Handhabung & Technik Kategorie P1 & T1 ?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von since89, 25. Dezember 2015.

  1. Ist es auch?!:shocked:
     
  2. Ich bin mir fast sicher, dass einem rein rechtlich nichts passieren könnte*, denn CE + P1 (dazu noch deutsche Beschriftung) signalisieren dem Kunden, dass alles in Ordnung ist - muss aber auch zugeben, dass ich zu feige bin, es auszuprobieren und womöglich einen Gerichtsprozess zu riskieren...

    Es würde mich wirklich interessieren, wer von denen, die das CE-Zertifikat anzweifeln, z.B. bei Elektroartikeln ebenso genau hinschaut. Auch hier könnten theoretisch Strafen drohen, wenn wenn z.B. der Polizeifunk o.ä. gestört wird.

    Trotzdem sind mir bislang keine Urteile bekannt - denn woher soll der Kunde es denn wissen? Man muss sich doch zumindest innerhalb der EU auf die Kennzeichnung verlassen können, oder nicht? Anders sähe es womöglich beim Direktimport aus China aus.

    Grüße
    Mathau

    * zumindest bzgl. Erwerb und Besitz (das Verschießen ist sicherlich ein anderes Thema)
     
    buuii und V3nom gefällt das.
  3. ja richtig Normalerweise würde man das in der EU erwarten dürfen. Vielleicht kann der Hersteller mit Sitz in Italien etwas dazu sagen...
     
  4. Weco sitzt in Italien ? Hat niemand Kontakt zu Weco Deutschland ? Die sollten sowas wissen.
     
  5. Hab mal mit nem Waffenladenbesitzer gesprochen, der meinte Knallpatronen sind Scheinpflichtig und fallen unter das Waffengesetz.
    Er weiss nicht ob der alleinige Besitz auch verboten ist, kann sich das aber nicht vorstellen.

    Sehr schwammig, aber ich denke ich lasse die Finger davon.
     
  6. Naja aber geht nicht besagter Waffenladenbesitzer von PM2 Knallpatronen aus? Soweit ich das sehen kann waren bis jetzt Knallpatronen "verboten" weil sie in PM2 (oder Kat 4 aber das ist sowieso was ganz anders da diese unter keinen umständen "normal verschossen werden dürfen) eingeordnet waren. Und bei PM2 sollte auch der Besitz strafbar sein...

    Auf den Funke VS steht sogar drauf das die nur aus einer 6mm Waffe mit PTB Zeichen verschossen werden dürfen. Das deutet ja irgendwie eindeutig auf den deutschen Markt hin... (außerdem steht da noch das sie ab 18 Jahren abgegeben werden dürfen...)
     
  7. Also wenn ich ihn richtig verstanden habe spielt die Zulassung keine Rolle.
    Aber wenn es dich interessiert würde ich beim Zoll mit umfassenden Produktbildern anschreiben und höflich nachfragen, der kontrolliert schließlich..
     
  8. Den Zoll hab ich schon gefragt (ohne Bilder) brauchbare Antworten bekommt man da keine (die haben mein Ticket sogar 3 oder 4 mal zur nächst höheren Bearbeitungstufe weitergeleitet) das Ende vom Lied war das die mir einmal den Text auf der Homepage zu Kat 1 / 2 kopiert haben ....
     
    tommihommi1 gefällt das.
  9. Ich muss sagen das es echt frustrierend ist keine Rechtssicherheit in Deutschland bezüglich der P1 Produkte zu haben... die "Vereinheitlichung" ist in Deutschland irgendwie noch nicht wirklich angekommen... Es kommen jetzt auch immer mehr BKS Böller auf den "P1 Markt" neben den Funke Nebelschlag gibt es ja auch die Dextrin "Signalos 2.0".. Ich finde es nur schön das der Feuerwerksshop mit den FireEvent Bombenrohren es zumindest versucht hat P1 Produkte auf den deutschen Markt zu bringen, aber zur Zeit sieht es so aus als hätten sie nur mäßigen Erfolg... dann sollen se doch gleich P1 für die dummen Deutschen verbieten dann weiß jedenfalls jeder woran er ist!
     
