Bestimmung gesetzgebung in nachbarländern?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Matze85, 10. Oktober 2006.

  1. will demnächst urlaub in polen machen und da es jetzt schon feuerwerk dort drüben zu kauen gibt und ich dort ein paar baterien und raketen schiessen wollte, wollte ich euch fragen, ob jemand schonmal einer mittem im jahr feuerwerk in polen gekauft hat und auch am gleichen tag dort abgebrannt hat?
    ich hab zwar schon die gesetzgebung in nachbarländern gelesen, ich kann mir aber trotzdem nicht vorstellen, dass es dort keine probleme gibt[​IMG]
     
  2. In dem Fred steht es klar: vor dem Schießen bei der Polizei anfragen, ob es irgendwelche örtlichen Sonderregeln gibt.

    Außerdem: Polen = ADR 1.4G und 1.4S. Alles andere (insbes. die sog. Polenböller) ist auch dort nur mit Schein zu erhalten bzw. schlicht verboten. Die legalen Knallkörper sind aber auch sehr heftig und erfordern wesentlich mehr als die deutschen 8 m Sicherheitsabstand. Dies schreit förmlich nach elektrischer Zündung (der eigenen Gesundheit zuliebe).
     
  3. das ist schon klar das man die POLENBÖLLER nicht anfässt oder anfassen sollte!ich will lediglich ein paar batts und raks schiessen und nicht halb polen wegsprengen :)! oder haben es die raks und die batts auch in sich?
    aber ich glaube kaum das die örlich polizei dort deutsch versteht, oder?
     
  4. Einige sprechen etwas Deutsch oder Englisch und sobald sie verstehen was Du willst i.d.R. Euro :D

    Nein, war jetzt kein diskriminierender Witz: Ausstellung einer Sondergenehmigung zum Abbrennen von Feuerwerk: 35€ Ein beliebter Sport mit Touris :p
     
  5. Nachtrag: wie in jedem Land (auch D) sollte man tunlichst immer(!) den Grundstückseigentümer um Erlaubnis bitten.

    35 Euro sind immer noch billiger als manche deutsche Ausnahmegenehmigung ;) .

    Interessanter wäre noch der Tarif der Feuerwehr (nein, nicht Vitamin B oder 'Touristen-Steuer'). Wenn man für sich selbst zu dem Schluß kommt, ein wasserführendes Fahrzeug wäre sinnvoll...
     
  6. Eigentlich kostet es gar nichts, aber Nepp ist eine universelle Sprache.
     
  7. Zurück zu den knallern: Ich war dieses jahr in polen und auf einem markt habe ich mir ganz leicht corsairs kaufen können, die ungefähr so groß, wie ein schwärmer d waren
    (siehe feuerwerksvitrine) und die hatten es in sich ansonsten habe ich noch eine pfeifbatterie und eine batterie ähnlich den belis gekauft, aber mehr war im budget nich drinne.:DAber die sind echt leichtsinnig an einen 13jährigen sowas zu verkaufen.
     
  8. und die batterien hast du natürkich gleich dort abgebrant, nicht war:))?
    weil wenn nicht dann hast du eine straftat begangen!
    aber wenn du die sachen doch über die grenze bekommen hast, hast du nochmal schwein gehabt!!!
    trotzdem viel spas damit und sei vorsichtig!!!
     
  9. Vorallem weil vermutlich die Eltern mit eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen leben müssen...
     
  10. so sehe ich das genauso!
    aber wenn die eltern meinen das ihr 13 jähriges kind feuerwerk aus polen (was in deutschland auch schon gefählich ist, für einen 13 jahre alten kind), hut ab!
     
  11. aber nochmal auf das thema zurück zu kommen!
    hat schonmal einer in polen FW mittem im jahr gekauft und auch dort am gleichen tag dort abgebrannt???
     
  12. tachschen an alle feuerwerksfans!
    also ich hab es ausprobiert und es hat alles geklappt!
    hab mir nen bissle fw gekauft hab mich auf irgend son feld verzogen und die sau rausgelassen!
    war ein super gefühl mittem im jahr ganz legal feuerwerk zu schiessen!
    also wer es nicht mehr ausshält bis silvester, fährt nach polen und verkürzt sich einfach die zeit!
    liebe grüße dj-matti!
    aber nicht vergessen auch wenn die verlockung NOCH so groß ist,es darf nicht importiert werden!
    also immer schön drüben knallen!VIEL SPASS :)
     
  13. Hi @ all,

    will demnächst in Frankreich Urlaub machen. Nun wollte ich Fragen ob ich Klasse 1 also Jugendfeuerwerk mit nach Deutschland nehmen darf ?

    Gruß Chris.
     
  14. Nein, die Einfuhr pyrotechnischer Gegenstände ohne BAM Zulassung nach Deutschland ist verboten.
     
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