Bestimmung Kat.2 Feuerwerk kaufen mit 27'er

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Phantom, 27. Dez. 2020.

  1. Grüße an alle,

    ich bin mir nicht 100% sicher was nun den Kauf betrifft.

    Es wurde eigentlich ja nur der Silvesterverkauf 2020/2021 mit der Verordnung geändert, der Rest ist ja so geblieben, oder ?

    dies stand in einer Mail von Runge Feuerwerk.

    Grund für meine Frage, wollte die Tage noch einmal bei Pyroweb ( ist in meiner Nähe) vorbeischauen um noch etwas Feuerwerk zu holen und wollte mich damit halt versichern, das man mit Erlaubnis einkaufen darf.

    Gruß Phantom
     
  2. Ja kannst du. Der Folgesatz in der SprengV wurde nicht geändert.
     
  3. Darf man.
    Nur die Sache mit dem Vorbeischauen könnte etwas schwierig werden.
    Geschäfte, sprich Ladenverkauf geht nicht. Bestellen und abholen schon.
    Da würde ich Pyroweb vorher kontaktieren.
     
  4. Aja siehst Du daran habe ich ja gar nicht gedacht, Danke ;)
    Stimmt ja, eigentlich ist ja durch den Lockdown alles zu.
    Das dumme ist ja auch die haben alles aus dem O.-shop genommen, wo man hätte Abholung machen können.

    Werde morgen mal anrufen mal sehen was sie meinen.
     
  5. Hier in Süddeutschland haben wir noch unsere österreichischen Freunde (www.fire-event.at), die haben auch Lager in Deutschland. Im Norden ist es vielleicht schwieriger :unsure:
     
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