Besucher Klärung explizit für Brandenburg

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von rocket_star, 29. Dez. 2020.

  1. Guten Morgen Leute,

    ich führe jetzt schon seit einer Weile eine Diskussion mit einer Person, die behauptet das in Brb auch der Verkauf an Gewerbescheininhaber verboten ist. Stimmt das? Ich kann leider nicht's genaues finden, da in der Coronaverordnung von Brandenburg nur "Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen verboten" steht, aber leider nirgends ob dies nur für Privatpersonen gilt.

    Hat vllt jemand von euch eine vernünftige Erklärung?
    Oder ist es in Brandenburg tatsächlich auch für Gewerbetreibende verboten?
     
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