Hallo, Freunde des Knalls und des Feuers! Mich plagt nun seit einiger Zeit eine ganz bestimmte Frage. Wenn man einen 27er Schein für F2 und F3 Feuerwerk ohne Einschränkungen besitzt und sich Feuerwerkskörper der Kategorie F2+ (sprich z.B. Zink 905 Raketen) aneignet, muss man diese zu Silvester anzeigen, bevor man diese mit Freude in den Himmel befördert? In der ersten SprengV steht lediglich, dass F2 in der Zeit vom 02.01. bis zum 30.12. und F3, sowie F4 Feuerwerk ganzjährig angezeigt werden muss. Ausnahmen zu Feuerwerkskörpern nach Paragraph 20 der 1. SprengV könnte ich hierfür nicht finden. Lediglich dass eine Erlaubnis für den Erwerb, das Verbringen, sowie das Verwenden von Nöten ist. Wie seht ihr das? Habe ich etwas übersehen, oder ist das wirklich rechtlich nicht ganz klar geregelt?
Du musst zu Silvester F2 nicht anzeigen, egal ob es die "normalen" F2-Sachen sind oder halt 905er oder F2-Blitzknallkörper
Nein die Kategorie F2+ gibt es ja sozusagen ,,nicht" das wird wie F2 gehandhabt, da musste nix anzeigen
Danke für die schnellen Antworten! Das klingt ja mal super! Dann kann ich mein alljährliches Musikfeuerwerk ja mit ein paar schönen weißen Blinkern bereichern
Schadet aber sicher trotzdem nicht, wenn man am Silvesterabend zusätzlich auch etwas F3-Feuerwerk anzeigt, wenn man den 27er hat.... Wer will sich bei einer etwaigen Verlängerung des Scheines schon unötige Fragen stellen lassen?