Biete Gratis Flyer zur Aufklärung

Dieses Thema im Forum "Kleinanzeigen, Suchen, Tauschen, Verkaufen" wurde erstellt von Saul.Goodman, 11. November 2021.

  1. Sinnlos...wozu dann ein schwarzes Brett?
    Da würde ich schon mal nicht mehr einkaufen :p

    Aber generell sollte man wenn man es in Läden und Geschäften auslegt die Genehmigung des Eigentümers einholen...reicht ja mündlich.
    So hat man schon mal ein viel schlagkräftigeres Argument...kann ja auch sein das hier ein Mitarbeiter eigenmächtig handelt :sneaky:
     
  2. #102 Saul.Goodman, 3. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 3. Dezember 2021
    Damit schließe ich das hier (vorerst) ab.
    Wer dennoch welche haben möchte kann sich aber gern noch melden.

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    Selbstverständlich nur ein Dummy.

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  3. #Nyttårsaften1977# gefällt das.
  4. Danke nochmal an Saul.Goodman! Hier bei uns waren die Flyer extrem hilfreich .... Damit wurde den ganzen Grünlingen der wind aus den Segeln genommen, und die positiv eingestellten Dorfbewohner in ihrer Meinung bestärkt :love: Wir haben alle Flyer ausgegeben, und sie nochmal an der Dorf-Pinwand aufgehängt.
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  5. Hallo zusammen,

    hat irgendjemand einen ausdruckbaren Flyer zur Hand in welchem genau drinsteht dass von 31.12. bis 01.01. Feuerwerk gezündet werden darf?
    Meine Jungs hat ein sturzbesoffener Nachbar das letzte mal deswegen belästigt.

    Vielen Dank schon mal!
    Gipsi
     
  6. Pauschalisieren kann man das nicht. In Berlin sind Knallkörper mit reiner Knallwirkung z.B. zur 18-07uhr erlaubt
     
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  7. Richtig. Viele Städte und Gemeinden haben ihre eigenen 'Knallzeiten' (was sie ja laut Gesetz festlegen dürfen). Und die sollte man tunlichst einhalten, wenn man Ärger vermeiden will! Also vorher informieren ist klug! :rules:

    Und ob es sinnvoll ist, schon am 31. um 0.00 Böller zu schmeißen... Naja...
     
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  8. Hallo, bekommt man noch solche Flyer zum verteilen? lg
     
  9. Am besten im Voraus schriftlich eure örtliche Regelung beim Amt erfragen. Dann kannst du denen das zeigen wenn sie dir nicht glauben :)
     
  10. Ob es da einen Flyer gibt weiß ich nicht. Man kann aber auf die 1. SprengV §23 Abs. 2 Verweisen. Bei irgendwelchen alkoholisierten oder grundsätzlich aggressiv auftretenden Personen hilft aber wahrscheinlich sowieso nichts. Und wenn es Einschränkungen geben sollte muss man sich bei der Gemeinde erkundigen. Denke aber das letzteres (noch) selten der Fall ist (zumindest sind mit nicht viele bekannt).
     
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  11. Meine die von der ersten Seite
     
  12. Schaut in das Amtsblatt eurer Stadt/Kreis/Gemeinde im Dezember, dort müssen eventuelle Einschränkungen (Ort, Zeit) vorher angekündigt werden. Steht dort nichts zum Thema Feuerwerk, dann gilt 1. SprengV §23 Abs. 2 ohne Einschränkungen.
     
  13. Bei uns gibt es keine Einschränkungen, ich bräuchte nur etwas wo man gleich sieht was Sache ist.
     
  14. Du musst aber trotzdem jedes Jahr mal reinschauen ob sich was verändert hat.

    Ansonsten:
    "(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben."
     
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  15. Vielen Dank, das wäre schon okay. Ich dachte nur dass es etwas offizielles vom BVPK oder VPI gibt.
     
    T.o.1 gefällt das.
  16. Druck dir die Seite aus und markiere die Stelle, habe ich auch so gemacht aber viel gebracht hat es nicht.


    Man war trotzdem der Meinung es wäre hier erst ab 22:00 erlaubt, ob ich einen 27er oder ähnliches habe und überhaupt kann man ja im Dorf etwas Rücksicht nehmen und für meine Schreckschuss brauche ich ja einen kleinen Waffenschein um überhaupt eine kaufen zu dürfen :rofl:

    Selbst wenn man den Leuten schwarz auf weiß zeigt was man darf und was nicht wollen die dass nicht anerkennen.
     
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  17. Naja geht halt nicht pauschal, da Orte individuell Verbotszonen benennen und oder die Zeiten für ptGs mit ausschließlicher Knallwirkung beschränken können.
    Einen netten Hinweis darauf, dass man bei Bedarf doch bitte die staatlichen Ordnungshüter informieren möge, umdrehen, gehen, weitermachen.
     
  18. Da er bei mir nicht seinen Willen nicht durchgesetzt bekommen hat hat er es dann mit Gewalt androhungen versucht :rofl:
    Nachdem ich dann mal gefragt habe ob er ins Krankenhaus will, weil er dort landet wenn er sich nicht sofort von meinem Grundstück verpisst war er ganz schnell weg. Die Polizei sollte dann zu mir kommen und ich würde eine Anzeige bekommen :narr: da warte ich immer noch drauf.
     
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  19. Doch einfach mal das Handy mit laufen lassen und wenn man es gut hören kann den Spieß einfach mal umdrehen Punkt


    Ich würde mit der Nachbarschaft erst gar nicht so viel diskutieren, "ey das ist verboten" über welchen § des SprengG wollten Sie sich mit unterhalten? Ah okay schön Tag noch...

    Oder direkt keine Antwort geben...

    Hier bei mir ist es egal ob du am 30.12. 24Uhr direkt den 1. Los lässt oder erst am 31.12 morgens um 09Uhr es interessiert der Polizei, Stadt und gar die Nachbarn nicht. Ob es wirklich zwingend erforderlich ist direkt am 30.12 24Uhr einen los zu lassen denke ich muss man hier nicht diskutieren
     
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