Forum Hilfe - Anscheinend Auto beschädigt und großer Schaden durch Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Fragen und Hinweise der Benutzer zum Forum" wurde erstellt von TaI_X_RuLeZ, 23. Jan. 2023.

  1. #26 homer2081, 23. Jan. 2023
    Zuletzt bearbeitet: 23. Jan. 2023
    Völliger Blödsinn, dieses Risiko muß man zu Silvester einkalkulieren. Mein Auto bleibt zu Silvester grundsätzlich in der Garage. Gerade Raketen sind unberechenbar. Letztes Silvester habe ich fast selbst einen herunterfallenden Stab abbekommen. Wer sein Fahrzeug zu Silvester im öffentlichen Verkehrsraum parkt, haftet selbst für Schäden durch Feuerwerk, solange es der Verursacher nicht mutwillig getan hat und Sicherheitsabstände bzw. Gebrauchsvorschriften eingehalten hat. Außerdem muss es auch ganz sicher belegt werden wer den Schaden verursacht hat und ob er es fahrlässig getan hat.

    Das Schadensbild am Auto kann jedoch schon hinkommen, ich habe schon in den 90ern Autoscheiben gesehen bei denen hunderte eingebrannte Punkte vom Feuerwerk waren, aber nur kleine ca. 1mm groß. Das Auto stand damals auch ca. 10 Meter entfernt und war leider mein eigenes. Bei den teilweise bombastischen Batterien heutzutage kann ich mir größere Schäden gut vorstellen.

    Wie gesagt, zu Silvester ist sowas eigenes Risiko. Die sollen sich abregen und ihre Vollkasko in Anspruch nehmen. Jeder Richter ist auf deiner Seite solange keine Fahrlässigkeit nachweisbar ist und alle Regeln und Abstände eingehalten wurden.

    Noch zuletzt: Letztes Silvester kam auf meinem Hof ein ca. 6cm großer weißer, heißer und steinharter Klumpen vom Himmel, obwohl im Umkreis von 50 Metern niemand Feuerwerk abgeschossen hat. Ist erst aufs Hausdach geknallt und dann 5 Meter neben mir runtergefallen. Ein paar Tage später hat er sich im Regen aufgelöst. Wie gesagt, Feuerwerk ist unberechenbar.
     
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  2. Bitte direkt mit deiner Haftpflicht Kontakt aufnehmen, erstmal nicht zum Anwalt. Deine Versicherung wird aich darum kümmern.
     
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  3. Das wäre ja einem Schuldeingeständnis gleichzusetzen...

    Und dann kommen noch 5 andere Nachbarn und wollen ihre Schäden reguliert haben.
     
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  4. Nein, es werden Schadensersatzansprüche an dich gestellt. Die abzuwehren übernimmt die Haftpflichtversicherung, ggf. Auch rechtlich und anwaltlich. Erstmal mit der Versicherung das Vorgehen abstimmen!!! Die müssen im Zweifel am Ende zahlen, die sind 1. Ansprechpartner
     
  5. Stimmt so nicht, niemand muß sein Auto in der Silvesternacht vor FWK schützen und somit woanders parken.
    Kann man alles nachlesen oder hören. Es gibt Berichte im Öffentlichen Rechtlichen TV.
     
  6. #31 ViSa, 23. Jan. 2023
    Zuletzt bearbeitet: 23. Jan. 2023

    Sehe ich ähnlich.
    Erstmal die PHPV informieren, die haben eigene Gutachter und schlafen auch nicht auf dem Baum.


    @TE
    Ich hatte ein ähnliches Erlebnis im Jahr 2016.
    Schau auch mal hier, vielleicht hilft dir das etwas weiter.
     
  7. Blöde wird es wenn er der einzige war wo Feuerwerk abgebrannt hat. Noch dazu ist eine Scheibe extrem stabil und man könnte diese sogar polieren. Spreche da aus erfahren da ich dies öfters gemacht habe, ich würde da einen Gutachter verständigen.
     
