Sonstiges @ Inhaber einer Erlaubnis § 27 SprengG: Antragsfragen

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von HobbyPyro, 28. April 2015.

  1. Hallo alle zusammen,

    meine folgende Frage richtet sich speziell an alle, die eine nicht gewerbliche ("private") Erlaubnis nach § 27 SprengG haben:

    Ich soll der zuständigen Behörde u.a. mitteilen, "in welchem Umfang und zu welchen Anlässen" das beabsichtigte Abbrennen von Feuerwerk erfolgen soll...

    Wer hat mit solchen Fangfragen Erfahrungen...? Was teilt Ihr denen daraufhin mit, dass es auch "wasserdicht" ist...?

    "Normalerweise" müßte ich da hinschreiben, dass ich meine 3 bis 4 Feuerwerke Kat. F4, die ich pro Jahr geplant habe, abbrennen möchte zur Ausübung meines Hobbys, der Feuerwerkskunst - angefangen von der technischen Beschäftigung mit der Zündanlage, dem Anschauen und Ausprobieren der regelmäßig neu erscheinenden pyrotechnischen Effekte, bis hin zur möglichst kreativen Gestaltung von mehrminütigen Feuerwerken unter Verwendung dieser Zündtechnik, den pyrotechnischen Effekten und weiteren Hilfsmitteln. Mein Ziel dabei ist, mit der Zeit zunehmende Erfahrungswerte in der künstlerischen und technischen Gestaltung von Feuerwerken zu erlangen.

    Also zur Frage Umfang müßte ich sinngemäß angeben: ca. 3 bis 4 Feuerwerke der Kat. F4 pro Jahr. Zu den Anlässen müßte ich "eigentlich" sagen, dass ich die Feuerwerke aus künstlerischen Gründen um ihrer selbst willen abbrennen möchte und aus den oben genannten Gründen. Besondere Anlässe sind da meinerseits nicht vorgesehen, außer vielleicht Silvester.

    Nur bin ich mir aber leider zu 98% sicher, wenn ich das so hinschreibe bzw. mitteile, dass ich dann bei den zuständigen Sachbearbeitern bei der dafür zuständigen Behörde voll vor die Wand laufen werde... :mad: Ich habe bereits mit solchen Vorurteilen zu kämpfen, dass mir eine gewerbliche Nutzung unterstellt werden soll, nur weil ich bei einem Feuerwerker einen Stellplatz in einem Bunker anmieten möchte. :shocked: Wieso sollte ich nicht auch als "privater" Feuerwerker eine Lagerstätte haben...?! Schließlich muß ich meine eingekauften pyrotechnischen Gegenstände genauso lagern wie ein gewerblicher Feuerwerker auch - da gibt's keinerlei Unterschiede, ob man gewerblich oder nicht gewerblich tätig ist. Ich kann mir höchstens vorstellen, das ist die einzigste Erklärung, die ich im Moment dafür habe, dass sich die Sachbearbeiter nicht vorstellen können, dass es Bürger gibt, die für ihr Hobby mehr Geld in die Hand nehmen als der Durchschnitt... Außerdem ist sehr deutlich zu merken, dass ich "mit Gewalt" in die Beantragung einer gewerblichen Erlaubnis nach § 7 abgedrängt werden soll... Aber ich melde doch kein Gewerbe an, wenn ich gar kein Gewerbe ausüben möchte und auch nicht werde. :mad: Jemand, der ausschließlich privat angeln gehen möchte und sich dafür eine entsprechende Erlaubnis besorgt, der meldet dafür ja auch kein Gewerbe als Fischereibetrieb an... :-// Warum soll ich das also als Feuerwerker tun...?! Damit hätte man dann anderweitige Probleme, wenn man ein Gewerbe anmeldet, aber doch gar keins ausübt...

    Also könnt Ihr mir bitte vielleicht ein wenig mit Euren Erfahrungen weiterhelfen, wie Ihr so gegenüber der zuständigen Behörde argumentiert habt und was Ihr auf die Fragen Eurer zuständigen Behörde so angegeben habt für eine "private" Erlaubnis nach § 27 SprengG...?

