Forum Hilfe - Anscheinend Auto beschädigt und großer Schaden durch Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Fragen und Hinweise der Benutzer zum Forum" wurde erstellt von TaI_X_RuLeZ, 23. Jan. 2023.

  1. Blasenbildung bei Chromleisten kann auch durch Streusalz entstehen. Würde mir die Leisten angucken, wenn Blasenbildung auf der gesamten Zierleiste ist kann man das Gutachten locker anfechten.
     
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  2. Danke für eure zahlreichen Meldungen. Von meiner Seite aus steht noch eine Antwort aus :)
    Mitte März wurde die Anklage mangels Beweisen fallen gelassen und ich habe seitdem auch nichts mehr von den "geschädigten" Personen gehört. Ein negativer Beigeschmack bleibt dennoch, da es das erste Silvester an meiner neuen Bude war :')

    Gut Schuss allen und viele Grüße aus Waiblingen!
     
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  3. Gratuliere! ;) Da wird auch nichts mehr kommen. Bloß nicht unterkriegen lassen.

    Waiblingen - Stadt der Troublemaker. ;)
     
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  4. Dann kannst du jetzt ja endlich wieder ruhig schlafen :good:

    Ich hatte das inhaltlich so halb verfolgt, aber eigentlich konnte da von der Logik her auch nichts anderes bei rauskommen als im Zweifel für den Angeklagten ;)

    Wenn ich das so höre, bin ich aber tatsächlich froh eine extra Haftpflicht für Feuerwerk zu haben (wegen 27er Schein zwar ohnehin obligatorisch) aber sicher ist sicher, falls man in genau solche Situationen kommt o_O
     
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  5. Sind Schäden, die ich mit Feuerwerk an einem fremden Fahrzeug verursache, nicht grundsätzlich durch die normale Haftpflicht versichert? So sind ja z.B. auch Diebstähle aus deinem Auto durch deine eigene Hausrat versichert, soweit mir bekannt. Da klingt es doch nur logisch, daß die Haftpflicht bei Feuerwerkschäden einspringt ?!? o_O
     
  6. Im Normalfall ja, wenn alles nach Vorschrift gezündet wurde. Wenn Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann dann könnte es dazu kommen das die Versicherung nicht leistet.
    Könnte z.B. durch nicht einhalten des Sicherheitsabstands von 8m eintreten. Oder wenn es durch eine gekippte Batterie passiert und diese nicht gesichert wurde gegen umfallen, obwohl es auf der Anleitung steht.
     
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  7. Natürlich setze ich mal die Einhaltung der 'Bedienungsanleitungen' vorraus. Aber selbst wenn nicht, dann muß man einem ja auch erstmal Fahrlässigkeit nachweisen. Ohne Videos? Aussage gegen Aussage. Dürfte schwer werden...
     
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  8. Du meinst wahrscheinlich grobe Fahrlässigkeit, ist ein Unterschied ;)
     
  9. Nee, das wäre Vorsatz ;)


    Das kann ich nicht einschätzen, das muss sicher im Einzelfall betrachtet und im Zweifel vor Gericht geklärt werden. Und daraus leitet sich dann ab, ob z.B. die Hadtpflichtversicherung zahlt (bei grober Fahrlässigkeit i.d.R. nicht und bei Vorsatz schonmal gar nicht ;)).
     
    Silverstar gefällt das.
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