Handhabung & Technik Gleichzeitiges zünden von Raketen

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von speedmachine, 19. Dezember 2005.

  1. Stümmt - irgendwie ist das heute nicht mein Tag - ich hab mich in 2 Posts 2x geirrt,
    dass sind 100% Fehlquote, ich sollte doch jetzt besser ins Bett gehen :D
    Richtig heisst es: "Am äußersten Ende der Zündschnur entzünden." - Da sieht man aber
    doch, ich hab noch die "Feuerzeugmacke" :D :D :D

    Jetzt geh ich aber wirklich schnell ins Bett, bevor ich noch mehr Müll tippe :eek: :D

    Gruß
    Andy ;)
     
  2. ............und nicht vergessen - es gibt auch den "Ermessensspielraum" und den "Handlungsbedarf" unserer blauen / ehemals grünen Freunde von der exekutiven Staatsgewalt.

    Ich hatte schon genug von den Jungs an diversen Abbrennern - dann wird geduldig erklärt was da passiert - wozu die E-Zünder dienen, und wie das alles so funktioniert, wo man die Zündschnüre kaufen kann, wie man die benutzt, was die Alufolie soll, die Feuerlöscher , und die Brettchen und das Nagelbrett......

    Da wird dann auch schon mal ein Stückchen ZS als "Muster" abgeschnitten und mit gegeben...

    Wenn die OfA / Feuerwehrer und Polizisten zu dem Ergebniß kommen, das Feuerwerk sei sicher, interessiert es die, nach meiner Erfahrung (die beschränkt ist auf relativ "kleine" KL 2 Feuerwerke) überhaupt nicht WIE gezündet wird.




    .
     
  3. Hihi, ich behaupte nachwievor, solange nichts schiefgeht mag das so sein, jedoch bestehen gute Chancen das das im Krisenfalle gegen einen verwendet wird.

    Welchen Sinn sollte eine "Kleinste maximale Einheit" von 200 g machen, wenn man diese beliebig erhöhen kann, indem man mehrere Boxen verleitet?

    Meiner Meinung nach ist Verlängern oder Zünden nicht das Problem (sollte man aber vorher auch beim Amt belabern: Eine Stimme mehr, falls es zu Auseinandersetzungen kommen sollte). Der Gegenstand wird in seiner Eigenschaft nicht verändert....

    Hm, irgendwie ist das so eine "Wo fängt Leben an?"-Diskussion :D

    Vielleicht sollte man die Beim-Amt-Fragen-Variante bevorzugen, so hat man zumindest ein Statement von offizieller Seite.

    Hihihi, das tu ich nicht, jedoch koche ich auch nur mit dem selbigen ;)
    (Böse Zungen behaupten, ich könnte nichtmal schwimmen ;) )
     
  4. da widerspreche ICH ja gar nicht - und wenn ich drei Batts gleichzeitig zünde, die 10 m auseinander stehen, das wirst DU ja gar nicht meinen.

    Auch in einem großen KL IV Feuerwerk kann man nicht nach jedem Schuss stoppen - die Batts schiessen wohl schon noch fertig ;) oder?

    Aber die einige Male erwähnte fehlendde "Not-Aus" Funktion bei durchverleitetem (Kl II ) Feuerwerk, kann natürlich auch nur dann bemäkelt werden, wenn es sie nicht im normalen Rahmen gibt.

    Also Batterin schön einzeln zünden - wenn auch vielleicht 10 Stück gleichzeitig.

    Gibt es ein Problem, erfolgt natürlich die nächste Zündung nicht - also derselbe "Not-Aus" wie bei händischer Zündung.

    und der einzelne gezündete Effekt verlässt IMHO nicht den Rahmen der BAM Zulassung, wenn auch einige E-Zünder mehr durchgejagt werden, als es nötig wäre.
     
  5. Hm, was ist an der Aussage "Verleiten von Raketen ist (weggelassen da aus Kontext logisch: für Kl-2-Silvesterzündler) verboten ?"
    Wir können die Zündschnüre verlängern aber eben nicht mehrere Raketen verbinden. Das ist nach meinem Wissen Stand der Dinge ? Ich bin ja dafür, Verleiten zu erlauben
    Problematisch ist wie Sile schreibt, solange nix passiert ist alles okay. Wenn was passiert steht man im Regen.
     