  10. Es geht nicht um verboten oder erlaubt. Funke Nebelschlag z.B. wurden von Funke nie für den deutschen Markt geplant , weshalb sie keine Lagergruppenzuordnung beantragt haben.
     
  11. Aber woher erkennt ein Sylvester Zündler das es keine Zuordnung gibt? Die steht doch höchstens auf der VE oder bin ich einfach nur Blind?
     
  12. Früher konnte man das an der BAM-Nummer erkennen, weil die nur mit Lagergruppenzuordnung erteilt wird. Ach ja, der schöne Fortschritt... Artikel ohne Zuordnung sind übrigens auch legal, aber automatisch 1.1G, dachte ich.. Nach Kleinstmengenregelung ist 1.1G und 1.3G AFAIK weitestgehend identisch, von daher sollte das ganze doch nur für den Verkauf relevant sein, nicht für den, der kleine Mengen aus PL oder CZ einführen möchte.

    Und für den Verkauf ist so ne Lagergruppenzuordnung doch schnell beantragt.
     
    buuii gefällt das.
  13. Dauert nur mindestens 6 Monate von der Beantragung bis zur Erteilung. Aber fix beantragt ist sie. :D
     
  14. Ich poste es jetzt auch einfach noch einmal hier weil vielleicht nicht jeder in den Neuheiten Thread guckt.


    Link zu Facebook: https://www.facebook.com/JgwBerckho...805733401097/1467697629945231/?type=3&theater


    Na das kann ja was werden :D
     
  15. Wieso eigentlich so lange? Hat die BAM keine Fristen in denen Sie arbeiten muss? Wenn mir nach 6 Monaten erst jemand meinen Antrag bearbeitet als Privatperson, wäre ich in der Zwischenzeit schon beim Anwalt...?!

    Wie geht das?
     
  16. Ich muss mich korrigieren, es ist kein Antrag sondern eine Anzeige der ptg und deren Verpackung durch den Hersteller/Importeuer .
    Es dauert so lange weil ( so zumindest mein letzter Stand) genau ein Mitarbeiter bei der Bam diesen Bereich bearbeitet. In der Regel werden nur Papiere geprüft, wenn die Gegenstände bereits eine Transportklassifizierung haben, denn die "praktischen" Tests sind die gleichen.
     
  17. Okay, wenn die Tests die gleichen sind, wo liegt da der Sinn=?
     
  18. Das frage ich mich auch . Ich habe keinen tiefgründigen Sinn
    im Bereich Pyrotechnik gefunden.
     
  19. Der Sinn wird darin liegen, dass es unter Umständen in jedem Land unterschiedliche Bestimmungen bzw. Grenzwerte gibt, was die Einstufung in die jeweilige Lagergruppe betrifft. Keine Ahnung ob das bei der EU-Harmonisierung ausgeklammert wurde.
     
  20. Ich behaupte mal das es in vielen Ländern so etwas in der Form überhaupt nicht gibt. In der Praxis hier in Deutschland ist diese Zuordnung einfach nur ein Verwaltungsmonster. Jeder pyrotechnische Gegenstand der irgendwie in Verkehr gebracht wird braucht eh die Transportklassifizierung ohne diese ist der Verkehr in D und Europa überhaupt nicht möglich , diese ist genormt und zumindest in Europa anzuwenden. Die Erteilung der Klassifizierung beinhaltet alle Tests der Lgz. 1.4G Transport ist in der Regel auch 1.4G Lager es sei denn die Verpackungen ändern sich zwischen den beiden Formen. Im Prinzip bräuchte man die Transportklassifizierung einfach nur als Lgz anzuerkennen, das würde jede Menge Papierkrieg ersparen.
    Diese Zuordnung hat zwar seine Berechtigung aber es muss auch Praxisnahe Sonderregelungen geben.
     
  21. Stimme dem Fuchs da zu, kann ja nicht angehen.

    Kann das mal jemand anstoßen? Bei der BAM oder der EU Komission?!:p:cool::rolleyes::D
     
  22. Die BAM wird sich doch bestimmt nicht freiwillig Kompetenzen absprechen lassen....
     
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