Pyrotechniker Herstellerschein machen

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Shellfanatic, 21. Juli 2013.

  1. Hallo Shellfanatic!

    Nochmals zum Erzeugergewerbe in Ö.
    Da gibt’s bei uns die Pyrotechnikunternehmen-Verordnung, BGBl. II Nr. 43/2003 (abrufbar online im Rechtsinformationssystem – RIS - des Bundeskanzleramtes), in der die fachlichen Voraussetzungen für das Pyrotechnik-Erzeugergewerbe genau definiert sind; das sind folgende Belege für die fachliche Qualifikation (wörtlicher Auszug):

    1. Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss der Studienrichtung Chemie oder der Studienrichtung Technische Chemie oder eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges oder

    2. Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule oder deren Sonderformen mit Schwerpunktsetzung im Unterrichtsgegenstand Chemie oder technische Chemie oder

    3. Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule mit Schwerpunktsetzung im Unterrichtsgegenstand Chemie oder technische Chemie oder

    4. Zeugnisse über eine ununterbrochene sechsjährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger oder als Betriebsleiter oder

    5. Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn für die betreffende Tätigkeit eine vorherige Ausbildung wie in Z 1, 2 oder 3, sofern die gesamte Ausbildung eine mindestens dreijährige Dauer hatte, oder eine vorherige mindestens dreijährige Ausbildung mit vergleichbarer Schwerpunktsetzung nachgewiesen wird, oder

    6. Zeugnisse über eine ununterbrochene vierjährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn für die betreffende Tätigkeit eine vorherige Ausbildung wie in Z 1, 2 oder 3, sofern die gesamte Ausbildung eine mindestens zweijährige Dauer hatte, oder eine vorherige mindestens zweijährige Ausbildung mit vergleichbarer Schwerpunktsetzung nachgewiesen wird, oder

    7. Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger, wenn für die betreffende Tätigkeit eine mindestens fünfjährige einschlägige Tätigkeit als Unselbstständiger nachgewiesen wird, oder

    8. Zeugnisse über eine ununterbrochene fünfjährige fachspezifische Tätigkeit in leitender Stellung, davon eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit technischen Aufgaben und mit der Verantwortung für mindestens eine Abteilung des Unternehmens, wenn für die betreffende Tätigkeit eine vorherige Ausbildung wie in Z 1, 2 oder 3, sofern die gesamte Ausbildung eine mindestens dreijährige Dauer hatte, oder eine vorherige mindestens dreijährige Ausbildung mit vergleichbarer Schwerpunktsetzung nachgewiesen wird. [Zitat-Ende]

    Wenn du eine der Voraussetzungen davon erfüllst, kannst du bei Gewerbebehörde das Gewerbe für Erzeuger anmelden (mit all der hier schon erwähnten Begleitmusik wie Betriebsstättengenehmigung, etc.). Die Ziffern 1-3 regeln die Qualifikationen nur durch die Ausbildung, die restlichen die Quali. mit Erwerb einer einschlägigen Berufspraxis (aber auch mit vorheriger Ausbildung!!!).

    Vielleicht noch etwas: ich lese in der Verordnung nichts von ein paar Wochen „Herstellerkurs“ bei einer privaten Ausbildungseinrichtung…! Und die Begriffe Fachhochschul-Studiengang, berufsbildenden mittlere und höhere Schule (Zi. 1 – 3) sind in Österr. gesetzlich auch geregelt, da fällt eine Pyrotechnikausbildungseinrichtung leider nicht hinein. Wenn auch die Ausbildung dort vielleicht ein guter fachlicher (und nicht gerade billiger) Einstieg sein mag, bringen tut sie dir mE rechtlich nichts; über die VO kann sich in der Regel auch keine Gewerbebehörde oder Wirtschaftskammer hinwegsetzen!

    Wie news4bobby geschrieben hat, wirst du für eine Herstellerqualifikation um die mehrjährige Mitarbeitspraxis in einem einschlägigen Betrieb nicht herum kommen.

    Gruß Preload
     
  2. Alles schön und gut was @Preload schreibt.

    Aber trotzdem wird er sich seinen Wunsch, ein paar Privatbömbchen zu wutzeln nicht erfüllen können, was ja der eigentliche Grund der Anfrage war.
     
