Bestimmung Historische Systematik der Zulassungs-Nummern

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Rocket Man, 6. Juli 2018.

  1. #1 Rocket Man, 6. Juli 2018
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2018
    Hallo zusammen,

    ich habe jetzt wirklich eine Weile gesucht, finde aber keine genaue / vollständige Übersicht zur Frage:
    Wann hat welches Zulassungs-Nummern-"System" bestanden?

    Kennt jemand eine Fundstelle?

    Oder könnte hier jemand genaue Angaben ergänzen?
    Stimmt das, was ich hier schon mal hingeschrieben habe? ....


    1945 - 1954
    CTR/MPA-Nummer

    1954 - 1968(?) 1969(?) 1970(?)
    BAM xxxx I bzw. II

    ab 1968(?) 1969(?) 1970(?)
    BAM-PI-xxxx bzw. BAM-PII-xxxx

    ab (wann genau?)
    Kat.1 / Kat.2-Systematik (F1/F2)


    Ist die Umstellung immer zum Jahresanfang passiert?
    Oder womöglich auch mal mitten im Jahr?
    Kennt Ihr genaue Datumsangaben?

    Danke schon mal!

    VG -
    Rocket Man
     
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  2. Die Umstellung vom alten BAM XXXX II auf BAM-PII-XXXX ist wohl Anfang/Mitte 1970 geschehen.
    Zumindest hat der CaMa08 mal bei einem Bildkommentar bei mir im Album etwas derartiges erwähnt.

    Knallkörper Nr. 440A (Bo-Peep / Red Lantern)

    "Die BAM Nummer wurde am 15.6.1970 um getragen auf das BAM-PII System". Ob die gesamte Umstellung an diesem Datum vollzogen wurde, kann ich nicht sagen.
    Ich glaube er kennt sich da ganz gut aus. Vllt. kann er ja was dazu sagen?
    Eine Quellenangabe dazu wäre auch eine feine Sache. Zumindest hätten die Sammler was schönes zum stöbern.
     
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  3. #3 Rocket Man, 10. Juli 2018
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juli 2018
    Danke Dir! :)
    Das ist doch schon mal ein sehr konkreter Hinweis!
    Hilft mir auf jeden Fall weiter!

    Hier im Forum war auch schon mal eine alte (selbst zusammengestellte???) Liste mit BAM-Zulassungsterminen verlinkt, und darin kam sehr oft / bei vielen Artikeln genau dieses Datum vor (15.6.1970) - als Datum einer "Erst- oder Neuzulassung" von Gegenständen, die vorher schon eine BAM nach altem Muster hatten.

    Daneben kamen aber auch noch bei vielen Artikeln die folgenden Datümer vor:
    der 21.5.1970, der 24.6.1970, der 22.7.1970, der 9.11.1970, der 23.11.1970.
    Und zu jedem dieser Tage stand eine ganze Gruppe von Artikeln als neu- oder erstzugelassen drin.

    Mögliche Theorie: Könnte also sein, dass 1970 eine Art Übergangsjahr war, während dem Artikel gruppenweise mit alter BAM dann mit neuer BAM neu zugelassen wurden. Vielleicht musste das bis Ende 1970 beendet sein?

    Leider finde ich den Thread mit dieser Liste gerade nicht wieder....

    Hat sonst noch jemand Fakten, Fakten, Fakten?! ;)
     
  4. Zu
    Dazu habe ich folgenden Text in einem FWK-Katalog von Nico gefunden,
    ich zitiere:
    " Seit Oktober 2009 gilt in Deutschland das 4. Sprengänderungsgesetz mit einigen Neuerungen in der Beschriftung und der Klassifizierung von Artikeln.
    Neue Zulassungen erhalten eine CE Kennzeichnung mit einer zusätzlichen Identifikationsnummer des Bundesamtes für Materialforschung und -prüfung (BAM)..."

    Danach noch die Information über die Übergangszeit bis Juli 2017.

    D.h. das definitive Datum wäre Oktober 2009.
     
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  5. #5 CaMa08, 21. April 2019
    Zuletzt bearbeitet: 21. April 2019
    Die genaue Vorgabe ab wann pyrotechnische Gegenstände durch eine staatliche Stelle geprüft werden müssen ist mir noch unbekannt. @CannonCracker und Ich arbeiten gerade daran und wühlen uns durch die alten Gesetztestexte. Bis jetzt haben wir keine Verordnungen dazu gefunden, da auch die Quellenbeschaffung recht kompliziert ist (war vorher Länderrecht). Wer also entsprechende Gesetze und Verordnungen vor 1954 hat, darf dies gerne (uns) mitteilen.

    Der weit verbreitete Kenntnisstand ist der von Rocket Man genannte Verwendungszeitraum der Zulassungsnomenklatur. Dieser fußt bestimmt auf der Geschichte der BAM ( Geschichte der BAM ). Durch entsprechende Gesetze und Verordnungen kann dies auch bestätigt werden.

    19??-1954
    Chemisch-Technische Reichsprüfanstalt und Materialprüfungsamt (CTR/MPA)

    Bsp.: CTR/MPA XXX II (je nach Klasse)

    1955-1969
    Bundesanstalt für mechanische und chemische Materialprüfung (bis 1956), danach Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM)

    Bsp.: BAM XXXX II (je nach Klasse); es gibt aber auch noch folgende Variante: Zul.-No: XXXX/II (je nach Klasse)

    In der Verordnung zur Veränderung der Verordnung über den Verkehr mit Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen vom 12.11.1954 (Inkraftgetreten am 1.1.1955) wurde die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zur Bundesanstalt für mechanische und chemische Materialprüfung umbenannt.
    Die Variante die mit der Zulassungsnummer deklariert ist, könnte evtl. aus dieser Zeit sein, also zwischen 1955 und 1956. Sicher ist das aber nicht.

    1970-2009
    Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM)

    Bsp.: BAM-PII-XXXX (je nach Klasse und Art)

    Mit der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Inkraftgetreten am 1.1.1970) wurde dann u.a. die bekannte Zulassungsnomenklatur definiert.

    CannonCracker beabsichtigt demnächst eine aktualisierte Fassung der "Urban Legends" (Museum - Änderungen der Gesetzeslagen - The Urban Legends!) zu erstellen, bei der alle Einzelheiten der jeweiligen Gesetzesänderungen aufgelistet sind.
     
    ronny5048, CeBee, tribun77 und 5 anderen gefällt das.
  6. Jungs, Ihr seid genial! :good::good::good:

    Und wie konnte mir nur bisher der Thread mit den Gesetzesänderungen / Urban Legends entgehen??? :eek: >> Entsetzen! << :eek:

    Ob es sinnvoll / machbar ist, die gesicherten Erkenntnisse auch in´s WIKI zu transferieren?

    Schöne Ostern noch weiterhin!
    VG - Rocket Man
     
    Mathau und Mr. Botte gefällt das.
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