Besucher Helfertätigkeit gesetzliche Regelung

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Key, 15. August 2018.

  1. Hallo liebe Kollegen. Hat jemand ne Idee, ob und wenn ja wo die Helfertätigkeit vom Gesetzgeber geregelt ist?
    Die Firma, bei der ich seit über einem Jahr bei Feuerwerken eingesetzt bin stellt die Helferscheine wie mir scheint ein bisschen willkürlich aus. Nach dem Motto: Hast Du Dich unserer Meinung nach zu blöd angestellt, bekommst Du für das Feuerwerk keinen Schein.
    Das ist mir zwar nicht direkt passiert, könnte mir aber passieren.
    Die Firma hat mich im letzten und in diesem Jahr oft eingesetzt, mittlerweile habe ich an die 26 Feuerwerke beieinander. Die handhaben das so, dass sie einen erst dann zum Lehrgang anmelden, wenn sie einen für gut genug halten.
    Theoretisch haben die unter solchen Umständen eine kostenlose Arbeitskraft auf unbestimmte Zeit.
     
  2. Das ist natürlich immer so eine Sache. Schwarze Schafe gibt es leider immer, egal wo. Wie schätzt Du Dich ein ? Fühlst Du Dich dort gut aufgehoben?
    Als Außenstehender schwierig einzuschätzen.
     
  3. Du must ja nicht zwangsläufig deinen Lehrgang über die Firma machen wollen bei welchen du die Helferscheine gemacht hast.
    Im übrigen halte ich es für legitim den jeweiligen Helferschein direkt nach jedem Feuerwerk einzufordern für welches der Schein eben vereinbart wurde. Hier kann die entsprechenden Firma auch vorab schon klären ob ein Feuerwerk z.B. überhaupt Lehrwürdig ist.
    Im übrigen müßte es bei der entsprechenden Firma eine Dokumentaion über die jeweils mitwirkenden Personen der einzelnen Feuerwerke und dem Umfang des Feuerwekrs geben. Üblicherweise sollten sich alle Helfer vor dem Feuerwerk dort auch zu verewigen. Ich halte es für eine gutes Recht der Helfer hier auf Nachfrage eine Kopie zu bekommen.
     
  4. Schau mal in §35 Abs.1 Satz 2u.3 der 1.SprengV
    Wenn du das Gefühl hast ungerecht behandelt zu werden suche einfach mal das Gespräch. Es gibt in der Tat Leute (nicht persönlich nehmen) bei denen ich auch nach 26 Feuerwerken Bauchschmerzen hätte sie zum Lehrgang zu schicken. Hat er aber eine typische "wichtige" zum Ausbildungsziel führende Tätigkeit erfüllt bekommt der Helfer egal ob ich ihn mag oder nicht mag seinen Stempel. Übrigens benötigst du nur noch 20 Helferscheine für den Lehrgang zum Großfeuerwerker.
     
  5. Hallo an alle und danke für Eure guten und sehr hilfreichen Gedanken.
    Mir ist klar, dass nicht jeder Feuerwerker werden sollte. Es gibt ja auch schon sehr viele. Mich persönlich interessiert ja gar nicht so sehr der Aufbau und das Wegballern von Grossfeuerwerken.
    Eher die Herstellung und das Design von kleineren Feuerwerksgegenständen.
    Eine entsprechende Prüfung habe ich vor einigen Jahren in der Sprengschule Dresden erfolgreich absolviert.
    Ist nur anscheinend sehr kompliziert , eine entsprechende Tätigkeit zu finden, die zu unserer strengen Rechtsprechung passt.
    Na, ich überlege mir, ob und wie es für mich jetzt weiter geht.
     
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