    Herzlichen Dank...

    Viele Grüße,

    Bernhard
     
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  2. Hallo Bernhard,

    der Zweck ist ganz einfach, nämlich die Ausübung Deines Hobbys. Das ist sowohl der Zweck als auch der Rahmen und fertig... Noch besser macht sich dabei die Mitgliedschaft im BVPK, unterstreicht noch einmal Dein Hobby...

    Gruß,
    Attila
     
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  3. Fast genau das selbe Problem habe ich hier in NRW auch.

    Den 20 & 7er gab es problemlos. Allein beim Wort 27er gab es seitens der Behörde schon die Unterstellung der Schwarzarbeit. Ich jedenfalls habe Zeit und werde nicht locker lassen denn gesetzlich gibt es absolut meinen Versagensgrund.


    Mfg
     
  4. Einfach mal machen.....warum immer den Schwanz einziehen? Es könnte ja und hätte vielleicht und eventuell sollte und HätteHätteFahrradkette. Boah......immer dieser sheiß Konjunktiv.
    "Sie unterstellen mir Gewerblichkeit? Okay, dann weisen sie das nach. Solange Sie das nicht können/tun, besteht kein Grund, mir meinen Schein zu versagen. Also bittesehr. Sie wollen immer noch nicht? Okay, ich möchte bitte mit Ihrem Vorgesetzten sprechen."

    Wofür den Schein? Weil ichs darf und mein Hobby ausüben will.
    Wieviele Fwk im Jahr? Soviele wie mein Budget hergibt. Dieses Jahr zwei oder drei, nächstes Jahr keins weil keine Kohle.
    Wofür Lagerplatz? Weil mir Sicherheit sehr wichtig ist und ich es bei mir nicht auf dem Dachboden lagern darf und will.
    Anlässe? Werden wir sehen. Meine Anlässe stellen keinen Versagensgrund dar, und wenns zum Geburtstag vom Hamster ist.

    Liegt kein Versagensgrund nach §§ 8 oder 27 vor......her mit dem Schein.

    Machst Du Dir weiterhin so in die Hose, wirst Du nicht viel Freude haben mit Deinem Schein und dem damit verbundenen Umgang mit Ämtern.

    Lies Dir dazu noch ein paar weitere Threads durch, die vom Erwerb der 27er Erlaubnis handeln und Du bist schon viel weiter.

    Mann mann mann.....eigene Recherche kann doch nicht so schwer sein.
     
  5. Ich persönlich finde es sowieso ein Unding, wie das geregelt ist: Einerseits ist das Sprengstoffgesetz (SprengG) ein Bundesgesetz... Aber andererseits kann jedes Bundesland seine eigenen behördlichen Zuständigkeiten bzgl. der Anwendung und Ausführung über die sogenannte Zuständigkeitsverordnung festlegen.

    Meiner Meinung nach müßte es abgeschafft werden, dass da jedes Bundesland auf Landesebene die Anwendung und Auslegung des SprengG nach eigenen "Interessen" auslegen kann... Zwar bekommen viele hier laut Forum noch ihren 27er durch, wenn man nur hartnäckig genug ist und gut und sachlich argumentiert, aber dass alleine die dafür zuständige Behörde einem derart viele Steine in den Weg legen kann, das möchte ich schon als Schikane bezeichnen.

    Vielleicht, aber nur "vielleicht", wäre es für uns Hobby-Großfeuerwerker einfacher, das wäre bundeseinheitlich geregelt... Also klar, das SprengG gilt ja bundeseinheitlich, aber ich meine eben dann auch die zuständige Behörde und vor allem die Anwendung und den Vollzug des SprengG...