  8. #33 ViSa, 23. Jan. 2023
    Zuletzt bearbeitet: 23. Jan. 2023
    Jein.
    Der Sicherheitsabstand für F2 beträgt 8m und nicht 5.
    Bitte siehe auch in meinen oben verlinkten thread, ich habe das Thema durch. Zwar kein Schaden aber Nachbar hat mich vollgelabert und meinte er wäre im Recht ..

    Auf einen ganz einfachen Nenner runtergebrochen heißt das:
    Du als der Anwender von Feuerwerk hast alles mögliche im Umfang deiner Möglichkeiten und Vorschriften einzuhalten damit du andere nicht beschädigst.
    Andererseits ist Silvester auch eine Ausnahmesituation, es gibt eine sogenannte geminderte Verkehrsicherungspflicht. Das heißt nach meinem Verständnis das die Leute ihr Hab und Gut bestmöglich vor Schäden zu schützen haben.
    Das bedeutet z.B. das man sein Auto evtl. an einen sicheren Platz oder eine Garage stellen sollte.
    Oder auch wer an Silvester seine Fenster auf Kipp lässt handelt grob Fahrlässig und riskiert die Schadenregulierung. Völlig unabhängig davon ob es die Versicherung des Verursachers oder die eigene ist ..
     
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  9. Wenn es bereits repariert wurde bist du ohnehin raus aus der Nummer.
    Weder du noch deine Versicherung muss Reparaturkosten tragen wenn nicht die Gelegenheit gegeben ist den Schaden vorher begutachten zu lassen.
     
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  10. Wenn mir sowas vorgeworfen werden würde, würde ich als erstes mal das Motto: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold" anwenden. So lange du selbst nichts sagst liegt es alleine an den anderen dir alles nachzuweisen was du angeblich getan haben sollst.
     
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  11. Man kann schwer anhand der Informationen eine Ferndiagnose machen. Du weißt was gezündet wurde und hast wahrscheinlich die beste Einschätzung.

    Rein aus Prinzip, egal was für ein Schaden entstanden ist, gilt:

    „Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 823 Schadensersatzpflicht

    (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

    Wenn du dir sagst, dass du den Schaden sehr wahrscheinlich verursacht haben könntest, solltest du, respektive deine private Haftpflichtversicherung, ohne wenn und aber für den Schaden gerade stehen.

    Wenn du es ausschließt, dann abstreiten! Sollte es zu einem Prozess kommen, geht es um Recht haben, Recht durchsetzen und Recht bekommen. Das ist eine Geschichte, wo du dich rechtlich vertreten lassen solltest.
     
  12. Hier mein Fall. Habe ähnliches erlebt.

    Ich habe gezündet Silvester 2019 auf einer T Kreuzung.
    - Abständen zu Autos Minimum 12 Meter
    - Abstände zu Häusern 10 bis 15 Meter.

    Damals war dort vor Ort noch eine Gaststätte. Die war mit ca 50 Gästen besucht.
    Unter den Gästen war EINER wo ich seinen Vater 2008 auf einem Schützenfest mal ne Ansage gemacht hatte, weil er meine Freundin belästigt hatte. Da war der Gnom von ihm gerade mal 12 Jahre.

    Jahr für Jahr guckte er mich immer so blöd an auf unseren Dorf Festen.
    Ich erwähne es schon mal im Vorfeld. Versicherungsbetrug, hatte der Kerl auch schon mal (nicht nachgewiesen) gemacht, sagte ein Kumpel von ihm.

    Der angeblich Geschädigte, arbeitet bei VW und sein Gutachten, erstellt ein Gutachter aus deren Hause.

    Das Gutachten lag auch über 3000€. Windschutzscheibe war angeblich kaputt. Schäden am Dach und Motorhaube in Form von Beulen und Lackschäden soll es angeblich gegeben haben.

    Jetzt kommt der Kracher!

    :crash: Als der Richter in einer Verhandlung den Geschädigten fragte, warum man bei diesen Schäden, die Innenverkleidung an Türen und Kofferraum ausbauen musste, mussten Wir und die Staatsanwaltschaft sich wahrlich das Lachen verkneifen!

    Kurz um war der junge man sehr widersprüchlich in seinen Augen und dem Richter haben die heftigen Schläge nach 0 Uhr, auf dem von mir eingereichten Video auch nicht gefallen. Denn der Junge Mann hatte 10 Gramm Blitz Böller 6 bis 7 Meter von dutzenden Menschen entfernt gezündelt.

