Hallo, Da ich neu bin, stell ich mich höflicherweise erst einmal ein wenig vor, bevor ich zu meiner eigentlichen Frage komme. Wer nichts zur meiner Person wissen will kann das folgende gerne auch überspringen und gleich zur 2. Ich bin 26, Männlich, gelernter Elektroniker in der 2. Generation. Ich bin schon immer ein Fan der Pyrotechnik gewesen, von der Wunderkerze bis zum Großfeuerwerk fasziniert sie mich schon seit jeher. Die ersten pyrotechnischen Erfahrungen machte ich und mein Kumpel als Jugendlicher (ca 14) mit Kleinfeuerwerk beim Gestalten von Spezialeffekten in unseren Kurzfilmen. (Er ist übrigens Mediengestalter geworden). Einer der wichtigsten Erfahrungen die ich machte war, dass man eine Pyrotechnische Ausbildung braucht, um übers Internet einen Blutbeutel+Knallsatz bestellen zu dürfen. Zumindest sagte mir das meine Mutter, nachdem die Rückfrage des Lieferanten per Telefon kam Eines meiner Ziele ist es also irgendwann eine Pyrotechnische Ausbildung zu machen, sobald ich die Zeit und das nötige Kleingeld übrig habe. Bis es einmal soweit ist, begnüge ich mich mit dem jährlichen Silvesterfeuerwerk und übers Jahr mit elektronischen Basteleien, wie Teslaspulen u.v.m. was Außergewöhnlich leuchtet Nun Kommen Wir zum eigentlichen Thema. Ich habe mich zwar schon in das Thema Pyrotechnik eingelesen und habe auch ein paar interessante Threads gefunden, bin aber in einem Punkt etwas unsicher, also bitte seit Lieb zu mir Und zwar geht es um die Genehmigung zum Abbrennen für ein Feuerwerk der Klasse 3 oder 4 in Deutschland. Gehen wir mal davon aus, dass ich die Erlaubnis nach §27 SprengG zum abbrennen von Feuerwerke als Hobby Feuerwerker habe. Müsste man dafür auch an Silvester eine Genehmigung einholen, oder ist das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester generell bzw. nur in einem gewissen rahmen gestattet ? Ich danke schon mal im voraus für eure Antwort und eure Aufmerksamkeit Grüße Jay
Hallo Jay, willkommen hier im Forum. Die Erlaubnis nach § 27 berechtigt Dich nicht zum Abbrennen von Kat. 4, da die erforderliche Sachkunde nicht gegeben ist. Dazu benötigts Du den Befähigungsschein nach § 20. Wenn Du schon einen solchen Schein hast, trägt Dir die Behörde auch die Verwendung von den in Deiner Befähigung eingetragenen Artikeln ein.
Servus... Hallo erst mal. Kat 3 wird im Endeffekt gehandhabt wie Kat 2, mit anderen Sicherheitsabständen. Kat 4 ist ein Grossfeuerwerk und ist immer anzuzeigen sowie alle Sicherheitsabstände etc einzuhalten, auch an Silvester.
Noch mal komprimiert, bitte korrigiert mich wenn meine einfache Sichtweise falsch ist: Erlaubnis §7 - Du darfst das eingetragene einkaufen, handeln, ... Befähigung §20 - Du darfst das eingetragene verarbeiten und abbrennen (Fachkundenachweis nötig) ?! §27 - Kombi aus beidem für den privaten nicht gewerblichen Bereich, wo das eingetragen ist was du eben darfst. Geht auch für Kat 4, aber du brauchst auch hier die Sachkunde, dafür kommst du je nach Amt um die beim §7 notwendige Versicherung drumherum, da nur privat. Wobei die Befähigung kann auch in die Erlaubnis eingetragen werden, dann darfst du aber Deine "Fähigkeiten" nur für diese (Deine)Erlaubnis nutzen, nicht für andere §7 Erlaubnisinhaber. Carsten
Hi, um zur originalen Frage zurück zu kehren: Du darfst mit dem 27er Kat4 abbrennen wenn du vorher die Fachkunde dafür nachgewiesen hast, ja. Das wird dann je nach Amt mit in den 27er geschrieben oder du bekommst separat einen 20er dazu, wo die Fachkunde drin steht. Ich kenne eigentlich eher die Variante, dass die Verwendung im 27er enthalten ist, da du ja (weil unentgeltlich) sowieso in 99% der Fälle selber machen wirst Wobei es sicher nicht schadet einen 20er zu beantragen damit man auch für andere raus fahren kann. Mit dem 27er musst du das Feuerwerk, wie auch beim 7er, nur anzeigen. Der 27er ist auch eine Erlaubnis und deshalb ist das Feuerwerk auch nur anzuzeigen (§23 Abs 2 1. SprengV). Die Behörde hat in dem Fall aber einen viel größeren Spielraum, das Feuerwerk zu untersagen weil du nicht mit dem relativ scharfen Schwert des Grundrechts auf freie Berufsausübung argumentieren kannst wenn sie dir was verbieten wollen - denn du darfst ja nichts verdienen. Gruß, Tobi
Danke für die korrekte Beantwortung HSE. Auch an Silvester ist ein Feuerwerk der Kl 3 und 4 anzuzeigen. Es gibt zwar Gegenden mit Leuten die das nicht interessiert und die dann "einfach so" die Sachen zünden aber nunja..... Laut Gesetz ist die Verwedung von Kat 2 am 31.12. und 1.1. gestattet, die Verwendung von Kat 3 und 4 immer anzuzeigen.