Sinnlos...wozu dann ein schwarzes Brett? Da würde ich schon mal nicht mehr einkaufen Aber generell sollte man wenn man es in Läden und Geschäften auslegt die Genehmigung des Eigentümers einholen...reicht ja mündlich. So hat man schon mal ein viel schlagkräftigeres Argument...kann ja auch sein das hier ein Mitarbeiter eigenmächtig handelt
Damit schließe ich das hier (vorerst) ab. Wer dennoch welche haben möchte kann sich aber gern noch melden. {} {} Selbstverständlich nur ein Dummy. {}
Ich gebe dem ein "Gefällt mir", weil ich die Idee an sich lustig finde und es unter normalen Umständen cool gefunden hätte. Das Symbol stimmt mich traurig.
Danke nochmal an Saul.Goodman! Hier bei uns waren die Flyer extrem hilfreich .... Damit wurde den ganzen Grünlingen der wind aus den Segeln genommen, und die positiv eingestellten Dorfbewohner in ihrer Meinung bestärkt Wir haben alle Flyer ausgegeben, und sie nochmal an der Dorf-Pinwand aufgehängt. {}
Hallo zusammen, hat irgendjemand einen ausdruckbaren Flyer zur Hand in welchem genau drinsteht dass von 31.12. bis 01.01. Feuerwerk gezündet werden darf? Meine Jungs hat ein sturzbesoffener Nachbar das letzte mal deswegen belästigt. Vielen Dank schon mal! Gipsi
Pauschalisieren kann man das nicht. In Berlin sind Knallkörper mit reiner Knallwirkung z.B. zur 18-07uhr erlaubt
Richtig. Viele Städte und Gemeinden haben ihre eigenen 'Knallzeiten' (was sie ja laut Gesetz festlegen dürfen). Und die sollte man tunlichst einhalten, wenn man Ärger vermeiden will! Also vorher informieren ist klug! Und ob es sinnvoll ist, schon am 31. um 0.00 Böller zu schmeißen... Naja...
Am besten im Voraus schriftlich eure örtliche Regelung beim Amt erfragen. Dann kannst du denen das zeigen wenn sie dir nicht glauben
Ob es da einen Flyer gibt weiß ich nicht. Man kann aber auf die 1. SprengV §23 Abs. 2 Verweisen. Bei irgendwelchen alkoholisierten oder grundsätzlich aggressiv auftretenden Personen hilft aber wahrscheinlich sowieso nichts. Und wenn es Einschränkungen geben sollte muss man sich bei der Gemeinde erkundigen. Denke aber das letzteres (noch) selten der Fall ist (zumindest sind mit nicht viele bekannt).
Schaut in das Amtsblatt eurer Stadt/Kreis/Gemeinde im Dezember, dort müssen eventuelle Einschränkungen (Ort, Zeit) vorher angekündigt werden. Steht dort nichts zum Thema Feuerwerk, dann gilt 1. SprengV §23 Abs. 2 ohne Einschränkungen.
Du musst aber trotzdem jedes Jahr mal reinschauen ob sich was verändert hat. Ansonsten: "(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben."
Druck dir die Seite aus und markiere die Stelle, habe ich auch so gemacht aber viel gebracht hat es nicht. Man war trotzdem der Meinung es wäre hier erst ab 22:00 erlaubt, ob ich einen 27er oder ähnliches habe und überhaupt kann man ja im Dorf etwas Rücksicht nehmen und für meine Schreckschuss brauche ich ja einen kleinen Waffenschein um überhaupt eine kaufen zu dürfen Selbst wenn man den Leuten schwarz auf weiß zeigt was man darf und was nicht wollen die dass nicht anerkennen.
Naja geht halt nicht pauschal, da Orte individuell Verbotszonen benennen und oder die Zeiten für ptGs mit ausschließlicher Knallwirkung beschränken können. Einen netten Hinweis darauf, dass man bei Bedarf doch bitte die staatlichen Ordnungshüter informieren möge, umdrehen, gehen, weitermachen.
Da er bei mir nicht seinen Willen nicht durchgesetzt bekommen hat hat er es dann mit Gewalt androhungen versucht Nachdem ich dann mal gefragt habe ob er ins Krankenhaus will, weil er dort landet wenn er sich nicht sofort von meinem Grundstück verpisst war er ganz schnell weg. Die Polizei sollte dann zu mir kommen und ich würde eine Anzeige bekommen da warte ich immer noch drauf.
Doch einfach mal das Handy mit laufen lassen und wenn man es gut hören kann den Spieß einfach mal umdrehen Punkt Ich würde mit der Nachbarschaft erst gar nicht so viel diskutieren, "ey das ist verboten" über welchen § des SprengG wollten Sie sich mit unterhalten? Ah okay schön Tag noch... Oder direkt keine Antwort geben... Hier bei mir ist es egal ob du am 30.12. 24Uhr direkt den 1. Los lässt oder erst am 31.12 morgens um 09Uhr es interessiert der Polizei, Stadt und gar die Nachbarn nicht. Ob es wirklich zwingend erforderlich ist direkt am 30.12 24Uhr einen los zu lassen denke ich muss man hier nicht diskutieren