Pläne & Erlebnisse Hilfeschrei !!!

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Weily, 7. Jan. 2014.

  1. Liebe Pyrogemeinde,

    ich wende mich in einer äußersten Notlage an euch.

    Es geht um ein Kat.2-Feuerwerk am 18.1., das mit Musikbegleitung geschossen werden soll. Anlass ist ein Geburtstag und Ort ist das Landhotel Bielefelder Höhe. Der Geschäftsführer hat mir versichert, dass dort vorher schon problemlos Feuerwerke abgebrannt wurden und so habe ich guten Gewissens alles geplant und als Silvesterbestellung schon mal zu der Person, die Geburtstag feiern wird, schicken lassen.

    Der Geschäftsführer hat dann für mich die Ausnahmegenehmigung eingereicht, ich habe ihm vorher die Sachen per Fax zugesandt. Jetzt kommt es zur Katastrophe: Das Ordnungsamt Bielefeld meint nun, dass 13 von 21 Artikeln, die geschossen werden sollen, nicht eingesetzt werden dürfen!!! Übriges bleiben nur noch 8 Artikel, die allesamt harmlos sind und sozusagen nur noch aus Leuchtfeuerwerk und leiseren Kometen-, Feuertopf- und Crossetteeffenkten bestehen...
    Was hat das noch mit einer Genehmigung zu tun?

    Das ist eine totale Katastrophe für mich weil das ganze Feuerwerk nun im Ar*** ist, ich habe keine Ahnung was ich jetzt tun soll? Die Geburtstagsperson hat jetzt Feuerwerk bei sich im Wert von 400€ stehen, da kann ich schlecht sagen, dass das ganze irgendwie jetzt flach fällt.

    Ich schmeiß mich jetzt in eine Ecke und heule ne Runde...

    Würde mich freuen wenn es noch irgendeinen Hoffnungsschimmer gibt!

    Blutende Pyroherz-Grüße,

    Weily
     
  2. Mit welcher Begründung wurden die 13 Artikel abgelehnt?
     
  3. Frag doch dein Pyro ob er es Anzeigt,wäre zu mindest eine Möglichkeit.Oder du findest ein Scheininhaber mit Shop der dir die Artikel abnimmt die du nicht schiessen darfst und tauscht sie gegen leise Artikel bzw. gegen Artikel die du verwenden darfst.
    In einer meiner AG durfte ich auch keine Batts mit lauten Zerleger schiessen.Aber es gibt ja heut zu Tage viele gute leise Batterien.
     
  4. Hast du denn schonmal direkt mit dem Ordnungsamt gesprochen?

    Durch nettes auftreten kann man da meist noch ein wenig rausholen.

    Wenn das allerdings generell bei denen so ist, dass lauteres Feuerwerk (ich denke mal die nicht genehmigten Artikel werden alle recht laute zerleger haben?) seh ich da nicht viel Hoffnung für dich.
     
  5. Ich hab schon 2 mal mit dem zuständigen Herren telefoniert, er war ganz höflich und ich auch! Es ist so, dass die anscheinend generell nichts mit Crackling, Pfeifen, Salut und lauten Zerlegern genehmigen. Dürfen die das überhaupt? Denn wenn ich nur noch Fontänen und so zünden darf, frag ich mich was daran noch Feuerwerk ist!?

    Alles jetzt noch gegen "leise" Artikel austauschen ist nicht möglich, zeitlich und auch vom Feuerwerk her. Es war doch alles auf Musik schon zugeplant :(

    Was wäre, wenn ich einen Pyrotechniker finde, der es anzeigt? Dürfen die ihm Sachen auch ablehnen?


    Ey wenn es 1-2 Artikel wären, könnte ich da noch irgendwie drüber hinwegsehen, aber es ist ja fast das ganze Feuerwerk was die dann mit der Genehmigung nicht genehmigen? Was soll denn sowas???
     
  6. Melde dich mal bei Actros hier im Forum. Der kommt aus Bielefeld, vielleicht kann der dir helfen.

    Grüße, Lukas
     
    Weily gefällt das.
  7. Danke, habe ihm sofort eine PN geschickt.
     
