Indoor- und SFX habe ich die Rechtslage richtig verstanden?

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Funkenzüchter, 31. Oktober 2008.

  1. Hallo!

    wie ihr seht bin ich neu hier.
    Erstmal zu mir: 42 Jahre, Elektroniker, führe seit ca. 1 Jahr T1 Bühnenfeuerwerk durch.

    Zur Situation:

    Wir sind eine Partyband bei der ich die Pyrotechnik mache. Erstmal haben wir T1- natürlich im Rahmen der Vorschriften - benutzt, um herauszufinden, ob es den Musikern, Veranstaltern und Gästen gefällt. Das ist der Fall. Nun kostet das natürlich nicht gerade wenig, also wollen wir es nun sozusagen den Veranstaltern mit " anbieten ".

    Jetzt geht das rechtliche los: ( und da wollte ich wissen ob ich das alles richtig verstanden habe )

    Dass ich eine Lehrgang besuche scheint fast notwendig zu sein.
    Z.B. als Bedingung für eine Versicherung.

    Da wir dann Pyrotechnik anbieten, braucht die Firma ( Band ) einen 7er Schein. Und ich brauche einen 20er ( oder 27er ). Dann darf ich aber damit nichts verdienen.

    ODER die Band vermittelt nur und ich habe einen 7er und 20er und habe einen eigenen Betrieb. Darf die Band "nur vermitteln"?

    Wenn ich beides habe, dann muss ich das als Gewerbe anmelden. Oder geht es auch als Freiberuf? Zu was zählt "Pyrotechniker " eigentlich?

    Denn wenn es ein Gewerbe ist wird es steuerlich anders behandelt ( Gewerbesteuer, Handelkammer... ) und man hat das GAA am Hals.
    Allerdings kann man dann bei manchen zu Händlerpreisen einkaufen.

    Oder natürlich die etwas seltsamere Version: ich habe den 20er/27er, stelle aber meine ( Privat-)Rechnung an die Band als z.B. Musiker und das Wort "Pyro" taucht nirgends auf.

    Lagern und Transportieren sollte bei T1 und T2 kein Problem darstellen.

    Irgendwie scheint mir das Ganze einen riesen Schwanz hinter sich her zu ziehen.

    Kann mir jemand meine Auflistung hier bestätigen oder auch berichtigen?

    Vielen Dank schon mal!!!

    Ralf / Funkenzüchter
     
  2. Hallo Funkenzüchter (ein geiler Name :D )
    die Rechtslage hast Du schon erstmal richtig verstanden.
    Ohne einen Befähigungsschein darfst Du noch nicht mal T1 in einer Versammlungsstätte zünden und versichern tut's auch keiner.
    Entweder Ihr spielt nur noch vor weniger als 99 möglichen Zuschauern oder
    Du mußt das Geschäft in eine praktikable Form bringen. Die erste Frage ist dabei, wie umfänglich das Ganze ist? Um zum Karneval mal die Konfettikanone rechtlich sauber zu zünden oder jedes Wochenende 3 Muggen durchziehen und quasi davon leben macht schon einen erheblichen Unterschied.
    Wenn Du ohnehin als Freiberufler oder Gewerbetreibender verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben, macht eine Erweiterung des Gewerbes den Bock nun auch nicht fett.
    Nur um einmal im Jahr die Kanone auszulösen für mindestens 5 Jahre eine Steuererklärung zu machen, obwohl man sonst ohne diese Plage, mangels Sonderausgaben, ganz gut zurechtkommt, wäre vielleicht etwas hoch gegriffen. Ein § 27 könnte da passen und selbst wenn Dir jemand für Deine Verdienste mal ein Bier ausgibt, ist die Chance eine Anzeige zu fangen (mangels Gewinnerzielungsabsicht und Neider :p ) gering.
    Wenn Ihr natürlich außer Totensonntag jeden Tag spielt und ganz einträglich davon lebt, könnte die Band, die ja ohnehin steuerpflichtig ist, einen § 7 beantragen und Du bist der Befähigte nach § 20 und wirst über die Steuerkarte ordentlich abgerechnet. Die Band versichert Dein Tun und Dich.
    Oder Du eröffnest ein Gewerbe. Mit allem was dazugehört. Den Aufsichtsbehörden entgehst Du ohnehin nicht. Wer Theater und vergleichbare Versammlungsstätten abfackeln will, ist immer unter Aufsicht. ;)
    Von den Händlerpreisen solltest Du Dir auch nicht zuviel versprechen. Die realisieren sich in unserem Gewerbe eher über die Mengen als über einen Gewerbeschein. Und wenn Du Vorsteuerabzugsberechtigt bist mußt Du umgekehrt auch Umsatzsteuer abführen.
    Freiberufler sind Feuerwerker nicht. Aber wenn Du mit Deiner Funkenzüchterei soviel verdienst, daß Gewerbesteuer fällig wird, sag mir bitte bescheid. Ich sattle dann um....
    meint Raini
     
    sukopyro05 und Pyro gefällt das.
  3. Danke erstmal!

