Handhabung & Technik Große Probleme mit Nachbarn

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Pyroheart, 28. Dezember 2016.

  1. Vermutlich interpretierst du seine Intention richtig, dennoch hat er nicht klar zum Ausdruck gebracht, daß er dich gern noch weiter einschränken möchte. Vielleicht nimmst du mal frech an, er ist mit deiner selbstauferlegten Einschränkung nicht einverstanden und möchte gern, daß du bitte 48 Stunden durchballerst. ;)
    Mal im Ernst, gib ihm zu verstehen, wie das Verwendungsverbot bei Eurer Gemeinde geregelt ist und daß du dich für deine Nachbarn nun aus gutem Willen und reiner Nächstenliebe im Fröhnen dieses einmal im Jahr stattfindenden Brauchtums selbst einschränkst und außerdem auch noch so nett bist, ihnen mit einer Information vorab entgegen zu kommen, was du gar nicht mußt - und für dein Entgegenkommen wünschst du dir ein ebensolches von deinen Nachbarn. Sie sollten das wirklich mal honorieren :)

    p.s. und der billige Versuch, "im Namen einiger Nachbarn" hier seine Argumentation zu verstärken, zieht mal gar nicht. Falls ihr telefoniert, laß dir sämtliche Namen geben, für die er zu sprechen glaubt
     
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  2. Du musst ja auch nicht den Rest des Jahres mit diesen Nachbarn zusammen leben.
    Und glaube mir, auch nette Menschen überleben in dieser Gesellschaft.
     
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  3. Im Durchzug fahren. ;)
     
  4. Je älter ich werde, umso weniger rede ich in solchen Fällen. Einfach loslegen und machen,es ist alles legal. Je mehr Informationen oder gutgemeinte Hinweise Du im Vorfeld preisgibst umso mehr hat Dein Gegenüber Zeit, Gelegenheit, Potenzial und Stoff dagegen vorzugehen.Nicht reden,machen!

    "Man geht nicht zum Fürst, wenn man nicht gerufen wurde" lautet ein schönes Sprichwort.:blintzel:
     
  5. Und sollte die Polizei tatsächlich mal aufkreuzen müssen, dann fragt die Polizisten mal wie es in dem Fall aussieht mit Missbrauch von Notrufnummern!!! Könnte dann witzig werden für die Denunzianten! ;)
     
  6. Ich habe es mal Erlebt, da kam die Polizei hat sich dann nur mal nen paar sachen angeschaut pb es auch alles legales zeug ist und sind dann wieder abgebraust.
    Gesetz ist gesetz und wer sich dran hält, hat nichts zu berfürchten
     
  7. Am besten sind die, die DAS ganze Jahr nicht die Klappe aufbekommen aber an Silvester da können sie auf einmal Reden....

    Habt ihr Amtsblatt oder so? wo das Steht wegen den Zeiten?
    Am besten Ausdrucken und wenn einer kommt den Zettel in die Hand drücken!

    Ich diskutiere nicht mehr! Es wird geballert wann es eben erlaubt ist! Da is mir der Hund dann auch *******egal! (hab selber Haustiere)
     
    Gast 32822 gefällt das.
  8. Einfach sagen, dass das keine Frage sondern eine Mitteilung war...
     
    Koelner-Van gefällt das.
  9. Nur mal so als Hinweis: Die gesetzlichen Ruhezeiten gelten auch an Silvester und Neujahr. Nur in der Silvesternacht wird da ne Ausnahme gemacht.
     
    Mini Pyro gefällt das.
  10. Oder einfach nochmal einen neuen Brief schreiben.

    In dem Neuen entschuldigst Du Dich dafür das Du ihm die falsche Zeit mitgeteilt hast und dies hiermit richtigstellen möchtest.
    Die neue Zeit: 15.00Uhr bis 5.00Uhr morgens

    Bei weiteren Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Polizei ;).
     
    Gast 32822 und butterfly1 gefällt das.
  11. Vorschlag zur Güte: Vielleicht ist es dir möglich, die ein oder andere "Böllerrunde" einzubauen und mit etwas Zeug im Gepäck um die Häuser zu ziehen. In meinen Augen ist sein Text relativ anständig geschrieben, also solltest du mit einem freundlichen, aber bestimmenden Verhalten mehr erreichen als mit Provokation.

    Ggf. werden Spannungen schon gelöst, wenn du ihm erzählst, dass du a) legal b) ausgewählte und c) nicht nur laute Artikel zünden wirst.

    Viel Glück! Bei Sturheit sitzt du - zumindest an Silvester - am längeren Hebel. ;)
     
    maxvonbaden gefällt das.
  12. Ich finde das Verhalten des Nachbars auch lächerlich, aber trotzdem sollte man mal mit dem Irrglauben aufräumen, dass §23,2 Satz 2 SprengV erlaubt, von 0 Uhr am 31.12. bis zum 01.01. 24 Uhr zu ballern.
    Grundsätzlich gilt auch in diesem Zeitraum die den Lärmschutz betreffenden rechtlichen Vorschriften.
    In der Silvesternacht werden diese aber eher Lax gehandhabt und viele Gemeinden haben diese Ausnahme auch im Ortsrecht verankert.
     
  13. Auch ich habe Nachbarn. Ich feier zwar nicht zu Hause, aber wenn, dann würde ich exakt so handeln.
     
  14. Hatte ich auch Probleme mit Nachbarn, ohne ende.
    Vor allem wenn du nen bekloppten Alkoholiker dabei hast, der schimpft schon bei Klasse 1.