  8. tja, ein §7er kann da eigentlich auch nichts mehr machen ... da dieser das Feuerwerk ebenfalls "genehmigen" lassen muss ... weil die gesetzlichen Fristen der Anzeige unterschritten sind.

    Man fragt zu erst beim O-Amt an ... ob's Auflagen gibt ... danach fängt man an zu planen ... alles andere endet wie hier.

    Und ja - ein O-Amt kann Dir eine "Genehmigung mit Auflagen" erteilen. Daher heisst das auch "Genehmigung". Ansonsten erteilen Sie diese Genehmigung eben nicht. Bei Dir halt ein "leises Feuerwerk" ...
     
    Cena_Flair, telliptic, Neonium und 2 anderen gefällt das.
  9. ich musste noch nie bei einer AG artikel angeben die ich schiesse. ist das neu oder von ordnungsamt zu ordnungsamt verschieden?

    die frage ist auch, wo fängt lauter zerleger an und wo hört das auf?
     
    Harzer Pyromane und Weily gefällt das.
  10. Von Amt zu Amt verschieden. Denn sowas ist mir auch noch nicht vorgekommen. Bei oft 30 € Gebühr würde ich es auch nicht akzeptieren mir alles verbieten zu lassen. Dann lass ich es lieber ganz.
     
    Weily gefällt das.
  11. Ich vorher auch nicht. Bin einfach nur schockiert. Hätte nie gedacht dass die einzelne Artikel ablehnen können! Und vor allem ist es mehr als das halbe Feuerwerk, effektmäßig sogar fast das ganze....
     
  12. Stimmt,das kommt ja auch noch dazu! In dem Fall sind es sogar 50€!!! Das setzt dem ganzen ja noch die Krone auf.
     
  13. haben die allgemein geschrieben das salut, heuler und crackling nicht geschossen werden darf oder musstest du die artikel auflisten?
     
  14. In dem Vordruck stand was von wegen "Crackling, Pfeifen und Artikeln mit Knallwirkung". Das Wort "Knallwirkung" sogar genau so. Das allein find ich ja auch schon lächerlich. Zu dem Zeitpunkt war aber eh schon alles bestellt und geplant.

    Ich musste dann alles genau auflisten! Nur dachte ich dass die damit dann reine Krawalleffekte meinen, ich hatte ja keine reinen Crackling- oder Pfeifbatts eingeplant. Die Salutartikel (Black Thunder Kong und Flash Bang) hätte man ja noch weglassen können. Aber anscheinend fällt ja jede Batterie mit einem stärkeren Zerleger als Crossette darunter...


    Leute ich glaube ich nehm mir nen Strick, echt ey
     
  15. naja, jede noch so kleine batterie hat ne knallwirkung. wenigstens beim schuss. frag ihn doch nochmal an, ob es alle batterien mit zerleger angeht oder tatsächlich nur welche mit extrem lauten zerleger. sonst wirds ja direkt ein barockfeuerwerk.
     
  16. Er hat mir schon die Artikel genannt die "okay" sind. Von allen Batterien sind nur die Full Power von Keller und die Xtrem von Blackboxx übrig geblieben......
     
  17. Ja, das kommt ganz auf das Ordnungsamt an, was geschossen werden darf und was eben nicht.
    Genauso, wie die Preise für eine Ausnahmegenehmigung nicht einheitlich geregelt sind. (Was ich persönlich unfair finde)
    Manche Ordnungsämter interessiert es gar nicht, welche Artikel geschossen werden, andere jedoch lassen sich explizit auflisten, welche Artikel man zünden möchte.
    Meistens sind die Ordnungsämter, bei denen schon einige Beschwerden eingegangen sind sehr streng.
    Deswegen kann ich mir das Verbot mit den lauten Zerlegern, Heulern und Co auch gut vorstellen.