  6. Seidenpapier zwischen die Litze und es ist kein Verleiten mehr.
    Meiner Meinung jedenfalls ;)
     
  7. ohne Worte :) :) :) :)
     
  8. Nun - genau hier ist doch die Gefahr gegeben.
    Du zündest (entweder weil Du sehr schnell bist oder weil Du 12 Helfer hast) viele Batterien gleichzeitig an... hetzt Deinem Schussplan hinterher... aus Zeitnot kann es dabei hektisch werden (z.B. die Rübe über ner Batterie oder Du schmeisst eine Batterie um usw..)
    Da hast Du keinen Notaus-Schalter

    Genausowenig wie wenn Du mit roter Litze 2 x 10 Batterien verbindest, ne lange Zündschnur dranmachst, diese anzündest und einmal gemütlich zündest (idealerweise diese eine Zündschnur elektrisch)

    Wenn Du Dir Mühe gibst, kannst Du dann 200 TDV auf Schlag zünden... die brennen alle solange wie wenn Du eine zündest, halt wesentlich eindrucksvoller

    In beiden Fällen wirst Du die 200g Satzmenge locker übertreffen... alles andere wäre
    Batterie hinstellen, anzünden... Effekt geniessen
    nächste Batterie hinstellen, anzünden... usw..

    Sobald Du mehr als 1 Batterie gleichzeitig abbrennst ist es schon essig mit den 200g Satzmenge.

    Wie gesagt, Otto-Normalzündler wird davon nicht betroffen sein. Der ambitionierte Hobbyzündler hingegen ist in den Arsch gekniffen.
    Entweder er macht nen Schein (damit ruft er als böser Konkurrent die Profis auf den Plan) oder er wird kriminell. Daher ja mein Vorschlag, ne Klasse-III so zu gestalten daß mehr Effekte gehen und Verleiten erlaubt ist ABER eben nicht 300er Bomben. Wobei diese sicherlich auch einige "Profis" nicht schiessen sollten(wenn man teilweise Berichte über mangelhafte Sicherheit bei "Profi-Feuerwerk" hier gelesen hat)

    In D fehlt einfach der Zwischenschritt... entweder nix oder alles. Aber eine Mittelstufe fehlt. Wer verantwortungsvoll und sicherheitsbewusst mit Feuerwerk umgeht (sicherheitsabstände, Standfestigkeit, Entsorgung, Behandlung von Fehlzündungen/Blindgängern usw...) sollte auch legal Raketen oder Batterien verlinken können.

    Gerade das Verlinken "zwingt" ja zur Planung und Vorbereitung. Ich hab es halt mit langer Litze gemacht... also 10 Batterien angezündet (einzeln), die aber auf einem Brett waren...durch die Zündschnurlänge kam es zum "Schlag".. aber verlinken wäre besser gewesen

    Dafür ist mir ne Rakete im Ständer ausgebrannt und ich war "dicht" dran... weil ich eben nicht verlinkt hatte sondern mit der Lötlampe "so viele Raketen wie möglich" zünden wollte (dennoch war ich 1,5m weg....ist auch nix passiert - bei meinen Batterien war ich 30 m weg !)
     
  9. @ unkrautEx ,- Du beschreibst letztlich nix anderes wie ich es auch getan habe..... denke es wird alles etwas unterschiedlich ausgelegt und wir hören hier viele wage Darstellungen verschiedener Leute. Wenn man bei entspechenden Stellen anruft ist das auch nicht anders,- rufe 5 an und Du hast 5 verschiedene Antworten...
    Und auch ich denke dass auch ein Scheininhaber einen Bamartikel nicht einfach verändern darf,- kann ja sein dass ich da falsch liege aber das habe ich mir schon anhören müssen,-
    Wenn man danach geht was auf denAnleitungen von Klasse 2 Sachen steht,- dann sollten viele von uns besser kuschen und sich ducken..........
     
