Handhabung & Technik Kategorie P1 & T1 ?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von since89, 25. Dezember 2015.

  1. Von dem Gerät habe ich auch schonmal ein Video gesehen. Unglaublich, dass so etwas erlaubt ist. :shocked:

    Edit: Ich dachte an so etwas wie den Röhm Rapid Launcher.
     
  2. Wenn ich mir da das Gutachten anschaue, krieg ich das Gefühl, dass dieser Ansatz für Signalmunition nicht funktionieren würde.

    Irgendwie gibt es da einen Kreisschluss:
    Wenn das Gerät einer Schusswaffe gleichgestellt ist, handelt es sich bei dem Geschoss um Pyrotechnische Munition. Das Gerät ist aber nur dann einer Schusswaffe gleichgestellt, wenn es Munition verschießt...
     
  3. Diese Geräte sind ja eben nicht den Schusswaffen gleichgestellt.
    Das wären sie meiner Meinung nach aber wenn sie zur Signalgebung vorgsehen sind. Ist also fraglich ob so etwas für Pyrotechnik rein zu Unterhaltungszwecken machbar wäre oder das immer automatisch als Signalgerät gelten würde.

    Edit: Ich glaube das meintest du auch oder? :D
     
  4. Man bräuchte einen ~13mm lauf für die SSW (natürlich zugelassen) auf den man dann die VS drauf stecken könnte :D allerdings sollten die dinger dann wahrscheinlich auch etwas länger sein...


    Aber wegen des verleiten... es gibt doch auch diese BKS Dinger fürs Paintballspiel in P1, ist das nicht auch eine "Bodenknallkörper mit BKS"? Oder gibt es da einen Grenzwert was die NEM angeht o.ä.?
     
  5. Das macht es dann aber wohl leider auch noch nicht legal für uns.

    Der Thunderflash MK 5 hat nur 0,65 Gramm BKS. Außerdem ist die Verwendung an einen bestimmten Zweck gebunden. Ich denke mal das werden Signalpatronen in P1 auch sein (Abschuss aus Signalwaffe). Wenn man nun eine Knallpatrone auf anderem Wege zündet wird das nicht mehr der vorgesehenen Verwendung entsprechen.
     
  6. Also es bleibt wahrscheinlich nur kaufen und sammeln.In die Hand nehmen und träumen wie es für unsere Väter in den frühen 70ern für ein Höllenspass war die Teile zu schiessen und die Mädels zu erschrecken:p
    Falls dann im Eifer des Gefechtes an Silvester mal aus Versehen ein VS statt einer Ratter im Becher landet hilft nur eines....Schreck verdauen, tief durchatmen und dann wahlweise Selbstanzeige oder Beichte oder Beides.
     
    buuii, xPyro, V3nom und 2 anderen gefällt das.
  7. wenn man diese legal besitzen darf, reicht das ja erstmal ;)
     
  8. Der Zweck den du anführst kann nicht stimmen. Ein anerkannter Zweck wäre wohl um Vögel zu vertreiben oder die Patronen als Warnsignal zu verwenden. Das verschießen aus einer SSW dient nur zur korrekten Verwendung. Im übrigen scheint die Packungen auch auf deutsch beschriftet. Da möchte wohl bald jemand auf den deutschen Markt...
     
  9. Ja hier haben sich Zweck und Verwendung wohl etwas vermischt. Soweit mir bekannt sind alle CE P1 Artikel an eine bestimmte Verwendung gebunden (siehe auch: http://www.tes.bam.de/de/mitteilungen/sprengstoffrecht/pyro/pt-listen/id_kategorie_p1.htm). Wenn in dieser nun steht, dass die Zündung nur durch den Verschuss aus SSW zu erfolgen hat ist eine korrekte Verwenung bei uns eben nicht möglich.
    Ebenso bin ich mir unsicher ob in P1 eingestufte PtG zu Vergnügungszwecken genutzt werden dürfen.

    Übrigens: Gerade gesehen, dass die Thunderflash MK 7 ja auch eine BAM- Nummer bekommen haben :)
     
  10. zu diesem Thema wurde bereits alles gesagt. Das Zertifikat hat hier in der EU keine Gültigkeit! Diese Patronen wurden unter der falschen Klassifizierung zugelassen. Es wurden die Prüfnormen für Feuerwerkskörper bei der Zulassung angewandt, nicht jedoch die Prüfnormen für Signalmittel bzw. P1. Das Zertifikat ist 1000% ungültig. Wer diese Patronen kauft und einführt macht sich 100% strafbar! :p
     
  11. Und was ist mit den anderen Anbietern? Haben die auch alle falsch geprüfte Ware? ;)
     
  12. So? Mittlerweile sind es schon zwei oder drei Firmen die VS als P1 zugelassen haben. Eine vorsätztliche Täuschung der Behörden? Sind die Zulassungsstellen im EU Ausland inkompetent?
    Also Ich glaube nicht das Funke und Jorge bewusst die Zulassungsbehörden linken um dann mit einer Pseudo Zulassung die Verbraucher zu irren.
     
