Handhabung & Technik Kennt das jemand?

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von ignicon, 14. Januar 2002.

  1. Bei mir war kürzlich jemand und brachte ein Kiste mit einer Mischung verschiedenster Darstellungsmittel, Rauchkörper etc.
    Hat er auf dem Dachboden seines Vaters gefunden und weiß nicht so recht, was er damit anfangen soll. Alles Herstellungsjahr um 1960

    Ein Teil ist mir gänzlich unbekannt, (wahrscheinlich, weil ich nie gedient habe) deshalb meine Frage:

    was ist eine "ÜB - Handflammpatrone DM 18"
    Es ist ein hellblaues, 38cm langes, sehr festes Papprohr. Der Aussendurchmesser beträgt ca. 45 mm. Die Mündung ist verstärkt, am unteren Ende ist ein 10 cm langes Griffstück aus Metall. Hinter einer Abnehmbaren Abdeckung befindet sich der Auslöser mit der Bezeichnung TLZ DM 57. wer kennt dieses Teil und kann mir sagen was es ist?

    Wer kennt eine Firma, die solche Gegenstände vernichtet?
    Sind die Gegenstände der Klasse IV zuzuordnen?

    Wo sind die gelehrten, wer weiß bescheid?



    viele Grüße

    ignicon
     
  2. Hallo ignicon !
    Den Beschreibungen unter dem Link von Pyromike möchte ich noch folgendes hinzufügen :

    hellblau heißt bei der Bundeswehr ÜBUNGS-Munition.

    Diese Handflammpatrone hat wahrscheinlich nur einen Treiber und eine Zerlegeladung. Der Brandstoff ( ??? ) dürfte gegen ein weißes Pulver ersetzt worden sein. Dieses dient dann im Manöver zur Simulation eines brennenden Gebietes.

    ABER BITTE VERLASS DICH NICHT AUF MICH !

    Ich habe diese Handflammpatronen nicht geschossen.

    Aber Klasse IV ist es definitiv nicht !

    Eine "echte" Handflammpatrone fällt übrigens unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) (Anlage Abschnitt VII Nr. 45)

    Wenn ich § 22a KWKG richtig verstehe, dann stellt bereits der Besitz von diesen Patronen ein Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr !) dar !!! Ob das auch für Übungsmunition gilt ist mir nicht klar !

    Ich würde mich umgehend mit der Polizei oder dem Kampfmittelräumdienst in Verbindung setzen. Damit ist nicht zu spaßen !

    Gruß

    *Stardust*
     
  3. Einfachster Weg: Ab damit zur Kampfmittelbeseitigung in den großen Ofen ... Wenn Dir die Adresse fehlt, frage bei der nächsten Polizeidienstelle nach. Da das Ganze ggf. unter Fundmunition fällt ist das nicht so tragisch - Du hast es Dir ja nicht "beschafft" ...

    Bei uns sitzt die Kampfmittelbeseitigung sozusagen vor der Haustüre (im Wald) - und die bestehenden Kontakte sind uns angenehm, ist manchmal ganz hilfreich.

    Gruß Harald / TEAM SKYFIRE
    http://www.skyfire.de
     
  4. Warnung

    WARNUNG: In meiner Bundeswehrzeit habe ich sehr unangeneme Überrschungen mit abgelaufenen Handflammpatronen erlebt. Zünd das Ding lieber nicht, oder wenn schon, dann nur mit Zugseil aus sicherer Entfernung. Ich will dir hier lieber keine weiteren Verhaltensregeln aufschreiben, weil ich noch nie mit einer so alten Handflammpatrone zu tun hatte, und nicht weiß was der Hersteller seit dem Verändert hat.

    Am besten wendest du dich mit Fragen direkt an den Hersteller, er wird dir hier am besten weiterhelfen können.

    Der Hersteller (zumindest der derzeit aktuellen Handflammpatronen bei der Bw.) ist die Firma Comet Pyrotechnik. Das ist eine Tochterfirma der Diehl-Gruppe.

    Infos findest du unter:

    www. diehl.de

    Andreas
     
  5. Vielen Dank für eure Antworten und Links, war sehr hilfreich.


    Ich hatte nie die Ambitionen, die Dinger zu zünden (auch nicht mit Zugseil), wozu auch, um mich und meinen Schein unnötigerweise zu gefähreden? Die Teile sind 30 Jahre alt, ausserdem kann ich die Wirkungsweise eines mir unbekannten Gegenstandes nicht einschätzen.
    Und was man nicht einschätzen kann lässt man lieber bleiben.
    Genau das unterscheidet den Profi von denen die ständig auf der Suche nach dem ultimativen Kick sind.

    Meine Frage, ob es sich, weil pyrotechnischer Gegenstand ohne Zulassung um Klasse VI handelt erübrigt sich, weil diese Handflammpatronen offenbar dem übergeordneten KwKG unterliegen.
    Wenn jedoch Klasse IV, wäre ja das Vernichten, dem Erlaubnisscheininhaber gestattet.

    Ich habe den "Besitzer" bereits vor meiner Frage an euch, empfohlen zur Polizei zu gehen, er hatte Bedenken (schlafende Hunde wecken). Ich werde ihn diesbezüglich nochmal darauf ansprechen.


    Danke für die Hilfe

    ignicon
     
  6. Kennt das jemand

    Hallo

    Rechtlich ist das so: Dir hat jemand solche Teile an die Hand gegeben weil er diese gefunden hat und wusste dass Du einen Feuerwerkerschein hast,- schon mal gut. Du handelst richtig wenn Du die Jungs vom Räumdienst informierst,- ist alles in Ordnung so und es wird dir und demjenigen der den Kram gefunden hat sicher keiner eine Pille draus drehen.
    Wie es ablief ist doch ein sehr verantwortliches und rechtlich einwandfreies Handeln.

    Ghost
     
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