  10. Hier geht gerade einiges durcheinander: Nicht das "mehrere Cakes hinstellen und anzünden" überschreitet die maximale Satzmenge. Die Satzmenge gilt immer nur für _einen_ pyrotechnischen Gegenstand. Das heisst: Wenn ich 2 Cakes mit je 199g Satzmenge hinstelle und anzünde (ohne das die verbunden sind) ist alles in Ordnung. Wenn ich allerdings zwei Gegenstände mit Litze verbinde, geht die Satzmenge hoch (aus zwei pyrotechnischen Gegenständen wird dann nämlich einer!) und das ganze verlässt den legalen Bereich.
    So lange man E-Zünder verwendet, werden die Effekte nicht zu einem neuen pyrotechnischen Effekt (da ein Kabel eben nicht unter das SprengG fällt) und alles ist in Ordnung. Egal ob das Sinn macht oder nicht, so ist eben die gesetzliche Regelung.

    - Tobi
     
  11. Wenn NUR die Satzmenge entscheidend ist, ob ein Verleiten zulässig ist, oder nicht...dann wäre ja z.B. das Verleiten von Gegenständen zulässig, solange die Gesamt-NEM von 200g nicht erreicht, respektive überschritten wird!
    Wären dann nur als Beispiel: (weil ich den Kellerkatalog online finden kann) 4 Sethos oder 3 Goldbombetten oder2 Lichterparaden oder auch 6-7 Supersilberkaskaden...bliebe immer noch unter 200g NEM, selbst wenn es als EIN Artikel zählen würde!

    Ist wirklich nur die Erhöhung der NEM entscheidend oder ists auch die Veränderung des Gegenstandes? Wenn nur die NEM zählt, dann wäre obiges erlaubt...wenn die Veränderung des Gegenstandes zählt, dann ist auch ein Anbringen von E-Zündern und/oder Litze verboten...was wir mal nicht hoffen wollen!
     
  12. Gut, die nächste Frage ist natürlich ob ein "neuer" Gegenstand mit diesen Eigenschaften (der ja entsteht) noch eine BAM-Zulassung hat. Meiner Meinung nach nicht..

    - Tobi
     
  13. Ich denke mal um diese ganzen "Wenn"s und "könnte" und "vielleicht" wirklich mal zu klären, hilft uns wohl nur die BAM selber, oder jemand der RICHTIG Ahnung vom Paragraphendschungel des SprengG und der diversen Verordnungen hat...
    Wenn man als Otto Normaluser bei der BAM mit ner Frage anrückt wird man gerne geflissentlich ignoriert hab ich so das Gefühl...war zumindest zweimal schon so...
    Vielleicht kann da mal jemand mit besseren Kontakten mal nach einer wirklich nachlesbaren Lösung/Erklärung fragen...was wir hier machen ist alles nur Spekulation und eigene Interpretation...
     
  14. Nö, kann ich so nicht bestätigen. Ich hab, nachdem Bürgeramt und Feuerwehr (in Hannover zuständig für Genehmigungen usw.) keine verbindliche Auskunft zu der Verwendung von elektrischen Anzündmitteln machen konnten hat mich der zuständige Mitarbeiter an einen Herren bei der BAM verwiesen. Meine Fragen wurde von diesem Mitarbeiter vollständig und freundlich beantwortet. (Und so haben am 31.12. auch einige hundert Anzünder ihr vorzeitiges Ende gefunden *g*)

    Gruß, Thomas
     
  15. Wohl auch nicht wirklich ... Matchbox hat da mal was zu geschrieben ...
    Es müßte sich wohl jemand mal selbst anzeigen ...
    Freiwillige ?

