In der Sprengtechnik kenne ich persönlich keine Firma, die ihre Sprenghelfer nicht angemeldet und über die BG versichert hat. Bei den Pyros sieht das scheinbar ein wenig anders aus. Da scheint für einige die Unfallversicherung ein Fremdwort zu sein. Und wer seine Helfer mit schon versteuertem Geld (privat) "schwarz" bezahlt, ist ein miserabler Kaufmann.
Ganz gut auf dem Punkt bring es ja diese Seite http://www.fire-ice-and-magic.de/ueber-uns/traumberuf-pyrotechniker/
Das Thema Versicherung_: ich habe mich da mal schlau gemacht als 27er (also wenn ich privat Feuerwerk abbrenne, einen Helfer brauch ich ja auch) Die Aussage der Versicherung war, dass mein Helfer mitversichert sei. Immer. Rückfrage, ob dies auch bei dem gewerblichen Aspekt so sei (7er/20er), - ja, auch da sei der Helfer über die Versicherung des Pyrotechnikers mitversichert. Das habe ich schriftlich, daher reicht mir dies (weil ich keinen Bock habe im Fall eines Unfalls die Behandlungskosten für einen Helfer privat bezahlen zu müssen bzw. nicht bezahlen zu können! Ein Hobby darf nie die Existenz zerstören können. Abgesehen davon, dass dann ja ein Mensch verletzt worden wäre!) PS: tolles Thema!
Ich denke, dass der Helfer als "Erfüllungsgehilfe" bei einem Schadensfall über die Haftpflichtversicherung des Erlaubnisscheininhabers versichert ist.
Und bei einem Unfall mit einer Verletzung des Helfers? Tritt da die BG für die Behandlungskosten ein?
Siehe meinen Beitrag von gestern 23:12 Uhr. Ist der Helfer gemeldet / versichert, werden alle mit dem Unfall / der Verletzung entstehenden Kosten inklusive Anschlussheilbehandlung oder Reha, sowie eventuelle Lohnfortzahlungen von der BG übernommen.
Und dabei muss man wohl "bei der BG (an)gemeldet" fett unterstreichen. Das machen wahrscheinlich nicht viele Pyros mit ihren Hefern. :joh:
Also nochmals, ich hatte angefragt wie über meine Versicherung (kombinierte Unfall/Haftpflichtversicherung) ein Helfer von mir abgesichert sei. Die Antwort: Wenn ich einen Helfer habe, wir brennen ein Feuerwerk ab und er wird verletzt oder richtet Sach/Personenschaden an ist bis zur Summe X (aus dem Kopf 3 Mio Euro, oder waren es 4,5 Mio?) der Schaden gedeckt. Warum? Weil er ja als Helfer ausführendes willenloses Organ meiner Verantwortung ist - wie ein sehr geschätzter erfahrener Pyrotechniker mir in Siegen erklärt hat Daher - wenn er was kaputt macht ist es so wie wenn ich es kaputt gemacht habe. Ergo - versichert.
DAS muß man zumindest für Österreich um eine Spur anders sehen. Versichert ist eigentlich nicht die Person, sondern das Ereignis.
Das gibt es in Deutschland übrigens auch. Heißt dann "Veranstaltungsversicherung" oder "Veranstaltungshaftpflicht". Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster (habe noch nie eine abgeschlossen und nicht weiter recherchiert), aber ich denke, da kann man auch Feuerwerke mit versichern lassen. Ist hier aber sicher unnötig, wenn der Pyro schließlich schon entsprechende Versicherungen abgeschlossen hat. Vielleicht ist es eher für das Nachbarschaftsfest interessant, wo Kat2 mit AG geschossen wird und keiner Feuerwerk in seiner Haftpflicht mit abgedeckt hat oder irgendwie so ähnlich.
Genau, das gibt es in Österreich und mit dieser Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist ein Feuerwerk mitversichert,egal welche Kat. Bei uns werden nur Unterschiede in der "Preiskategorie" gemacht. Deswegen kosten die meisten Feuerwerke auch weniger als €1.000.- Beispiel: Eine Freiwillige Feuerwehr macht ihr jährliches FF-FEST und lässt es Haftpflichtversichern -MIT Feuerwerk. Mit dieser Polizze und dem anderen Kram geht man dann zur BH. Somit kostet die Versicherung nix extra, man hat sich ca. € 75.-- erspart.