    Deswegen habe ich mich entschlossen dieses Jahr woanders zu feiern, nicht das ich mich nicht wehren könnte oder so aber es verdirbt einfach die Laune an diesem einen verkackten Tag im Jahr. :D
     
  15. Eines noch:

    Das WICHTIGSTE von allem, lasst Euch deswegen nicht die Vorfreude und die Freude selbst nehmen.

    Wir sind im Recht und brauchen uns für nichts rechtfertigen.

    Man nimmt das ganze Jahr über genug Rücksicht, an Silvester sind die Anderen dran.
     
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  16. stimmt so nicht , man darf am 31.12 und 01.01 ganztägig feuerwerk abbrennen , wenn die Gemeinde nichts anderes festlegt.
    in Berlin wird auch immer erzählt : Feuerwerk nur von 18-2 Uhr , grad mal auf der seite vom Bezirksamt Pankow geschaut , keine einschränkungen da .
    https://www.berlin.de/ba-pankow/pol...samt/service/genehmigte-feuerwerke-243453.php
     
    Twistone gefällt das.
  17. du darfst ganztägig Feuerwerk abbrennen, allerdings musst du außer in der Nacht vom 31. Auf den 1. Die Ruhezeiten beachten.

    Nicht störendes Leuchtfeuerwerk darfst du also die ganzen zwei Tage abbrennen, sehr laute und/oder sehr helle Artikel nur außerhalb der Ruhezeiten und innerhalb der eigentlichen Silvesternacht.
     
    motorbreath gefällt das.
  18. Genau das ist der Irrglaube. Da steht nichts von ganztägig. Hiermit ist nur gemeint, dass jeder ab 18 - unter Beachtung der gesetzlichen Ruhezeiten - Feuerwerk der Kat.2 abbrennen darf.

    Ich darf auch von Montag bis Samstag meinen Rasen mähen. Aber logischerweise nicht nachts um 3.
     
  19. Also ich hab eben nachdem ich die Beiträge hier gelesen habe, mal aus Neugier und weil ich es genau wissen wollte, bei der zuständigen Stelle unserer Stadt angerufen. Mir wurde dort ganz klar gesagt, dass es zumindest in meiner Stadt am 31.12 bzw. 01.01 GANZTÄGIG erlaubt ist, Feuerwerk der Kategorie 2 abzubrennen.
    Bei uns steht es sogar nochmal extra im Wochenblatt als Silvesterinformation für die Bürger geschrieben. ;)

    Edit: Ich gehe mal davon aus, dass diese Reglung für alle größeren Gemeinden und Städte gilt, außer es gibt explizit festgelegte Uhrzeiten die das Abbrennen von Feuerwerk an den beiden Tagen festlegen. Ich kann jedem nur empfehlen einfach mal bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzurufen und nachzufragen wenn man auf der sicheren Seite sein will.
     
  20. Also ich lese da nichts von ganztägig. Und ich nehme stark an, dass es auch genau so im Wochenblatt steht:

    http://www.frankenthal.de/sv_frankenthal/de/Homepage/Aktuelles/Presseservice/Pressearchiv/Dezember%202016/Verkauf%20und%20Abbrennen%20von%20Feuerwerksk%C3%B6rpern%20an%20Silvester/
     
  21. Dachte eigentlich auch, dass das Abbrennen am 31.12. und am 01.01. erlaubt ist. Natürlich mit evtl. vorhandenen, lokalen Einschränkungen. Vermutlich auch ein typisch deutsches Phänomen.

    Also ich hätte meinen Nachbarn nicht informiert. Höchstens wenn ich dieses Jahr eine Party bei mir feiern würde, hätte ich Ihn darüber in Kenntnis gesetzt.

    Nach dem Motto " Zur Information!"
     
  22. Es ist durchaus möglich das es Einschränkungen gibt, dies betrifft aber nur Feuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung. Hier mal ein Beispiel von unserem Amt

    Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung (Silvesterfeuerwerke) dürfen im Bereich der Hansestadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des Silvestertages, vom 31. Dezember 2015, bis 6 Uhr des Neujahrsmorgens, dem 1. Januar 2016, abgebrannt werden

    Soll heißen: ich kann 48h lang abbrennen, aber nur in dem genannten Zeitraum böllern. Das in klammern geschriebenene Silvesterfeuerwerke ist übrigens irreführend, machen die leider schon seit Jahren so. Das gehört eigentlich direkt hinter kat 2
     
  23. Das ist genau der passende Vergleich, allerdings ist es schon ganztägig erlaubt, da steht ja nnichts von eingeschränkten Uhrzeiten. Wenn du damit niemanden störst, darfst du auch am 31. um 0 Uhr oder am 1. um 23:59 F2 abbrennen, nur wirst du in nem Wohngebiet o.ä. immer jemanden stören.
    F1 darf man allerdings so weit ich weiß auch während der Ruhezeiten abbrennen, weil es per Definition nicht signifikant stört.
     
    motorbreath gefällt das.
  24. Dann rufst du am besten mal bei der Stadtverwaltung Frankenthal unter der Nummer 06233/89404 an und die freundlich Dame am Telefon (Frau Bettag) wird dir die selbe Information geben wie mir. :)

    Nur weil da nicht ausdrücklich steht GANZTÄGIG, bedeutet das nicht, dass es NICHT ganztägig erlaubt ist. Wenn dem so wäre, würde sicher auch eine Uhrzeit angegeben sein. Logischerweise... ^^
     
  25. Da wir immer auswärts feiern (nie in der Stadt, immer mit Übernachtung mit traditionieller Neujahrswanderung) informier ich mich natürlich. Und in Sachsen hab ich diesbezüglich Gott sei dank noch nie Einschränkungen erleben müssen. Selbst die dortigen Einwohner sind voll easy drauf, zumal denen der Silvestertourismus nur gut tun kann.
     
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