    LG
    Thomas
     
  16. OK,- da kann ich folgen: Wenn man mit Litze fest verbindet könnte man sagen es ist nun EIN Gegenstand.
    Nimmt man E-Zünder dann bleiben die Gegenstände getrennt was die Menge betrifft....
    Wer sagt denn dass ich Batts oder Raketen mit nem Feuerzeug anzünden muss,- man könnte ja auch Wunderkerzen, Zigarette usw nehmen,- oder auch E-Zünder. Was verbietet denn den Gebrauch von E-Zündern !!
    Und immer wieder ist für mich klar,- wenn man die Zündschnur der Batt noch nichtmal berührt dann kann ja keiner was dagegen haben.
    Wenns um derart penible Auslegungen geht dann ham wir alles ( oder viele ) zu Silvester ja schon Probleme wenn wir Batts oder Bombenrohre fächern oder die Füsse der Bombenrohre abmachen um sie in eigene Gestelle zu stellen usw.
    Denke wirklich dass es Auslegungssache ist
     
  17. Hey, keiner schlachtet mich ! :shocked:
    Bei diesen Metzgern bleibe ich. :p


    Hmm, dann muß ich wohl noch einen nachlegen :blintzel: ....
    Ich spiele hier mal DIE ROLLE des Provokateurs ...und hoffe auf euer Verständnis, dass ich mir keinen Zweitaccount zugelegt habe: :joh:
    Ich möchte, (Sile hatte gefragt) noch den Gedanken der "kleinesten teilbaren Einheit" erläutern:

    Damit der Gedanke einen Sinn macht muß ich leider etwas ausholen :( :( :

    2003. Mit dem 2.SprengÄndG wurde die Pyrowelt auf den Kopf gestellt. Weite Bereiche der rechtlichen Regelungen wurden nach fast 60 jahren Gleichstand im Handstreich geändert:
    Anzündmittel für jedermann !
    Wie immer bei solchen Gesetzesänderungen fällt es zunächst kaum auf, gerade wenn der Hammer irgendwo in einer Verordnung zum Gesetz steckt.
    Kaum einer konnte es glauben; sofort kamen Stimmen auf, wie:
    Kaufen ja, aber nicht Verwenden !
    Mittlerweile (und es hat Jahre gedauert) ist diese Aussage halbwegs :blintzel: vom Tisch, obwohl der Gesetzestext völlig eindeutig ist und das Wort "Verwenden" benutzt.
    Jahrzehntelang war das Verleiten Scheininhabern vorbehalten und die noch heute gebräuchlichen Argumente ("neuer Artikel", "Satzmenge", "Erlöschen der Zulasung") hatten Ihre Berechtigung.
    "Alle" wußten, was Sache ist und es gab nichts zu rütteln. Eben bis 2003.
    Richig realisiert haben diesen "Umsturz" die wenigsten:
    Behördenvertreter haben es versäumt, strittige Fragen offiziell zu klären; jeder wurschtelt mit ängstlichem Gewissen mit Halbwahrheiten "regional unterschiedlich" herum.
    Die "Scheinis" und Ausbilder haben kein ureigenes Interesse an der Klärung.
    Die BAM ist nicht zuständig. (Die prüft ja die Artikel _im Auftrag der Hersteller_ für den Hersteller_ und hat mit dem Endanwender nix am Hut)
    So guckt einer beim anderen ab oder beruft sich auf diesen - und man realisiert gar nicht, dass für die verwendeten Argumente die Grundlage weggebrochen ist.
    So wird beispielweise gerne angeführt, auf Erlaubnis/Befähigungsscheinen sei das Verleiten explizit als erlaubt aufgelistet ... - Und ? - nichts anderes als ein Überbleibsel; sei es aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit - was aber nicht im Umkehrschluß bedeuten kann, dass Berechtigte ohne diesen Zusatz, oder Nichtscheinis nicht Verleiten dürften.
    "Konservativ" ist da ein schwaches Wort.
    Anzündmittel sind legal zu Verwenden. Fakt. Verordnung. Gesetz.

    VÖLLIG wurscht, ob es man das nun "pyrotechnisches" Verleiten oder sonstwie (E-Verzündern) nennt.
    Der Endanwender braucht diesen Begriff gar nicht zu kennen.
    Die Zulassung der Nichtscheini-BAM-Nummern Artikel betrifft
    die Hersteller (Satzmassen, Zündverzögerungen, unzulässige Salzanteile) -
    und nicht das bestimmungsgemäße Verwenden durch den Silvester-oder Hobbyzündler!