    Viele Grüße,

    Bernhard
     
  6. Es ist als "Nichtbetroffener" immer leicht, solche Sprüche abzugeben.
    Wie schwer sich Behörden damit tun, eine 27er Erlaubnis auszustellen, wurde in diesem Forum doch schon unzählige Male dargelegt.
    Versuche einfach mal, hier in NRW ohne Befähigungsschein, die 27er zu bekommen.
    Erstmal NEIN und dann, nach langem Hin und Her vielleicht......und irgendwann dann doch ???
    Verbunden mit Auflagen, bei denen die "Nebenkosten" so hoch sein können, dass der Hobbypyro gar keinen Bock mehr hat, eine Fw-Anzeige zu stellen.
    Anders beim Befähigungsscheininhaber. Da haben die hiesigen Ämter wenig, bis kein Problem damit.

    Unser Bernhard hat ja nun den 20er und ja, es gibt keinen noch so fadenscheinigen Grund, ihm die 27er Erlaubnis zu versagen.
    Aber das ausstellende Amt wird in Zukunft sein "Partner" sein, bei dem er ein Fw anzeigen muss.
    Ist es da nicht sinnvoller, wenn man ruhig und besonnen dem Amt mitteilt, dass es keine rechtliche Handhabe gibt, den Schein zu verweigern.
    Kann es nicht auch sein, dass der Beamte/ die Beamtin erstmalig so einen Antrag auf dem Tisch hat und damit schlicht überfordert und unsicher ist.
     
  7. Ich war auch betroffen Dobi. Ich bin selber auch "27er" und mußte mich mit O-Amt und BezReg rumschlagen. Habe dann vernünftige Argumente gebracht, die übergeordnete Behörde (BezReg) auch noch am Tisch sitzen gehabt und mußte dann erstmal Fragen beantworten. "Wie groß werden denn Ihre Fwk?" - "Weiß noch nicht, wenn ich im Lotto gewinne, schieß ich die Rheinkirmes und das jap. Fwk zusammen in Grund und Boden, wenn nicht dann wirds halt eher was kleiner. Je nach Budget halt." (ungläubiges Staunen). "Sie sagten sie wollen 100kg SP eingetragen haben......warum das denn !?!?!" - "Ihre Kollegin wollte uuuunbedingt ne Zahl haben, da hab ich ihr eine genannt." (nochmal Mund offen stehen).
    Vernünftige Argumente, die ganze Sache genauso überspitzt wie die Ämter, alles gut. Nur genug Selbstbewußtsein mitbringen, dann wird das schon.
     
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  8. wenn ich Leute sie Oxymoron lese bin froh das nicht jeder gleich den Schein bekommt. Nach rücksichtsvollen ausüben des Hobbys hört sich das nicht gerade an.
     
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  9. Hatte die gleichen Fragen bei der Beantragung meines §27ers.
    Der Hintergrund ist vermutlich der, dass die Leute die normalerweise nen §27er beantragen meist Böllerschützen und co. sind, die tatsächlich die geplante Menge angeben können und müssen, da es für die Lagerung von losem SP klare Regelungen gibt und die vorraussichtliche Anzahl der Schüsse pro Jahr auch absehbar ist.
    Habe dann bei der Behörde auch argumentiert das bei Feuerwerken die Sachlage etwas anders ist und die Dimensionen dort einfach keine realistische Planung zulassen... (Böllerschütze pro Schuss 100 - vielleicht 200gr. Schwarzpulver - mein Silvesterfeuerwerk - 200Kg Nettoexplosivmasse).
    Nach einigem Hin und Her hat es dann auch geklappt auch wenn ich ne doofe Auflage bekommen hab regelmäßig ne Übersicht über stattgefundene Feuerwerke und den Umfang schicken soll.
    Vermute aber auch das es etwas eigennützig von der Behörde war, damit sie für den nächsten Pyrotechniker ungefähr weiß was für Mengen da gebraucht werden.
    Wichtig ist das du dir im Schein den Vermerk reinmachen lässt das deine Kleinmengenaufbewahrung nach LR 410 Anlage 6 gelten soll und nicht Anlage 7.
     
