Termin | News Kat.2 Feuerwerk Genehmigung nicht schriftlich!

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Ladon, 23. April 2014.

  1. Ich war heute bei mir auf der Gemeinde und habe nach einer Genehmigung gefragt. Ich hatte das Formular schriftlich dabei dann wurde mir gesagt, dass wir das Feuerwerk einfach machen können (weil bei uns im Ort so wenig Feuerwerke gemacht werden). Wir wurden lediglich nach dem Termin gefragt und Informiert, dass das Feuerwerk vor 22 Uhr geschossen werden sollte und nicht zu lange gehen soll!


    Das Problem sind unsere Nachbarn wir werden einen Zettel schreiben und den Nachbarn geben, dass sie bescheid wissen.
    Meint ihr dass das so geht?
     
  2. Ich würde an deiner Stelle es echt nochmal schriftlich vom Amt "quittieren" lassen. Bitte, sonst gibts nur wieder
    Probleme... Weil wenn was ist, kannst Du nicht beweisen was verabredet war...
     
  3. Das ist richtig.......und wichtig.
    Stell Dir vor, einer der Nachbarn ärgert sich und fühlt sich belästigt.
    Er ruft die Polizei, die natürlich nicht von der Gemeinde über das Fw informiert ist.
    Polizei kommt, fragt nach einer Genehmigung und Du sagst, dass hast Du so mit dem Amt abgesprochen.
    Glaube mir, sobald sich jemand über das Fw beschwert, wird sich im Amt niemand mehr an die mündlich erteilte Genehmigung erinnern.

    Um allen Problemen aus dem Weg zu gehen, rate ich Dir, lass Dir wenigstens den Eingang deiner "Anzeige" bescheinigen.:blintzel:
     
    telliptic und Adnan Meschuggi gefällt das.
  4. Ein Shop darf dir ohne schriftliche Genehmigung kein Feuerwerk verkaufen.

    Gruß Heiko
     
    telliptic gefällt das.
  5. hi,

    ja lass dir das ma vom Amt (Rathaus) genehmigen auch wenn die kein Geld haben wollen.
    Einer is immer dabei der sich darüber ausregt wenn du dein Feuerwerk machst.

    Zudem brauchste die Genehmigung zum kaufen der Feuerwerksartikel ;)

    grüssle
     
  6. Ach? Wenn er Gewerbetreibender ist darf er kein Feuerwerk kaufen? Interessant. Seid wann gilt dies?
     
  7. Auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung der Ausnahmegenehmigung einfordern. Begründung (wenn Privatperson:) ist dass Du das Material sonst nicht kaufen kannst (egal ob Du es "übrig" hast von Silvester).
    Falls Du diese partou nicht bekommst, dann Einschreiben mit Rückschein, in dem Du Dich für die Bestätigung, am X um Y Uhr (mit Lageplan und Abbrennliste) bedankst.

    Dann kannst Du wenigstens, wenn die Nachbarn meckern und das Amt "vergessllich" wird, dieses Schreiben (natürlich mindestens 2, besser 4 Wochen vorher verschickt, eventuell auch parallel per Mail (CC Polizei und Feuerwehr)) als Ass gegen eine Anzeige und Bestrafung ziehen....
     

  8. Dan hat er ja eine Erlaubnis nach 7er.
     
  9. Das ist ja mal wieder eine typische Adnan-Antwort. :rolleyes:

    Nein.

    Das haben Aldi, Lidl und Co. auch nicht, weil es für den Wiederverkauf von Feuerwerk Kat.F2 nicht benötigt wird.
     
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  10. Wenn Du meinst. Nicht dass mich das stört.

    Es bleibt aber Fakt dass man - ohne zu wissen ob der Fragende eventuell ein Gewerbe hat - nicht einfach was behaupten sollte.

    Mehr Intelligenz in den Beiträgen hilft :) Probier es einfach mal aus.... ;)
     
  11. Nein - nicht unbedingt.
    Wäre er ein 7er (ohne 20er) würde er gewerbsmäßig mit ptG handeln. Mit 20er wäre die ganze Frage sinnfrei.

    Als Gewerbetreibender kann er ganzjährig ptG der Klasse 2 erwerben und damit handeln. Damit ist der Feuerwerkverkaufende (hier z.B. ein Online-Shop) aus dem Schneider.

    Legt der Kunde KEINEN Gewerbeschein auf den Tisch muss er eine AG vom örtlichen Amt vorlegen.
     
  12. ...oder ein 27er!

    wenn schon denn schon :D
     
  13. Hey, und hier geht's mal wieder völlig am Thema vorbei.
    Setzen, ungenügend.
     
    Fl0W24 und mctoten gefällt das.
  14. Sorry, hast ja Recht! Konnte es mir aber einfach nicht verkneifen ;-)
     
  15. Es kam die Aussage, dass ein Gewerbetreibender (automatisch) den 7er habe.
    Darauf hin meine Ausführungen - zumindest die eine Person wusste nicht dass man als Gewerbetreibender ganzjährig Feuerwerk OHNE AG erwerben kann. Auch als Nicht-7er.
     
  16. Wie, unterjähriger Einkauf ?
    Soll, muß, wäre schön ?
    Davon steht doch gar nix im Startbeitrag :whistling:
    WAS da steht, ist die Sorge um die Nachbarn.
    Vom Gesetzeslesestandpunkt sehe ich nur eins: alles klar.
    Denn "die Gemeinde kann" und das hat sie.
    Formerfordernis: keins.

    Hatte selbst mehrfach solche "AG's".
    Meine Angst, eine Owi zu begehen (wir grillen, bring mal etwas Feuerwerk mit) wischte ein Gast bei Seite:
    Ich bin der Bürgermeister :)
    Die Nachbarn waren auch da :friendsdrink:

    Ist doch schön, wenn's auch mal stempelfrei geht. Kein Grund für'n schlechtes Gewissen.
    Sollte das OA oder sonstige Staatsmacht aufschlagen, ist das FW eh vorbei - und "aufarbeiten" kann man das mit Verweis auf den netten Sachbearbeiter in aller Ruhe.

    Die Nachbarn einladen - (zumindest zum Gucken) gebietet imho die Höflichkeit.

    LG
    Thomas
     
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  17. Thomas,

    Du hast halt noch eine optimistische Einstellung unseren Behörden gegenüber :)

    Das Thema "besorg Dir das Material" kam nebenbei auf.
    Trotzdem - üblicherweise haben "Normalbürger OHNE Gewerbeschein" das Thema "Beschaffung der ptG für das anzuzeigende Feuerwerk".

    Um dieses besorgen zu können müssen diese Otto Normalos eben eine SCHRIFTLICHE AG haben.

    Wenn die Staatsmacht aufschlägt OHNE dass Du eine schriftliche AG hast kannst Du Ärger bekommen, musst es aber nicht.
    Die Idee, die Nachbarn einzuladen - find ich gut (und mach es übrigens in knapp 2 Wochen genau so.... ein kleines Bodenfeuerwerk F4, alle Nachbarn sind eingeladen mitzuschauen, die meisten freuen sich drauf)

    Trotzdem halte ich es allgemein für besser, etwas Papier in der Hand zu haben. Denn anderenfalls kann der "illegale Abbrand" von Feuerwerk böse enden. Muss nicht, kann aber. Und ich habe gelernt - wer schreibt der bleibt.... ein beliebtes Lebensmotto in allen geschäftlichen Dingen. :)
     
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