    Unter welchen Vorraussetzungen die BAM die Nummern erteilt und was der Hersteller/Importeur erfüllen muß, spielt für den Endanwender keine Rolle.
    Er darf zünden, was eine Nummer hat: u.A. alle BAM-PI* , alle BAM-ZZP*, ZA*, ...
    Anzündmittel, Klasse I, Klasse 2, ... Hauptsache Nummer drauf - und gut ist.
    (Selbstverständlich sind die Gebrauchsanweisungen zu beachten.)

    SO, genug ausgeholt, genug provokative Thesen aufgestellt, jetzt zu Sile´s Frage:
    Ich stelle mir also vor, das "unbegrenzte Verleiten" (über die 200g hinaus) sei erlaubt, wie oben beschrieben.
    Könnte man dann alles "zusammenbinden", was man möchte, dann wäre es doch sicherer und schöner, wenn man keine zu großen Brocken zur Auswahl hat, die ja aufgrund des "Delaborierverbotes" (Bearbeiten und Herstellen als weiterhin erlaubnispflichtige Tätigkeiten) nicht weiter teilbar sind.
    Damit kann "die Kombination" (ich vermeide bewußt den Begriff "pyrot. Artikel/Gegenstand") immer nur in kleinen Schritten erweitert werden, was im Sinne aller Beteiligten ist.
    Genau in diesem Zusammenhang macht eine Satzmengenbegrenzung (gerade auch in Kombination mit generell zulässiger Verleitung als seit 2003 nicht mehr erlaubnisplflichtige Tätigkeit) durchaus Sinn.
    Entsteht wirklich ein neuer Gegenstand ?

    Als solcher würde er vielen tiefgreifenden Bestimmungen unterliegen, die ihn auch für Scheininhaber illegal machen würden, denn eine Zulassung in Klasse IV wird nicht "von allein" erhalten; auch hier müssen eindeutige Bestimmungen nachweislich erfüllt sein.
    Niemand käme auf die Idee, z.B. den Fortbestand einer positiv beschiedenen EG-Baumusterprüfung in Frage zu stellen, nachdem ein Großfeuerwerker ein Bündel Pyromumition und ne Schippe SP in einen Mörser gepackt hat.

    Die BAM prüft die Gegenstände zum Verkauf, zum in-Verkehr-bringen, bzw. zum Lagern: nach den Vorschriften und Regeln des Gesetzes.
    Dabei handelt es sich um einen Prüfvorgang, den der Hersteller/Importeur (nicht der Endanwender!) beantragt (Kosten) und benötigt, weil nur aufgrund dessen die Genehmigung zum freien Verkauf erfolgen kann.
    Verleite ich 2 Batts a 199g NEM ... habe ich 2 Batts mit a 199g NEM und ein Stück Anzündmittel dazwischen.
    Mehr nicht.
    Jede einzelne ist unverändert, der Unterschied besteht lediglich in einem Stückchen zugelassener Visko.
    Der "logische" Schluß, dass es sich nun einen "neuen" Gegenstand handelt und dieser nach der GesamtNEM zu beurteilen ist ... nicht wirklich stichhaltig. (und entbehrt nebenbei einer gesetzlichen Legitimation)
    Ich übertrage es zur Veranschaulichung auf das Beispiel mit dem Verzögern durch zugelassene Visko:
    Nicht nur die NEM, sondern auch die Verzögerung ist als Zulassungskriterium für die BAM-P- I/II/III festgelegt und bindend für den Gegenstand ZUR ZULASSUNG durch den Hersteller/Importeur und bindend dafür, dass diese Eigenschaften auch bei weitere Produktion /weiterem Import eingehalten werden.
    Bei Klasse II sind das zwischen 3,0 und 8,0s.
    Durch Anbringung eines fertig konfektionierten Viskostückes von 7 cm der BAM-ZZP-0016 addieren sich zu der BAM-geprüften Verzögerung nochmal 7s +/- 1s. Ruckzuck Klasse IV ?