    Farben im Himmel gefällt das.
  13. #113 Feuerwerk-Discounter, 18. Januar 2017
    Zuletzt bearbeitet: 18. Januar 2017
    Also vll stehe ich auf dem Schlauch aber was soll den eine P1 Zulassung bringen.
    Die hatten mit dem nicht Waffengesetz nicht annähernd etwas zu tun.
    Artikel für Signal- und Schreckschusswaffen müssen eine PM1 oder PM2 Zulassung besitzen.
    Die P Zulassung steht da nicht annähernd im Zusammenhang.
    Diese Artikel werden wohl bewusst von den Importeuren und Herstellern in der falschen Kategorie zugelassen.
    Wenn jemand am Ende damit erwischt wird bekommt er seine Strafe oder ein unwissender Händler denn unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

    P.S. Es scheint wohl so zu sein das unsere PM1 und PM2 Munition weiterhin so getestet und zugelassen werden muss wie eh und je.
    Dieses wird gerade zusammen mit der BAM usw. geklärt.
     
  14. Ja, nur sind alle diese Patronen vom selben Hersteller aus Italien! Sie haben alle das gleiche Zertifikat, weil sie alle vom selben Hersteller kommen,;)
     
  15. richtig so siehts aus! Mal sehen, wann diese Patronen wieder vom Markt verschwinden...
     
  16. Nur weil sowas in D unter's WaffG fällt, heißt das noch lange nicht, dass man diese Pyropatronen gemäß EU-Richtlinie nicht als Signalmittel zulassen kann. Hier haben wir einfach eine deutsche Besonderheit.
     
  17. Mal sollte auch bedenken das EU Recht über nationalen Recht steht. Fakt ist doch einfach das diese Patronen in P1 zugelassen sind. Ob das nun richtig oder falsch ist kann dem normalen Bürger oder Händler egal sein. Er hat damit nix zu tun. Hat Deutschland nicht sowieso einen klage der EU Kommission verloren und darf CE Feuerwerk nicht nochmal zulassen? Diese Patronen müsste auch darunter fallen...
     
  18. Also das mit der Klage ist eine andere Geschichte. Ich denke, dass es grundlegend rechtmäßig ist, dass pyrotechnische Munition, ob nun Ratter, Leuchtsterne oder halt Pyroknallpatronen unter's Waffengesetz fallen. Damit findet die EU-Richtlinie, bei den entsprechenden Gegenständen, keine Anwendung. Man könnte sicherlich auch einfache 15mm Leuchtsterne in P1 (also Signalmittel) gemäß EU-Richtlinie zulassen. Aber auch da würde in Deutschland das WaffG drüberstehen und die Dinger müssten halt trotzdem eine PM-Zulassung bekommen, bevor die legal in Deutschland verwendet werden dürften. Da wäre das Problem halt eher gering, da die Dinger in PM I fallen würden und somit dürfte die jeder ab 18 erwerben und verwenden.
     
  19. Womit wir wieder bei der Problematik Verkaufen...Kaufen...Besitzen...Verwenden wären.
    Erwerb und Besitz dürften demnach erlaubt sein, da sonst Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil des Herstellers vorliegen würde.
    Die Verwendung in SSW, also sachgemäss, bliebe natürlich
    illegal . Sehr paradoxe Situation.:dontthinkso:
     
  20. Nicht ganz, Funke hat eigene Produkte (unter anderem mit Leuchtspur) in P1 ;)
     
  21. Ich finde die ganze Situation ziemlich bescheiden. Kann man nicht mal etwas anständig machen und nicht überall tausend Ausnahmen? Mit der CE Zulassung hat man doch nur wieder nichts halbe und nichts ganze geschaffen. Wer blickt da überhaupt noch durch?
     
  22. Tribun hat hier mal das Zertifikat überprüft! Die Patronen sind falsch deklariert! Somit sind sie nicht erlaubt!

    Hier noch mal das Zertifikat:

    http://www.pirotecnicamanna.it/word...PER-BLOW-Ref.-RPfr-Lotto-n.-008120141CART.pdf
     
  23. Das kann auch einfach nur ein Fehler auf dem Zertifikat sein. Also das die Patronen nach korrekter Norm getestet und zertifiziert worden, aber auf dem Zertifikat die falsche Norm steht.
     
  24. Die Funke VS haben die CE Nummer 2333-P1-0115. bei den letzten 4 zahlen bin ich mir nicht ganz sicher, aber hier ist schon eine ganz andere Prüfstelle am Werk. Kann mir nicht vorstellen das sich die alle geirrt haben. Habe die Zahl auch nur von einem Foto. Muss also nicht unbedingt richtig sein...

    Edit: es steht aber auch im Zertifikat das es mit 6mm Flobert Munition verwendet wird.
     
  25. Das will er aber nicht hören, hatte ich ja bereits gesagt. Hier handelt es sich um eine Konformitätserklärung des Herstellers. Er versichert damit das alles entsprechend geprüft wurde. Ausserdem sehen die echten Zertifikate ganz anders aus. Die würde ich allerdings auch nicht Online stellen denn sonst nutzt sie irgendwer für Dummheiten.

    Hier mal ein Beispiel wie so ein Zertifikat von 0163 aussieht (hier Seite 1 von 3)
    Man sieht auch das sie die entsprechenden Normen kennen.

    https://www.google.de/url?sa=t&sour...AbVD45xMyhUvYuyPQ&sig2=JqBajGLQ_FeCKHyipqCGxg
     
    tribun77 gefällt das.
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