  3. Die Rote Waldameise ist es, nur um das mal klarzustellen:blintzel:
    Wir hatten da nämlich selber ein Riesenproblem, welches aber gelöst werden konnte; gelöst wurde.:shocked:
     
  4. Ich denke auch, dass dies nicht der Fall sein wird.
    Habe hier nur mal die gesetzlichen Hürden zum eigenen legalen Murmelwutzeln gepostet, die einigen hier vielleicht nicht in der Form bekannt waren.
    Und hat man die Wüste Gobi doch irgendwie überwunden, fangen die Troubles erst richtig an, wie es Anton so schön treffend aufgezeigt hat!
     
  5. stimmt ! Aber auch genau das was sicher viele hier nicht gewusst haben !ich fands sehr informativ ich frag mich woher ihr das alles immer rausfindet?echt klasse
     
  6. Jetzt wissen wir auch , warum es soviele Pyros gibt die behaupten "Hersteller" zu sein und so wenige die es wirklich sind.
     
  7. agreed....

    aber gut zu wissen ist es auf jeden fall......ABER:
    Muss ich die Ausbildung und die Berufserfahrung haben bei den Punkten? ODer reicht einer der Verschiedenen Punkte aus?


    Fürs selber wutzeln würde ich persönlich den pyro-hersteller (ob richtig oder nciht sie dahingestellt) meines vertrauens fragen ob wir beide uns nciht einmal zusammen stzen könnten um das unter (fachgerechter) Anleitung zu machen.
     
  8. Klingt so als hättest du schon Erfahrungen sammeln können ? wenn ja wo ?
     
  9. Der Anton hat mehr als nur Erfahrungen sammeln können ;-)

    Das ist UNSER Meisterle :)
     
  10. Jetzt lasst mal die Kirche im Dorf !

    Ich bin noch lange kein "Meisterle", da gibt´s noch Andere denen das eher zustände.
     
  11. Grundsätzlich gibt es in Österreich eine gesetzliche Regelung zur Erlangung des Gewerbes zur Erzeugung Pyrotechnischer Gegenstände.
    Grundvoraussetzung ist der Abschluss eines Chemiestudiums oder eine FH im Bereich Chemie.
    Wenn du diese Voraussetzung nicht hast, nützt dir auch der Erzeugerlehrgang bei der Sprengschule.at nichts. Du weisst zwar dann recht viel über die Erzeugung aber das wird von den Behörden nicht anerkannt.

    Siehe §1 in der Pyrotechnikunternehmer Verordung
    http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...Gesetzesnummer=20002435&ShowPrintPreview=True
     
    Shellfanatic gefällt das.
  12. (schon ein bißchen angestaubt, aber immer noch aktuell der thread...)
    Angenommen einer hat die o.g. Vorraussetzungen.

    Glaubt irgend jemand, daß es heutzutage, da es in unseren Landen so gut wie keinen Produktionsbetrieb mehr gibt, irgend jemanden geben kann, der auf dem Chemie- Sondergebiet "Pyro-Chemie" irgendwelche praktische Erfahrung sammeln kann, die ihn/sie dann ausreichend befähigen, eine Produktions von Feuerwerksartikeln zu starten?

    Wenn irgendjemand auch nur ein einziges ernstzunehmendes Buch gelesen hat, so sollte ihm klar sein, daß es neben einem exorbitanten Talent und dem passenden Klima auch noch das passende Areal braucht, um halbwegs gefahrlos produzieren zu können?

    Ganz abgesehen von Materialien und Ausrüstung besonderer Qualität.

    Wenn man sich also weiterhin in der Illusion bewegt, daß das unterm Strich billiger ist, als trotz allen Zwischenhändlern von den Chinesen zu kaufen, so versteh ich die Welt nicht mehr.

    Warum wohl rumpeln all die heute noch produzierenden Firmen einer nach dem anderen auf, obwohl sie die Vorraussetzungen alle haben?

    Von all dem abgesehen... Ohne die angebotenen Kurse zu kennen, so würde ich mir nach einigen Wochen Ausbildung wohl nicht zutrauen, im Schuppen hinterm haus Mozartkugerl zu wuzeln.

    -helmut
     
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