    Mitnichten. Meiner Meinung nach darf der Gegenstand _vom Hersteller/Verkäufer_ so nicht Überlassen werden, aber der Verbraucher darf sehr wohl die zugelassene Visko bestimmungsgemäß verwenden.
    Wenn dabei die Testkriterien zwischen Händler/ Importeur und der BAM verloren gehen, hat das den Endverbraucher nicht zu jucken, da diese für ihn nicht relevant sind.
    Er achtet darauf, dass alles seine Nummer hat und fertig.
    Die Tatsache, das die Kontrollbehörden sträflich ihre Pflichten verletzen, indem sie den gesetzeswidrigen Überlassung von Anzündmitteln ohne Gebrauchsanweisung (entgegen SprengV 1 § 21 (4) Satz1) dulden, kann nicht dem kleinen Mann angelastet werden.
    Ganz im Gegenteil:
    Was soll den auf einem Anzündmittel als Gebrauchsanweisung stehen ?
    Na, nichts: Die Bezeichnung "An"-"zünd"-"mittel" sagt doch schon alles.
    Wäre das "zu" selbstverständlich ?
    "Selbstverständlich" in Sinne, dass man dem Otto-Normal-Verbraucher, auch ohne Schein so etwas wie logisches Denkvermögen unterstellt.

    In der Pyrotechnik ergibt sich nach dem SprengG die Zulässigkeit der Verwendung eines "Nichtscheinis" rein nach der Zulassungsnummer. Alle Bestandteile einer verleiteten Battkombi haben diese.
    Im Straßenverkehr darf ich auch einen 40 Tonner scheinlos fahren, solange er nicht schneller als 6 km/h kann.
    Analog kann ich einen zugelassenen PKW mit einer zugelassenen Anhängerkupplung an einen zugelassennen Anhänger koppeln:
    Die Forderung des Erkennens der (Gewichts-und Längen, Geschwindigkeits und ...) Limits geht aus den _nachgewiesenen_ Kenntnissen vor Antrag der Fahrerlaubnis hervor.
    Genau eine solche Erlaubnis, wenn auch in einem anderen Anwendungsbereich, brauche ich für zugelassenes FW nicht. Die erforderliche Fach- und Gesetzeskunde auch nicht.

    Die Tatsache, dass vor 2003 die Sache ganz anders aussah, macht es halt schwierig, es so zu verstehen.
    Ein kleines Beispiel -wie locker das SprengG sein kann- noch am Schluß:
    Einige pyrotechnische Gegenstände dürfen seit 2003 von Nichtscheinis bearbeitet werden.
    Wer lacht ?
    Oki, noch einen drauf:
    Mindestalter 14 Jahre.
    Oki, jetzt bin ich zu weit gegangen:
    Mit 14 muß Papa/ Mama es erlauben.
    Da glaubt es einer immernochnicht ?
    Lesen: SprengV 1 § 23 Abs. 3 Satz 1.



    LG

    Thomas
     
  18. Hihi.. ohne nachzusehen: Raketentreiber. Hab ich gestern noch rausgesucht :)
     
  19. Kleine Zwischenprovokation: Bei Regen sollten man keine Frischhaltefolie auf Batts machen,- könnte man als verdämmen bezeichnen,-sagt nun nicht: Oooooch die dünne Folie,- nene, denn wer ist berechtig das festzulegen obs erlaubt ist oder nicht ??? Wir nicht !!!
    Fächern van Batts: Ups da steht doch teilweise drauf ".... dass der Inhalt senkrecht nach oben austreten kann..
    Ecken der Füsse von Bombenrohren entfernen um sie in eigene Halterungen zwecks fächern zu setzen......Veränderung des Gegenstandes.....
    Also Leute man kann alles recht eng sehn und zerpflücken wenn man will.....
     