  10. Nach Anlage 6 der 2. SprengV, das ist doch für gewerbliche.
    Wie hast du denn das begründet?
     
  11. Habe es damit begründet das die Mauern dick genug sind um auch den gewerblichen Anforderungen zu entsprechen :)
    Die Anforderungen an die Lagerstätte sind nämlich für Anlage 6 auch höher wie nach Anlage 7.
    Bei Anlage 7 könntest du theoretisch die Sachen auch einfach in ner "abschließbaren Hundehütte" lagern.
     
  12. Hat zufällig jemand Erfahrung mit der Beantragung des 27ers in Sachsen? Gibt dafür Formulare oder wie tritt man deswegen mit dem Ordnungsamt in Kontakt?
     
  13. Hallo zusammen,
    nach langer Zeit hole ich das Thema mal wieder aus der Versenkung. Ich habe bereits einen Befähigungsschein nach §20 und habe kürzlich auch einen formlosen Antrag auf §27 (mit Fachkunde) gestellt. Natürlich möchte ich möglichst gut vorbereitet sein um in einem möglichen Gespräch argumentieren zu können. Auf was sollte ich mich da einstellen-- besteht überhaupt ein echtes Recht" auf die Erlaubnis oder ist das ehr so eine Gutwill-Aktion der Stadt?

    Wo genau finde ich eine Gesetzesgrundlage die ich vorlegen kann und insbesondere die, welche aussagt dass kein Bedürfnis für PTG´s erforderlich ist. Wenn da jemand mit Erfahrung ein paar Tipps, Infos und Links zu den Gesetzen hätte wäre ich sehr dankbar.

    Ich freue mich über wirklich alles da es sich ja um ein recht kompliziertes Vorhaben handelt...
     
  14. Ehm, die Grundlage steht im §27 des SprengG......das sollte man nun wirklich wissen wenn man den Schein nach §27 beantragt. Bist Du sicher, daß Du gut vorbereitet bist?

    Du hast definitiv kein Recht darauf, den Schein zu bekommen. Umgekehrt hat die Behörde kein Recht, dir den Schein zu verwehren wenn alle erforderlichen Dokumente eingereicht sind und alle Auflagen erfüllt sind. Das heißt jedoch nicht, daß sie nicht die Möglichkeiten haben, Dir diese Erfüllung(en) sehr schwer zu machen.
     
  15. Klar, das mit dem §27 ist mir schon klar. Lediglich die Frage nach dem Bedürfnis finde ich nicht ganz so einfach. Für PTG's braucht man ja laut den Aussagen einiger keines. Nur wo genau steht das?

    LG
     
  16. Ebenfalls dort verankert

    § 27 SprengG - Einzelnorm
     
  17. Super. Das sieht doch schon mal sehr gut aus. Vielen Dank euch beiden! :) Gibt es sonst noch Tipps auf was ich achten sollte oder wie man dem Amt das am besten schmackhaft macht? Wie ist das bei euch gelaufen? Habe gehört gerade in NRW wo ich auch wohne soll es recht schwierig sein.
     
  18. Bei mir (27er ohne Fachkunde) hat erstmal alles nichts geholfen. Ich hatte den Gesetzestext dabei, Argumente überlegt etc. Mein Bearbeiter hat erst mal komplett abgeblockt, bis ich ihn darum gebeten habe, mal bei Kollegen nachzufragen, die öfter mit solchen Anträgen zu zun haben (ich hatte ihm Stuttgart empfohlen, da ich einen Bekannten in Stuttgart habe, der dort den 27er ausgestellt bekommen hat), Er kannte dann auch jemand entsprechenden bei der Behörde in Stuttgart und einen Tag später bekam ich den Anruf, dass mein 27er jetzt bearbeitet wird.
     
