wäre zumindest eine Begründung:cool:
     
  22. Ja guten Tag zusammen,

    http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/d...chnik/merkblaetter/Pyrotechnik/kapitel_2.html
    um mal ein bisschen Aufklärungsarbeit zu leisten, Bitte Link betätigen.

    Da seht Ihr eine Einteilung der Klassen die es in der Schweiz gibt. Und Ihr könnt auch direkt die Bestimmungen, die ein jew. FWK erfüllen muss ersehen.
    Und da könnt Ihr auch sehen das weiterhin Bombenrohre zugelassen werden dürfen - bis Kal. 50 Die Fieste Mini heißt übrigens jetzt Bolero hat 49er Kaliber und dürfte auch so verkauft werden... wenn da jetzt nicht diese blöde Sache mit der Zulassung dazu käme. d.h. ab diesem Jahr darf nur noch FWK verkauft werden welche durch den WFD (ist sowas wie die Schweizer BAM) geprüft worden ist. Und das ist glaub ich nicht so einfach einen Solchen Test zu bestehen.


    Gruß
     
    jackov, Sindbad und unkrautEx gefällt das.
  23. Und nebenbei sind diese Angaben über die Kategorisierung weitgehend identisch mit der EN14035 ... welche man nicht kostenfrei im Netz findet :) .
    Gerade die hier diskutierten Rückfallstückmassen und Treibermaterialien von Raketen stimmen bis auf's Jota überein.


    LG
    Thomas
     
  24. Ja aber ein Unterschied gibt es,
    und zwar die NEM
    Batt.. bis 1000g
    das wird es so in der EN nicht geben (denk ich ?...)

    Gruß
     
  25. Alutreiber

    Da ich ein Raketenfreund bin zitiere ich mal frei aus dem Schweizer Sammelsurium:

    "Treiberhülsen
    Treiberhülsen aus Leichtmetall dürfen durch die Zerlegung der Rakete weder
    zerrissen noch zerlegt werden (gefährliche Splitter- und / oder scharfe Kanten
    bilden).
    Teile aus Kunststoff
    Teile aus Kunststoff dürfen durch die Zerlegung der Rakete keine gefährlichen
    Splitter und / oder scharfe Kanten bilden."

    Ist aus der letzten Fassung vom Januar 2008. Kann es sein, daß Alu-Treiber bis dato erlaubt waren? die NLE Champion - Serie gab es ja auch und da hat die Plastikhülle gefährlich zerlegt. Für die Zukunft braucht man sich aber wg. Zink-Raketen keine Illusionen zu machen im sogenannten Detailverkauf.
    Artikel der Kat. IV bedürfen dagegen keiner Zulassung und dürfen im Zuge einer Buchführung und Instruktion abgegeben werden. Leider gibt es in der Schweiz keine Raketen in Kat. IV... oder doch...?Vorhandene Restbestände aus Importen dürfen aber zeitlich unbegrenzt verkauft werden? Weiß da jemand genaues?

    vlg Reinhold
     
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