  20. Na ja, wenn man schon mit den Paragraphen anfängt ..
    Da in der Definition der Klasse-III (SprengV, Anlage 1, 3.3) Einzellteile definiert werden ("Einzelteile sind Bauteile, die für sich funktionsfähige pyrotechnische Gegenstände sind.") und dafür Grenzwerte definiert werden, in Klasse-II aber keine solchen genannt sind - allerhöchtens noch die Rede von "Kombinationen" mit einem maximalen Satz von 200g .. Nehme ich einfach mal an, dass streng genommen
    a) das Anbringen von Zündschnur / E-Zündern ohne Sprengkapsel legal
    b) das Verleiten illegal
    ist.
    Wie man jetzt das Sandpapier zwischen den Litzen definiert ... Wenn was passiert als Böse (alleine schon wegen der Versicherungsfrage) und wenn nichts passiert als normal - wie sonst?
    Aber ich bin kein Jurist - entsprechend ist meine Aussage mit Vorsicht zu genießen. Aber im Zweifelsfall gilt immer: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste und wenn was passier wird sch*** teuer...
    Hängt 1m Zündschnur dran, legt die Zündschnut bequem auf eine Unterlage, zündet sie nacheinander mit einem guten Feuerzeug - die Verzögerung ist länger (ihr könnt euch bequem entfernen), das ganze dürfte legal sein (IMHO zumindest) und sooo ein großer Unterschied zur Verleitung ist es auch nich' (da nicht direkt elektrisch gezündet werden kann - und die Verzögerung durch die Lunte an der Batterie unberechenbar ist ;-) ) (Zumindest für Klasse-II also bitte: Schlagt mich nicht ihr Klasse-IVer mit der Punktgenauen Zündung ;) )
     
  21. Die Folie verdämmt nix :D

    Die Eigenschaften des Gegenstandes werden nicht beeinflusst.

    Gut erkannt!

    Joa, es bleibt nur weitestgehend fraglich, ob man es zwingend drauf ankommen lassen muss...
     
  22. Die Frage ist jetzt vielleicht blöd ...
    Soweit ich weiß muss zu Silvester doch Klasse-IV auch bei der Behörde angekündigt werden, richtig oder falsch?
    Falls richtig: Wenn das Verleiten aus Klasse-II Klasse-IV macht .. müsste dann nicht jedes "verleitete Feuerwerk" angekündigt werden? Oder ist das Verleiten für Scheininhaber explizit erlaubt ohne an der Zulassung der Feuerwerkskörper etwas zu ändern?
    (Tut mir leid falls es schon geklärt wurde, dann hätte ich es nicht gefunden)
     
  23. @ Sile,- ich selber denke ja auch so. Aber der Ottonormalbürger ist ja nun mal nicht befugt darüber zu befinden was einen Effekt verändert oder nicht denn ihm würde die Sachkenntniss fehlen :blintzel:
    Wer definiert wann ein Effekt ( und dessen Wirkung ) verändert ist oder nicht ???
    Verdämmt ist verdämmt,- egal womit ( überspitzt gesehn )
    Wollte damit ja auch nur andeuten wie übertrieben penibel man sein kann wenn mans wirklich will......
    Ebenso wie das Fächern,-wenn auch dem Artikel z.B.steht dass er so aufgestellt werden muss dass die Ladung senkrecht noch oben austreten kann dann ist das ne klare Anweisung welche zu beachten ist. Wie bei anderen Dingen wie T1 ja auch. Wo ja auch immer drüber gestritten wird ob man Lyco auf nen Blitz machen darf oder nicht......
     
  24. Ist in der Tat schon ne Ermessensfrage, jedoch sollte man stets dran denken, daß das zu den Lasten des Zündlers ausgelegt werden könnte.

    Prinzipiell hast du recht. Ist richtig, müsste dann angezeigt werden.
     
  25. Auch wenn ich mit meiner Frage jetzt Gefahr laufe das die gelöscht wird:

    Habe ich das richtig verstanden: Verbunden werden darf nix, aber wenn da etwas Abstand zwischen brennenden Objekten ist und diese sich nich berühren sieht die die Sache schon etwas anders aus?


    Und zum Thema Frischhalte Folie auf Bat's - hab schonmal gelesen dass das einige als Nässeschutz einsetzen.
    Mich würde nur noch interessieren: Lasst ihr die drauf oder macht ihr die vorm anbrennen wieder runter?
     
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