    Was mir noch zu gute kam, das Gäste aus der Gaststätte, viel näher an seinem Auto dran waren.

    Zudem hatte ich durch Fachkunde über PTGs auch gut gepunktet, wo ich sehr deutlich machen konnte, das es unmöglich sei bei einem Abstand von mindestens 12 Metern, irgendwas zu beschädigen an KFZs durch sichere Handhabung von F2 Feuerwerk.

    Der Richter wollte das Verfahren am 1. Tag einstellen, was mein Anwalt ablehnte!
    Wir wollten Freispruch.
    Am 2. Verhandlungstag bekam ich auch den Freispruch.

    Du machst jetzt folgendes:

    1. Anwalt beauftragen.
    2 Nach Akteneinsicht kommt ein Termin mit deinem Anwalt.
    3 Er versucht es in einem Schreiben zu erledigen. Klappt aber wahrscheinlich nicht.
    4. Kommt ein Termin zu Hauptverhandlung!
    Ergebnis ist von ein paar Faktoren abhängig!

    Ps. Der Strafbefehl kam zustande, weil ich durch den Lockdown nicht in der Lage war, das ich selbst persönlich meine beantragte Akteneinsicht ermöglicht bekommen habe.

    Hatte nämlich durch einige juristische Kenntnisse versucht, das Ding selber zu erledigen. Screenshot_20230123-195410_Gmail.jpg Screenshot_20230123-195526_Gmail.jpg
     
  13. Welche Fachkunde?? Bist Du ausgebildeter Großfeuerwerker?

    Sorry, aber erzähle bitte nicht so einen Unsinn, dass man bei 12m Abstand keine Schäden am KfZ hinbekommt. Das schafft man selbst mit einer popligen 20g Rakete bei 30m Entfernung. Über fette Batterien oder Verbünde will ich garnicht drüber nachdenken. Da sind 12m ein Witz.
     
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  14. Ich habe 3 Jahre lang beim Pyrotechniker Helferlein gemacht. Reicht um einiges an Erfahrung zu haben.

    Zudem habe ich einen Test durchgeführt an einer Motorhaube. An dieser ist in 10 Metern nothing mehr Passiert!

    Zudem habe ich den Test an mir selbst durchgeführt. Augenverletzungen können und sind mir Passiert im Abstand von 5 Metern.
    Ab 8 Meter ist man relativ safe.
    Ab 12 Metern Passiert rein garnichts mehr an Fallout, zumindest nichts was "heiß" wäre.
     
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  15. Bleibt immer noch die Sorgfaltspflicht.
     
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  16. aber wenn Du doch selbst einräumst dass es in der Stadt wegen der kleinen Straße schwierig ist, hast Du etwaige Schäden nicht vielleicht doch billigend in Kauf genommen?

    Was ich damit sagen will - wenn Du auch nur die theoretische Möglichkeit eines Sachschadens ins Kalkül ziehen musst - lass es besser oder such Dir nen anderen Platz…
     

  17. Selten so nen Schwachsinn gelesen… Sorry! Für den Schaden haftet in erster Linie mal der Verursacher, ob fahrlässig oder vorsätzlich ist von Fall zu Fall zu prüfen!

    Scheinst wohl auch zu dem Klientel zu gehören was die Silvesternacht als Freibrief ansieht?
     
    Silberschweif gefällt das.
  18. Wann wurdest du denn jetzt über den entstandenen Schaden informiert? Kan ich da irgendwie nicht richtig rauslesen.
    Gleich am nächsten Tag oder jetzt erst?

    Wenn die Beiden schon in der Silvesternachtdie Befürchtung hatten das Beschädigungen an ihrem Auto wahrscheinlich entstehen könnten fände ich es sehr logisch noch am nächsten Tag, bei Tageslicht, genau nachzuschauen, ob dem wirklich so ist.
    Gerade so viele und deutliche Schäden wie die Beschriebenen sollte man dann auch zügig finden.

