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<p>[QUOTE="vb05, post: 301199, member: 5157"]Was genau meinst Du mit Anzünder? Die Brückenzünder, die ich im Beitrag schon mal verlinkt habe?</p><p> </p><p>A-Zünder; <a href="http://www.pyroland.de/product_info.php?cPath=25&products_id=773" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.pyroland.de/product_info.php?cPath=25&products_id=773" rel="nofollow">http://www.pyroland.de/product_info.php?cPath=25&products_id=773</a></p><p> </p><p>A und U stehen für die "Empfindlichkeit" - so dürfen A-Zünder z.B. bei 0,18A noch nicht auslösen und müssen spätestens bei 0,6A innerhalb von 10ms auslösen</p><p>Bei U zündern dürfen Sie bis 0,45A nicht auslösen (mehr gibt ein 9V Block meist eh schon nicht her) und müssen bis 1,3A ausgelöst haben...</p><p> </p><p>[code]private Veranstaltung - also nicht kommerziell oder? - je nachdem in welchen Bundesland du bist, gibts da in den Versammlungsstättenverordnungen verschiedene Regeln, wann man sowas anmelden muss (müsste) ;)</p><p>Aber wenn du für ein paar Freunde nen Traumstern anzündest..... [/code]</p><p> </p><p>Total privat.</p><p>Gibt es das tatsächlich, dass man für einen Traumstern eine Erlaubnis braucht?</p><p>Gilt das dann auch für das Restaurant, das auf dem Dessert eine Eisfontäne/Traumstern <a href="http://www.pyroweb.de/ShopArtikelDetails.php?UID=1245785328EC74F4CF3C9B026B283D6BF46A3C54D64A412CF093179&ItemSKU=w-5745" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.pyroweb.de/ShopArtikelDetails.php?UID=1245785328EC74F4CF3C9B026B283D6BF46A3C54D64A412CF093179&ItemSKU=w-5745" rel="nofollow">http://www.pyroweb.de/ShopArtikelDetails.php?UID=1245785328EC74F4CF3C9B026B283D6BF46A3C54D64A412CF093179&ItemSKU=w-5745</a> anzündet?[/quote]</p><p> </p><p>Naja, erstmal greift auch dort die Versammlungsstättenverordnung - allerdings steht da meistens drin, dass sie erst ab einer gewissen Raumgröße zum Tragen kommt (wobei da viele Gaststätten drüber liegen)..</p><p>Strenggenommen müsste das angemeldet werden, ja.. - also mit Brandschutzabnahme durch die Feuerwehr, Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behödre usw. usf[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="vb05, post: 301199, member: 5157"]Was genau meinst Du mit Anzünder? Die Brückenzünder, die ich im Beitrag schon mal verlinkt habe? A-Zünder; [URL]http://www.pyroland.de/product_info.php?cPath=25&products_id=773[/URL] A und U stehen für die "Empfindlichkeit" - so dürfen A-Zünder z.B. bei 0,18A noch nicht auslösen und müssen spätestens bei 0,6A innerhalb von 10ms auslösen Bei U zündern dürfen Sie bis 0,45A nicht auslösen (mehr gibt ein 9V Block meist eh schon nicht her) und müssen bis 1,3A ausgelöst haben... [code]private Veranstaltung - also nicht kommerziell oder? - je nachdem in welchen Bundesland du bist, gibts da in den Versammlungsstättenverordnungen verschiedene Regeln, wann man sowas anmelden muss (müsste) ;) Aber wenn du für ein paar Freunde nen Traumstern anzündest..... [/code] Total privat. Gibt es das tatsächlich, dass man für einen Traumstern eine Erlaubnis braucht? Gilt das dann auch für das Restaurant, das auf dem Dessert eine Eisfontäne/Traumstern [URL]http://www.pyroweb.de/ShopArtikelDetails.php?UID=1245785328EC74F4CF3C9B026B283D6BF46A3C54D64A412CF093179&ItemSKU=w-5745[/URL] anzündet?[/quote] Naja, erstmal greift auch dort die Versammlungsstättenverordnung - allerdings steht da meistens drin, dass sie erst ab einer gewissen Raumgröße zum Tragen kommt (wobei da viele Gaststätten drüber liegen).. Strenggenommen müsste das angemeldet werden, ja.. - also mit Brandschutzabnahme durch die Feuerwehr, Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behödre usw. usf[/QUOTE]
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