    Also von mir hat noch niemand einen Schein für T1 verlangt, denke das liegt an der VO die in jedem Bundesland etrwas verschieden ist. Ich bin in Baden-Würtemberg.
    Auftritte haben wir ca. 50 im Jahr, bei ca. 25-30 darf ich Pyro verwenden, teilweise geht es eben gar nicht - sei es wegen generellem Verbot der Stadt oder weil die Bühne zu klein ist ( Sicherheitsabstände ) oder die Halle zu klein ( Rauchabzug ).
    Ausserdem habe ich einen Tontechniker und einen Veranstaltungtechniker an der Hand die auch mal einen mit einem Schein brauchen können.
    Wenn ich das als Gewerbe anmelde, dann bleibt es vermutlich innerhalb der Kleinunternehmerregelung und ist somit ( relativ) einfach mit Steuer usw.
    Die Brüder und Schwestern vom FA habe ich eh am Hals wegen vermietetem Wohneigentum.
    Nun noch ein paar Fragen:
    Angenommen ich habe alles ordentlich als Gewerbe angemeldet.
    Wenn die Band als Firma "Pyro" mit anbietet und ich es dann durchführe ( also die Band den Auftrag an mich weitervermittelt ), braucht die Band dann einen 7er? Oder darf das Wort Pyro in den Verträgen nicht auftauchen?
    Wenn ich selbst einen 7er / 20er habe, muss ich es dann zwingend als Gewerbe anmelden? Oder geht es zum Anfang auch so - um mal zu sehen wie es läuft?

    Vielen Dank nochmal!!
    Funkenzüchter
     
  4. Diese 3 Beiträge in Sachen Umgangston, Aussagekraft und Fachkompetenz entschädigen für 1000 andere !

    Danke an Raini und Funkenzüchter=wirklich ein geiler Name zeigt von hoher Kreativität.
     
  5. §7 braucht immer die ausführende, pyrotechnische Firma (nicht der Auftraggeber), §20 die verantwortliche Person.
    Also §7 entweder die Band oder Du, wenn der Auftrag an dich weitergereicht wird. Im letzteren Fall haftest Du mit Deinem Vermögen für alle Schäden, die entstehen können, sonst die Band, sofern keine grobe Fahrlässigkeit von dir als verantwortliche Person vorliegt.

    Ja, da der §7 generell nur an Firmen geht. Privat §27 (generell ohne Gewinnabsicht), in Deinem Fall wohl nicht zutreffend. Ich würde die Variante §7 Band, §20 Du bevorzugen. Dann wird die Abrechnung viel einfacher. Später kannst Du jederzeit auch selbst den 7er beantragen, wenn nötig.

    Wenn in Verträgen "Pyrotechnik" nicht auftaucht, bekommst Du im Schadensfall mächtig Ärger. Macht definitiv gar keinen Sinn. Das GAA muss sowieso immer alles Freigeben (VStättV)

    Das ist auch immer sehr hilfreich:
    http://www.feuerwehr.muenchen.de/bd50vorb/b57downl/Pyrotech.pdf
     
  6. ....ich in diesem Fall nicht. Die Zuverlässigkeit der Band müßte extra überprüft werden außerdem berechnen die meisten Ämter für §§ 7 und 20 in Personalunion nur einmal Gebühren. Und der Funkenzüchter begibt sich unnützerweise in ein gewisse Abhänigkeit von der Band. Ich persönlich würde mich für die nächste Tarifverhandlung nicht freiwillig an den kürzeren Hebel setzen. ;)
    Diese Variante würde bloß Sinn machen, wenn er vom "Stillen Teilhaber" nicht belästigt werden möchte wegen seiner kleinen Züchterei. Aber da Ihn die Brüder und Schwestern ohnehin am Wadenbein haben......
    Sein Steuerberater wird ihn da im Detail besser beraten als wir das hier können und dürfen und SprengG mäßig ist er doch schon besser informiert als mancher Altforianer hier :p

    Ist wie mit dem Autofahren: Von mir wollte auch schon etliche Jahre niemand einen Führerschein sehen....

    meint Raini
     
  7. Sicher ein Argument, aber: Den 7er zahlt eh die Band, nicht der Funkenzüchter und die Abhängigkeit besteht auch, da er der einzigste mit Fachkunde ist. Der 7er alleine bringt ja nichts. Also spart er sogar Geld. Wenn noch ein zweiter die Prüfung macht, könnte er sogar mal im Urlaub oder bei Krankheit etc. Vertreten werden.

    Mir wäre definitiv das Haftungsrisiko wichtiger, wie die Zweifuffzig, die man der Band spart (wird ja eh abgesetzt). Außerdem lässt sich die Versicherung auch besser in die Bandversicherung integrieren wie rein Pyrotechnik für die Privatfirma. Bei letzterem ist die Versicherung teurer, da nicht auf reine Band-Tätigkeit beschränkt. Wenn man mit den Mitgliedern der Band nicht klarkommt, sollte man eh wechseln. Aber als Musiker ist die Pyro sowieso Nebensache und ich denke, das ist sowieso Teamarbeit. Wer da ans "Gehalt" und "Gehaltsverhandlungen" denkt, macht eh was falsch, da die Musik im Vordergrund steht. Alles hat Vor- und Nachteile, eben Ansichtssache.

    Aber diese Details kann man auch klären, wenn man die Fachkunde nachgewiesen hat. Das GAA kann sicherlich bei Antragsstellung auch noch eine Empfehlung abgeben. Aber die Laufenden Kosten für beide Varianten sollte man vorab abklären, kommt ja doch einiges zusammen (Versicherung, IHK-Beiträge, Steuerberater und der Mehraufwand für die monatliche Vorsteueranmeldung), die Kosten der Band für den 7er sind einmalig und muss nicht regelmäßig verlängert werden. Versicherung, Steuer etc. wird eh schon gemacht...

    Tja, das spricht natürlich für eine eigene Firma. Einfach GAA fragen, was jede Variante etwa kostet und sich dann entscheiden. Genug Infos für das Für und Wider hast Du ja nun.
     
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