    Sollte also bereits einige Zeit seitdem vergangen sein, hätte das doch einen sehr merkwürdigen Beigeschmack. In dem Fall die Frage, warum der Schaden nicht eher gemeldet wurde, auf jeden Fall stellen. Spätestens in einer Gerichtsverhandlung.
     
  19. Zu den Brandspuren am Glas; ich kenne das vom flexen, Eisen oder Stahlfunken können sich schnell ins Glas einbrennen, da hat man dann ganz viele ca. Millimeter kleine Punkte und Vulkane mit Goldfunken versprühen ja solche Funken.

    Das schaut dann so aus (sorry für die schlechte Auflösung)

    Screenshot_20230124_195449_Chrome.jpg

    Wie es mit Silberfunken ist weiß ich nicht.
    Trotzdem würde auch ich die Verantwortung für den Schaden nicht sofort übernehmen, sondern erstmal meinen Anwalt konsultieren.
     
  20. Jap kenn ich auch beim Flexen und auch beim Schweissen diese fiesen Pickelchen wenn man am Radlauf geschweisst hat...ist mir später erst aufgefallen als ich Sonnenschutzfolie in die hinteren Seitenscheiben kleben wollte...keine Chance ohne Blasen das hinzubekommen.


    Hatte ich zwar schon geschrieben aber nochmal hier: eine nicht gezündete 30mm Salutbombette ist schön mittag aufs Autodach gedonnert. Fette Delle drin also kann schon passieren.Ist nen altes Auto aber positiv sehen... so wird mal halt jeden Tag an den schönsten im Jahr erinnert beim Einsteigen ;-)
     
  21. Wenn eine Teilkasko vorhanden ist, übernimmt diese in der Regel auch Schäden durch Feuerwerk am eigenen Fahrzeug, wenn kein Verursacher bekannt oder nicht zu ermitteln ist.
     
  22. Ähnlich vor Jahren bei mir auch.Da meinte eine Nachbarin sie hätte gesehen wie meine Rakete ihr Auto getroffen hat.Dumm nur ich hatte an der Stelle nur bombenrohre gezündet. Sie hatte als Beweis einen holzstab von einer Rakete.Was die gute Frau hatte war ein Hagel schaden verstehe nicht wieso sie auf so eine Idee kam.
     
  23. Hier gibt es irgendwie zwei gegensetzliche Missverständnisse.

    1. Auch an Silvester darf ich nicht irgendwelche Handlungen durchführen, die mich oder Dritte, auch nicht Gegenstände, verletzen/ beschädigen. Daher ist Fallout, Abstände und Glühdauer zu beachten.

    2. Die müssen dir eindeutig Nachweisen, dass es dein Feuerwerk war, dass das Fahrzeug beschädigt hat. Noch deutlicher: Das du überhaupt Feuerwerk gezündet hast. So wie diese Personen ihren Schaden wohl schon reparierten haben, so hast du deinen Feuerwerksmüll beseitigt.

    Womit der 1. Teil wieder obsolet geführt wird, da man aufpassen muss und haftbar ist. Es aber äußert schwierig ist, dir irgendwas beweisfest nachzuweisen.

    Und daher sehe ich es wie die Aussagen hier, die die zur Haftpflicht raten, die Versicherung wird schon jede Lücke finden, nicht zahlen zu müssen. Und hier scheint die Beweislage sehr schwammig. Sind na nur Vermutungen.
     
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  24. OT: Autoscheiben sind nicht plan, deswegen muss man die Folie vorher von außen anlegen und mit Heißluftpistole und Rakel zurechtformen. Danach innen verkleben und es passt. Siehe Youtube. Solar Screen Panthera gibts fürn schmalen Taler inkl. ABG (Vorsicht die 30% Version hat keine ABG, steht aber bei den Angeboten dabei)

    BTT: Crackling und Titanfunken sind absolute Lackkiller. Ich tippe auf eine Lesli Krejser :whistling:
     
  25. Lass doch erstmal deine Nachbarn machen .
    Wenn etwas Schriftliches kommt , meldest du das deiner Haftpflicht mit dem Vermerk das die " Anschuldigung " sehr fraglich ist .
    Das weitere ergibt sich dann doch automatisch.
     
    Tibola, John Mc Clane, Firogni und 3 anderen gefällt das.
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