    Gruß RSpyro
     
  18. Tja, da bleiben nur 2 Möglichkeiten:
    Die Verbote ignorieren, die Artikel trotzdem schießen und damit eine Strafe riskieren, oder das ganze Zeug bis Silvester aufheben und dann verbrauchen, sollte ja nicht so schwer fallen :cool:
     
  19. Welche Artikel sind denn verboten worden?
     
  20. Das tut mir sehr leid für dich, hoffe dir kann jemand helfen.
    Aber wie hesi schon schreibt...erst anmelden dann einschalten, ach nee das war wo anderes.
    Nee im Ernst, die hätten auch ganz nein sagen können und dann ?
    Das ist eine "Ausnahme-Genehmigung" da hast du keinerlei Rechte drauf.
    Das du die Artikel einzeln aufführen musst ist mir auch neu bzw hier unbekannt.
    Feuerwerksbatterien der Kat2 ( bzw Klasse 2) Fontänen und Vulkane der Kat 2 , so hatte ich das angegebene... nicht einverstanden waren sie damals mit Raketen aber damit kann man leben.
    Was mich ein wenig wundert - der Sachbearbeiter scheint seinen Job sehr ernst zu nehmen, woher weiss er denn welche Artikel laut sind. Wenn man jetzt zum Beispiel schreibt.
    Batteriefeuerwerk Kat 2 : 2x Lesli Voodoo .... googelt der dann nach den Effekt ?

    Ich würde mir auch ein Shop in der nähe suchen und versuchen das Zeug zu tauschen und ein leises Feuerwerk machen.... gibt wundervolle Batterien ohne brachial Zerleger.
    Viel Glück !
     
  21. Also mein Mitleid hält sich auch in Grenzen.
    Es ist bekannt, dass die Gemeinden die Ausnahmegenehmigungen verweigern oder einschränken können, wie sie lustig sind.
    Deswegen sollte man nie vorher planen oder gar bestellen.

    Ansonsten wie bereits geschrieben: Entweder einen Scheininhaber suchen, der es abbrennt oder halt nur die genehmigten Feuerwerkskörper zünden. Alles andere dürfte in der kurzen Zeit wohl sowieso nicht mehr umsetzbar sein.
     
  22. Mit was für einer Strafe müsste ich denn rechnen? Dann hätte ich wenigstens einen Grund mehr um auszuwandern oder mich ganz umzubringen ;)

    Nico Angel Eyes, Weco Breezer, BB Pink Panther, BB Schwarze Witwe, Nico Flash Bang, Lesli Black Thunder Kong, PyroArt Kara, PyroArt Buri, Zink Silberweide SCHÜTT (!), und mehr als die Hälfte aller Single Rows, alle die Zerleger oder Crackling haben sind draußen...

    Er hat sich angeblich mit Pyrotechnikern auseinandergesetzt und die haben eine Art Liste, die mit denen erstellt wurde. Aber ich hab ihm auch alles genau geschrieben und dann wird er die Artikelliste mit den Pyros durchgegangen sein, hat er gesagt.
     
  23. Also darf ein Scheininhaber ALLES abbrennen?
     
  24. Wie will das Ordnungsamt denn die Artikel kontrollieren wenn du sie trotzdem schließt!?

    Ganz ehrlich, auch wenn ich hier anecke eventuell. Ich würde Artikel aller Art schießen wie ich das will. Ordnungsamt und Polizei wissen bescheid bei einer Genehmigung im normal Fall und werden sicherlich nicht vorbei kommen und die abgeschossenen batts sicher stellen. Das kann ich aus eigener Erfahrung nämlich bestätigen als dieses Problem ein bekannter vor 3 jahren auch mal hatte.
     
    Ultras18, Pietz und tschenneck gefällt das.
  25. Dann dürfte man ja nicht mal cracklingvulkane oder so schießen. Bin auf meine 2 AG Beantragungen dieses Jahr in Brandenburg gespannt.
     
  1. Wir verwenden Cookies, um die technisch notwendigen Funktionen der Forum-Software zur Verfügung zu stellen und registrierte Benutzer angemeldet zu halten. Wir verwenden dagegen keine Cookies zu Statistik- oder Marketingzwecken. So analysieren wir weder die Seitennutzung noch das Suchverhalten der Benutzer und bieten auch keine personalisierte Werbung an. Wenn du dich weiterhin auf dieser Website aufhältst, akzeptierst du den Einsatz der essenziellen Cookies, ohne die das Forum technisch nicht richtig funktioniert.
    Als angemeldeter Benutzer kannst du diesen Hinweis dauerhaft ausblenden.
    Information ausblenden