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  19. Hallöchen,
    wenn ich mir das hier alles durchlese, durchfährt es mich kalt und heiß.Ich bin schon auf Ablehnung gestoßen mit dem Antrag auf den 27er ohne Fachkunde und nun habe ich eine Ausbildung zum Kat 4er begonnen. Wenn ich dann hier lese, was für dicke Knüppel einem zwischen die Beine geworfen werden und welche Unterstellungen sich die Behörden erlauben, frage ich mich nach dem Sinn einer Weiterführung meines Vorhabens. Vor allem frage ich mich aber, was haben diese Vögel von Paragraphenreitern davon, uns das Leben schwer zu machen, was stört sie daran? Soll es irgendwann keine Feuerwerke mehr geben?
     
  20. #20 Erwin_Lindemann, 4. Oktober 2018
    Zuletzt bearbeitet: 4. Oktober 2018
    @Der alte Mann:

    ich habe damals 2015 beantragt, nach 5tagen kam der schein per post. für 120€. habe auch keine auflagen drinstehen - ich habe auch keine extra versicherung, auch kein lager ... dafür steht in meinem schein 50kg je klasse drin. gut gell' ;-)

    so einen ganzen firlefanz wie oben habe ich auch nicht eingereicht oder mich irgendwo erklären müssen.

    beantragt und gut war.

    bin aber auch kein abgehalfterter pyro-freak, ich zünde nur am 31.12. für mich und meine frau.
    habe früher bei neumann bestellt - und jetzt hol ich mir die sachen selber in polen.

    meiner meinung braucht's auch gar keine erlaubnis, wenn man mal große 160gramm raketen oder zinkis oder dum-bum/bks geschichten weglässt. gibt genug schöne f2 batterien.

    kontrolliert wurde ich auch noch nie bei meinen einkaufstouren... ich hätte mir den kofferraum auch mit cobra 8 oder f4 volladen können .. aber ich bin ja ehrlich & gesetzestreu.

    mfg
     
  21. #21 Mathau, 4. Oktober 2018
    Zuletzt bearbeitet: 4. Oktober 2018
    Na ja, Versicherung wäre vermutlich schon nicht schlecht, auch wenn sie nicht gefordert wurde...

    Ich war schon etwas geschockt, als ich bemerkte, dass in meiner bisherigen Privathaftpflicht nicht mal F2 versichert war...
     
  22. Also ich habe seid Anfang des Jahres mit den beantragen des 27er aufgehört...da man 3 Monate lang wohl mich nicht verstanden hatte was ich überhaupt wollte bis dann endlich ein ,,Ahhhh" geäußert wurde und mich gefragt wurde ob ich den bereits eine 3 tägige pyrotechnische Schulung besucht habe...darauf hin habe ich es verneint darauf wurde mir gesagt das der Antrag erst ausgestellt werden kann wenn ich solch eine Schulung besucht habe und es schriftlich vorlegen kann...schön und gut...habe auch eine nahe liegende schule in meiner Stadt gefunden wo ich hätte eine 3 tägige Schulung tätigen können...aber 540euro für die Schulung + die 140euro für den Antrag ist schon ein wenig zu dolle für mich.
     
  23. Dürfte man erfahren in welchem Bundesland das war? Nicht zufällig Bayern (München), oder? :D

    Lese mich heute schon Stunden lang in das Thema ein und bisher hat es so gut wie niemand so einfach beschrieben wie du. Ich werde nach meinem gescheiterten Versuch den Schein in NRW zu bekommen es nochmal hier in Bayern versuchen.
     
    keamoner gefällt das.
  24. Sachsen-Anhalt, lieber Mega-Knall, Sachsen-Anhalt....
     
    keamoner gefällt das.
  25. Hallo Erwin

    Die Kontrollen sind nur Sporalisch und werden erst mit den kälteren Tagen angezogen (so meine Erfahrung).
    In meinem 27er Steht ganz hinten eine ganze Liste mit *Hinweisen* was man allgemein zu beachten hat.
    Darunter auch Lagerung/Anzeige etc. Währe komisch wenn es verschiedene Vordrucke dazu gibt.

    Klär mich auf :D:rolleyes:
     
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