Moin, Mir fällt gerade noch ein Aspekt ein! Benachteiligung der in Deutschland ansässigen Händler ggü. den Händlern in den Anrainerstaaten. Die Verbraucher können im Ausland auch in D zugelassenes FWK kaufen. Meines Erachtens nach dürfte sogar der Grenzüberschreitende Warenversand via regulärem Gefahrguttransport nicht sanktionierbar sein - von wegen der Paketdienst bzw. Spedition darf die Lieferung nicht übergeben, da das EU-Recht berührt (freier Warenverkehr). In wie weit das anwendbar wäre kann ich nicht sagen, da zumindest ähnliches ja auch in anderen Wirtschaftszweigen auftritt (Zigaretten, Benzin etc.), hier allerdings meist durch unterschiedliche Steuerabgaben begründet.
Normal hätten die Shops sich schon im laufe des Jahres ein Versandlager außerhalb DE besorgen sollen.